EZ/OZ: 3220/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 24.09.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA10A-61A219/2009-8
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Betreff:
Beschlüsse Nr. 1454, 1455 und 1456 vom 21. April 2009
Mit Beschlussnummer 1454 "Absicherung der Milchwirtschaft in der Steiermark durch gerechte Preise" wurde die Landesregierung aufgefordert an die Bundesregierung und an die Europäische Union mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, sie möge veranlassen, dass auf europäischer und nationaler Ebene Maßnahmen gesetzt werden, die eine wirtschaftliche Milchproduktion auch in Zukunft ermöglichen.
Dazu wurde seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende Stellungnahme abgegeben:
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wird insgesamt immer mehr Kuhmilch in Österreich produziert, wenn auch im Zeitraum 2002-2005 die Erzeugung rückläufig war. Im Jahr 2008 wurden 2.716 Mio. Tonnen Kuhmilch an die Molkereien angeliefert. Das ist gegenüber dem Jahr 2007 eine Steigerung um 55.000 Tonnen und entspricht einer relativen Zunahme von 2,1 %. Im ersten Halbjahr 2009 wurden gegenüber dem Vergleichszeitraum 2008 wiederum 1,1 % mehr Kuhmilch von den Milcherzeugerbetrieben angeliefert.
Der Großteil der Milcherzeugung in Österreich erfolgt in benachteiligten Regionen, so beträgt der Anteil der österreichischen Milcherzeugung im Berggebiet ca. 65% und im benachteiligten Gebiet sogar 80 %. Eine Befragung der MilchbäuerInnen durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft im Jahr 2007 ergab ein zusätzliches Milchlieferpotenzial ohne Milchquotenregelung für Nichtbergbauernbetriebe von durchschnittlich 15,8%, für Bergbauernbetreibe von 17,9 %.
Mit der Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik wurde das Auslaufen der EU-Milchquotenregelung bestätigt. Um die damit verbundenen möglichen negativen Effekte für die Milcherzeuger abzufedern, kann Österreich den MilchbäuerInnen ab 2010 eine Milchkuhprämie im Ausmaß von ca. 26 Mio. € pro Jahr gewähren.
Die Milchkuhprämie wird entsprechend der Anzahl der Milchkühe je Betrieb ausbezahlt. Dabei wird allen Milchquotenbetrieben für die ersten 10 Milchkühe eines Betriebes eine höhere Basisprämie je Milch gewährt. Für die nächsten 20 Milchkühe wird in zwei Schritten eine jeweils geringere Prämie je Milchkuh ausbezahlt. Ab der 31. Milchkuh wird keine Prämie mehr gewährt. Mit diesem differenzierten Ansatz soll das Ziel, insbesondere die strukturschwächeren Milchquotenbetriebe aufgrund des Quotenauslaufes in der Milchproduktion zu halten, unterstützt werden.
Zusätzlich können im Rahmen der 2. Säule (Ländliche Entwicklung), wo das Auslaufen der Milchquotenregelung als neue Herausforderung anerkannt wurde, die zusätzlichen Modulationsmittel von bis zu ca. 17,5 Mio. € im Jahr 2013 für Milcherzeugerbetriebe verwendet werden.
Mit Beschlussnummer 1455 wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert an die Bundesregierung heranzutreten, sie möge veranlassen
1. Die jährliche Milchquotenerhöhung ist auszusetzen und diese Quote so lange in der nationalen Reserve zu halten, bis der Milchmarkt wieder aufnahmefähig ist.
2. Das System der Saldierung ist in Österreich mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3. Die ausverhandelte Milchkuhprämie in Höhe von € 50 Millionen ist bereits mit 1.7.2009 einzuführen.
4. Die Milchkuhprämie von € 50 Millionen ausschließlich für die milchproduzierenden Betriebe zu verwenden.
Die Antwort des BMLFUW lautet wie folgt:
Dem Ersuchen, die jährliche Milchquotenerhöhung auszusetzen und diese Quote so lange in der nationalen Reserve zu halten, bis der Milchmarkt wieder aufnahmefähig ist, wird in Österreich bereits nachgekommen. Eine Zuteilung wird laut der Novelle 2009 des Marktordnungsgesetzes nur bei Absatzmöglichkeit und guter Marktlage erfolgen. Österreich wird aufgrund der derzeit schlechten Lage am Milchmarkt im Jahr 2009 die zusätzliche Quote nicht einzelbetrieblich zuteilen und die Quotenerhöhung in der nationalen Reserve für die Saldierung neutralisieren.
Eine sofortige Abschaffung der Saldierung während des laufenden Quotenjahres 2009/10 wäre aus Gründen des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich problematisch. Daher ist eine Abschaffung im laufenden Quotenjahr nicht möglich. Bei der Abschaffung der Saldierung müssten die im Mitgliedstaat verbleibenden Mittel wieder nach bestimmten Kriterien an die Überlieferer rückerstattet, oder für Quotenankaufprogramme verwendet werden. Eine Verwendung für Lieferverzichtsprogramme oder staatliche Förderungen ist nicht zulässig. Dadurch müssten die Überlieferer zum bisherigen Saldierungsverfahren ein Vielfaches mehr zahlen. Im abgelaufenen Quotenjahr 2008/09 wären es zusätzlich ca. 32. Mio. € gewesen, im Vergleich zu 9,2 Mio. € die an die EU abzuführen sind.
Würde die Saldierung vollständig abgeschafft werden, wären viele Überlieferer, die ihre Kapazitäten aufgestockt haben und diese zur Rückzahlung ihrer Verpflichtungen ausnützen müssen, gezwungen, in kürzester Zeit Quoten von den Unterlieferern zu kaufen oder zu leasen. Dadurch würde der Quotenpreis wieder drastisch ansteigen. Dieser kann aber bis zum Auslaufen der Quotenregelung im Jahr 2015 nicht mehr verdient werden. Andererseits würde auch die Unterlieferung deutlich sinken, sodass per Saldo der Rückgang der nationalen Quotenüberschreitung keine gravierende Veränderung erfahren würde. Lediglich die Milchbetriebe, die investieren, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, würden finanziell stark belastet werden. Davon betroffen wären vor allem kleinere und mittelgroße Milchbetriebe, die ihre Quote im Durchschnitt stärker überliefern.
Wenn Österreich diesen Schritt mit einem Marktanteil am Binnenmarkt von 2 % im Alleingang macht, hat dies keinen nennenswerten Einfluss auf die Milcherzeugerpreise, da diese von der europäischen und internationalen Marktentwicklung abhängig sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Milchproduktion würde zusätzlich geschwächt werden.
Allerdings wurde in der Novelle 2009 des Marktordnungsgesetzes das proportionale Saldierungssystem verschärft, sodass stärkere Überlieferer eine höhere Überschussabgabe bezahlen müssen. Weiters wurde der Verfall der nichtgenutzten Quote im Fall der teilweisen Inaktivität gänzlich abgeschafft.
In Bezug auf die Forderungen bzgl. Milchkuhprämie wird ausgeführt: Die Milchkuhprämie als Form der besonderen Stützung kann gemäß VO (EG) Nr. 73/2009 Art. 69 Abs. 1 erst ab dem Jahr 2010 gewährt werden. In Art. 69 Abs. 4 ist festgelegt, dass maximal 3,5% der nationalen Obergrenze für Direktzahlungen dafür verwendet werden darf. Für Österreich ergibt das einen Gesamtbetrag von etwa 26 Mio. €. Dieser Betrag ergibt sich aus ungenutzten Mittel gemäß VO (EG) Nr. 73/2009 Art. 69 Abs. 6 lit. a) von 11,9 Mio.€ und staatlichen Beihilfen gemäß VO(EG) Nr. 1234/2007 Art. 182 Abs. 7 von rund 14,1 Mio. €.
Die Milchkuhprämie erhält jeder Halter von Milchkühen, der per 31.3. des jeweiligen Jahres über eine Milchquote verfügt. Die Prämiengewährung erfolgt als eine degressive Prämie je Milchkuh bis zu einer Obergrenze von 30 Milchkühen je Betrieb.
Mit Beschlussnummer 1456 "Krise in der Milchwirtschaft" wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert an die Bundesregierung mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, sie möge veranlassen, dass
1. die jährliche EU-Milchquotenerhöhung auszusetzen ist und diese Quoten sind solange in der nationalen Reserve zu behalten, bis der Milchmarkt wieder aufnahmefähig ist.
2. das System der Saldierung in Österreich mit sofortiger Wirkung beenden ist.
3. Einrichtungen von bäuerlichen und genossenschaftlichen Milcherzeugerorganisationen zur Mengensteuerung zu unterstützen sind.
4. der Absatz von Bio-Milch und die Einrichtung eines Milch-Clusters in Österreich zu unterstützen ist, um Marketing und Abstimmung der Vermarktungstätigkeiten von Molkereien und bäuerlichen Vertriebsstrukturen auch im Export zu verbessern.
5. entsprechende statistische Daten über den Milch-Markt (Import- und Export-Daten) auch für den Bio-Sektor erhoben werden müssen.
6. Anstatt der Quotenerhöhung das Instrument der flexiblen Mengensteuerung einzusetzen ist, um Angebot und Nachfrage auszubalancieren. Gemäß dem Leitbild einer flächengebundenen Milchproduktion müssen den Grünland-Bäuerinnen und -Bauern auch nach 2015 Lieferrechte für die Milchproduktion garantiert werden.
7. die Milchmarktpolitik an den Zielen ländliche Wertschöpfung, Arbeitsplatzsicherung, Klimaschutz, biologische Vielfalt und Tierschutz auszurichten ist.
Die Antwort des BMLFUW lautet wie folgt:
Zu Punkt 1:
Dem Ersuchen, die jährliche Milchquotenerhöhung auszusetzen und diese Quote so lange in der Reserve zu halten, bis der Milchmarkt wieder aufnahmefähig ist, wird in Österreich bereits nachgekommen. Eine Zuteilung wird laut der Novelle 2009 des Marktordnungsgesetzes nur bei Absatzmöglichkeit und guter Marktanlage erfolgen. Österreich wird aufgrund der derzeit schlechten Lage im Milchmarkt im Jahr 2009 die zusätzliche Quote nicht einzelbetrieblich zuteilen und die Quotenerhöhung in der nationalen Reserve für die Saldierung neutralisieren.
Zu Punkt 2:
Eine sofortige Abschaffung der Saldierung während des laufenden Quotenjahres 2009/10 wäre aus Gründen des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich problematisch. Daher ist eine Abschaffung im laufenden Quotenjahr nicht möglich. Bei der Abschaffung der Saldierung müssten die im Mitgliedsstaat verbleibenden Mittel wieder nach bestimmten Kriterien an die Überlieferer rückerstattet, oder für Quotenaufkaufprogramme verwendet werden. Eine Verwendung für Lieferverzichtsprogramme oder staatliche Förderungen ist nicht zulässig. Dadurch müssten die Überlieferer zum bisherigen Saldierungsverfahren ein Vielfaches mehr zahlen. Im abgelaufenen Quotenjahr 2008/09 wären es zusätzlich ca. 32 Mio. € gewesen, im Vergleich zu 9,2 Mio. € die an die EU abzuführen sind.
Würde die Saldierung vollständig abgeschafft werden, wären viele Überlieferer, die ihre Kapazitäten aufgestockt haben und diese zur Rückzahlung ihrer Verpflichtungen ausnützen müssen, gezwungen, in kürzester Zeit Quoten von den Unterlieferern zu kaufen oder zu leasen. Dadurch würde der Quotenpreis wieder drastisch ansteigen. Dieser kann aber bis zum Auslaufen der Quotenregelung im Jahr 2015 nicht mehr verdient werden. Andererseits würde auch die Unterlieferung deutlich sinken, sodass per Saldo der Rückgang der nationalen Quotenüberschreitung keine gravierende Veränderung erfahren würde. Lediglich die Milchbetriebe, die investieren, um in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, würden finanziell stark belastet werden. Davon betroffen wären vor allem kleinere und mittelgroße Milchbetriebe, die ihre Quote im Durchschnitt stärker überliefern.
Wenn Österreich diesen Schritt mit einem Marktanteil am Binnenmarkt von 2 % im Alleingang macht, hat dies keinen nennenswerten Einfluss auf die Milcherzeugerpreise, da diese von der europäischen und internationalen Marktentwicklung abhängig sind. Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Milchproduktion würde zusätzlich geschwächt werden.
Allerdings wurde in der Novelle 2009 des Marktordnungsgesetzes das proportionale Saldierungssystem verschärft, sodass stärkere Überlieferer eine höhere Überschussabgabe bezahlen müssen. Weiters wurde der Verfall der nichtgenutzten Quote im Fall der teilweisen Inaktivität gänzlich abgeschafft.
Zu Punkt 3:
Durch das Auslaufen der EU-Milchquotenregelung per 31.03.2015 gibt es künftig keinerlei Einflussnahme der öffentlichen Hand hinsichtlich der Milchanlieferungsmenge durch die Milcherzeuger. Ein Mengenmanagement ist damit nur noch privatrechtlich, zwischen Milcherzeuger und Verarbeiter möglich. In Österreich wird rund 94 % der gesamten erzeugten Milch von bäuerlichen Genossenschaften aufgekauft, die etwa 88% aller Verarbeitungsbetriebe darstellen.
Zu Punkt 4:
Bereits seit geraumer Zeit werden umfangreiche Marketingaktivitäten zur Unterstützung des Absatzes von Bio-Milch in Österreich durchgeführt. Die AMA-Marketing, BIO-Austria und weitere Institutionen führen speziell auf biologisch erzeugte Lebensmittel abzielende Werbemaßnahmen durch. Durch die AMA-Marketing werden die Exportaktivitäten der Molkereien in vielfältiger Weise unterstützt, wie z.B. durch Koordination und Betreuung von Auftritten auf diversen Messen in Exportländern und Bereitstellung mannigfaltiger Werbeunterlagen über österreichische Milcherzeugnisse.
Zu Punkt 5:
Mit der Verordnung (EWG) NR.2658/87 wurde eine Warennomenklatur (Kombinierte Nomenklatur) als gemeinsame Grundlage für die Außenhandelsstatistik in der Europäischen Union festgelegt. Dabei wird nicht nach Erzeugnissen, die aus konventioneller Milch oder BIO-Milch hergestellt werden, unterschieden.
Zu Punkt 6:
Während der Diskussion über das Auslaufen der EU-Milchquotenregelung brachte Österreich eine EU-weite Flexibilisierung des bestehenden Quotensystems in die Diskussion ein. Auf Basis der Ergebnisse der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik (Health-Check) sind Systeme zum Mengenmanagement jedoch nur privatrechtlich, zwischen Milcherzeuger und Verarbeiter, möglich. Durch das Auslaufen der Quotenregelung wird es zu größeren Mengenschwankungen kommen und daher werden künftig privatrechtliche Vereinbarungen noch wichtiger.
Zu Punkt 7:
Mit dem Auslaufen der EU-Milchquotenregelung steht die österreichische Milchwirtschaft vor großen Herausforderungen. Geeignete Übergangs- und Begleitmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Milchbäuerinnen und Milchbauern bei der weiteren Entwicklung zu unterstützen. Damit soll letztendlich die Erhaltung des Milchstandortes Österreich für die Zukunft abgesichert werden.
Im Jahr 2008 wurden bereits 13% der in Österreich hergestellten Kuhmilch nach den Erfordernissen der Biologischen Wirtschaftsweise produziert und zu einem höheren Preis vermarktet. Die insgesamt hergestellte und an die Molkereien angelieferte Menge an Biomilch ist allerdings noch höher. Deshalb wird das BMLFUW weiter Initiativen setzen um das Bewusstsein des Wertes von Lebensmitteln und insbesondere von Milchprodukten bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken sowie die Transparenz der regionalen Herkunft und Herstellungsweise für die Zukunft deutlicher zu machen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. September 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu den Beschlüssen Nr. 1454, 1455 und 1456 des Landtages Steiermark vom 21. April 2009 wird zur Kenntnis genommen.