LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3215/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 25.09.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 014.11-61/2009-19
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Grundeinlösung für das BV. "Ortsumfahrung Irdning" der Landesstraße Nr. 734, Öblarnerstraße

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung hat die Grundeinlösung für das BV. "Ortsumfahrung Irdning” der Landesstraße Nr. 734, Öblarnerstraße, unter sinngemäßer Anwendung des EisenbEG 1954 durchgeführt.

Die seitens eines allgemein beeideten und gerichtl. zertifizierten Sachverständigen ermittelte Entschädigung von € 231.261,50 ist angemessen und vertretbar und setzt sich wie folgt zusammen:


PLAN GB         KG                      EZ GST     BA WI ART* m²     €/m²  WERT

* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage          VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche          FLG = Flächengewinn

35       67307   67307  Irdning   51 201      LN  0    DBS   1736  41,--   €   71.176,--
35X     67307   67307  Irdning   51 201      LN  0    DBS   2671  41,--   € 109.511,--
Restgrundeinlöse auf Antrag des Liegenschaftseigentümers.

99X     67307   67307  Irdning   51 164/26 LN  0    DBS   363    41,--   €   14.883,--
Einlöse des Gst. 164/26 auf Antrag des Liegenschaftseigentümers (Verlust der wirtschaftlichen Einheit).



SONSTIGE ENTSCHÄDIGUNGEN

Wiederbeschaffungskosten     7,5%  v.  € 195.570,--                       €   14.667,75

Akzeptanzzuschlag      10%  v.  € 210.237,75--                                €   21.023,75

Auszahlungsbetrag                                                                          € 231.261,50



Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Kostenbeitrag zur Grundeinlösung für das BV. "Ortsumfahrung Irdning” der Landesstraße Nr. 734, Öblarnerstraße, im Betrag von  € 231.261,50  wird genehmigt.