EZ/OZ: 3221/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 24.09.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA10A-61 La-9/2004-291, FA10C-70A1/174-2009, FA13C-56L-40/2009-101, A16-47.632-1/2009-3, FA19D 02.2-02/1993-629, FA18D-10-14/2005-154, FA19B-64.Le-1/2009-188, A14-17-81/2009-39, A9-01EU22/2009-21
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Franz Voves, Hermann Schützenhöfer, Bettina Vollath, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Manfred Wegscheider, Christian Buchmann
Beilagen: Anlage 1), Anlage 2) - Förderungsabwicklung, Anlage 2) - Zuständigkeiten, Anlage 3), Anlage 4), Anlage 4a), Anlage 5)
Betreff:
I. EU-Programmplanungsperiode 2007 - 2013\; Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums, Schwerpunkte 1 – 4\;
II. Österreichisches Gemeinschaftsprogramm Europäischer Fischereifonds 2007 – 2013\;
III. Österreichisches Imkereiprogramm 2007-2010
I.
Am 25. Oktober 2007 hat die EU-Kommission das Programm der Ländlichen Entwicklung 2007-2013 (LE 07-13) für Österreich genehmigt. Nunmehr gibt es zu diesem Programm sämtliche Verordnungen, Erlässe und Richtlinien um eine zielgerichtete Abwicklung zu gewährleisten.
Für Österreich stehen in der Förderperiode 2007-2013 rund 7,8 Milliarden Euro an Förderungsgeldern zur Verfügung. (http://land.lebensministerium.at/article/archive/4959 - sämtliche Informationen insbesondere die Sonderrichtlinien sind abrufbar)
(Anlage 1: Indikative Mittelaufteilung, Tabelle 7, Stand: Feber 2009).
Der Begleitausschuss LE 07-13 begleitet die Durchführung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums und dient dem Informationsaustausch über allgemeine Fragen der Durchführung und Bewertung. Die konstituierende Sitzung dieses Gremiums fand am 15. Jänner 2008 in Wien, unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft, statt. Der Begleitausschuss LE0 07-13 wird sich in Zukunft mindestens einmal im Jahr zusammensetzen.
Dieses Gremium setzt sich unter anderem aus VertreterInnen der öffentlichen Verwaltung sowie aus VertreterInnen der Sozialpartner, des Umweltdachverbandes, des Ökobüros, der Biobauern, der Bergbauern, der Nationalparke und lokaler Aktionsgruppen zusammen.
Für die Umsetzung des Programms der Ländlichen Entwicklung 2007-2013 in der Steiermark ist die FA 10A - Agrarrecht und ländliche Entwicklung, die programmverantwortliche Landesstelle (PVL). Seitens der programmverantwortlichen Landesstelle für Steiermark ist Herr Hofrat DI Georg Zöhrer im Begleitausschuss vertreten. (Geschäftsordnung des Begleitausschusses unter:
http://www.lebensministerium.at/article/articleview/65864/1/24929).
Die Richtlinien seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für die Umsetzung des Programms LE 07-13 sind:
(Sämtliche Richtlinien sind unter dem angeführten LINK unter Richtlinien abrufbar. http://www.raumplanung.steiermark.at/cms/ziel/22836282/DE/#tb7)
· Sonderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen entsprechend des Schwerpunktes 4 LEADER in der Steiermark im Rahmen des Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013
· Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramm Schwerpunkt 4 LEADER über kulturelle Förderungen im ländlichen Raum von 2007-2013 durch die Europäische Union und vom Land Steiermark - Kultur
· Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung
· Richtlinie des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Maßnahme M 322 (Dorferneuerung und -entwicklung), sowie M 341c (LA21) im Bundesland Steiermark für die Bereiche Lokale Agenda 21 und Dorfentwicklung im Rahmen des Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 (LE 07-13).
Jeder 6. Arbeitsplatz in Österreich hängt von der Produktion, der Verarbeitung und dem Handel mit Lebensmitteln ab. Der ländlichen Entwicklung kommt somit in Österreich, wie auch in der Steiermark größte Bedeutung zu. Ein wesentliches Ziel des Programms ist die multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft in einem vitalen ländlichen Raum zu erhalten.
Die Finanzmittel teilen sich auf die vier Schwerpunkte auf. Konkret stehen für das Bundesland Steiermark insgesamt pro Jahr rund 205 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fallen rund 50 Millionen in den Schwerpunkt 1 "Verbesserung der Land- und Forstwirtschaft". Rund 130 Millionen sind für die Umsetzung des Schwerpunktes 2 "Verbesserung der Umwelt und der Landschaft" zur Verfügung, wo wiederum die Schwerpunkte "ÖPUL und Ausgleichzahlungen" untergeordnet sind. Für den Schwerpunkt 3, "Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft" stehen rund € 12 Millionen pro Jahr zur Verfügung und für den Schwerpunkt 4, die 19 LEADER Aktionsgemeinschaften, sind es jährlich rund 10 Millionen Euro. Der restliche Anteil in Höhe von rd. € 3 Millionen ist für die technische Umsetzung des Programms veranschlagt.
Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft. In der Steiermark werden alle Maßnahmen des Schwerpunktes 1 angeboten, es sind dies Berufsbildung- und Informationsmaßnahmen, Niederlassung von JunglandwirtInnen, Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe, Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder, Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Erhöhung der Wertschöpfung bei forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft, sowie im Forstsektor, Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Forstwirtschaft, Förderung der Teilnahme von landwirtschaftlichen Betrieben an Lebensmittelqualitätsreglungen und Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen.
Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft. Das in diesem Schwerpunkt verankerte Umweltprogramm und das Bergbauernprogramm bleiben Kernpunkte des gesamten Paketes.
- Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten einschließlich Berggebieten ("Ausgleichszulage"): Die Zahlungen dienen zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste die landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit den Nachteilen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung in dem betreffenden Gebiet entstehen. Für milchliefernde Betriebe in diesen Gebieten wird zusätzlich der aus Landesmitteln geförderte Flächenbetrag 3 gewährt.
Weiters beinhaltet dieser Schwerpunkt die Maßnahmen:
- Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG.
- Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen und Tierschutzmaßnahmen ("ÖPUL"), wobei für letztere die Gegenfinanzierung aus dem Schwerpunkt 1 mit ausschließlichen Landesmitteln erfolgt.
- Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen.
Der Schwerpunkt 3 beinhaltet Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft (Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten, Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges, Förderung des Fremdenverkehrs) und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum (Dienstleistungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung, Dorferneuerung und -entwicklung, Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes).
Schwerpunkt 4: LEADER Das erfolgreiche Leader Programm wird in der derzeitigen Programmplanungsperiode auch von der Abteilung 16 verantwortet. Für die Umsetzung des Konzeptes sind Lokale Aktionsgruppen (LAG) zuständig. Die Aufbringung der Mittel aus den Schwerpunkten 1 - 3 und z. T. auch aus dem Schwerpunkt 4 wird über die FA 10A koordiniert.
Die Finanzierung erfolgt partnerschaftlich zwischen ELER, dem Bund und den Ländern. Grundlage der Finanzierungsaufteilung des nationalen Anteiles im Verhältnis 60:40 zwischen dem Bund und den Ländern ist nach den einschlägigen Bestimmungen das Landwirtschaftsgesetz 1992 i.d.g.F.
Die Förderungsabwicklung erfolgt laut beiliegender Übersicht (Anlage 2).
Das BMLFUW überträgt Teilfunktionen der Abwicklung der in der Übersicht dargestellten Maßnahmen länderspezifisch gemäß Verwaltungsübereinkommen zwischen BMLFUW und dem Landeshauptmann von Steiermark, dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Parallel dazu überträgt das BMLFUW Teilfunktionen der Abwicklung gemäß Vertrag betreffend die Betrauung der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark über die Abwicklung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung an die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft.
Auszahlende Stellen sind die AMA und das BMLFUW. Die FA 10A - Agrarrecht und ländliche Entwicklung - als programmverantwortliche Landesstelle für die Umsetzung des LE 07-13 Programms für Steiermark hat daher die anteiligen Landesmittel, bei gleichzeitiger Bereitstellung der ELER- und Bundesmittel durch das BMLFUW an die vorgenannten Zahlstellen zur Anweisung zu bringen. Gleichzeitig ist die FA 10A ermächtigt, parallel mit der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark für die, diesen beiden Stellen übertragenen Maßnahmen, Bewilligungen im vorgegebenen indikativen Finanzrahmen auszusprechen.
Laut Protokoll der Landesagrarreferentenkonferenz (Vst-1107/166) vom 6.10.2006 wurde erstmals der Beschluss festgehalten:
- die Landesagrarreferentenkonferenz stimmt dem vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorgelegten Finanzierungsplan des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013 zu.
- Bei der Erstellung eines indikativen Finanzierungsplanens sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der Punkt 2 des Beschlusses vom 6. Oktober 2006 wurde in der Landesagrarreferentenkonferenz vom 7. Dezember 2007 (Vst-1107/171) und am 7. Oktober 2008 (Vst-1107/177) geringfügig verändert und liegt in der aktuellen Form in der Beilage vor (Anlage 3 - Auszug aus dem Protokoll).
Der adaptierte indikative Finanzplan liegt in der Auswertung für Steiermark mit Stand Feber 2009 dem Antrag bei (Anlage 4).
Die voraussichtliche Aufteilung der Mittel auf EU/Bund/Land ist in der Anlage 4a ersichtlich.
Notwendige Programmänderungen, sowie Adaptierungen des Finanzplanes im Wege des Begleitausschusses und aufgrund der Durchlässigkeit sowie im Rahmen der Modulation sind vorbehaltlich.
II.
Mit Entscheidung vom 19.12.2007 hat die Europäische Kommission das Österreichische Gemeinschaftsprogramm Europäischer Fischereifonds 2007 - 2013 genehmigt. Es liegen nun die Sonderrichtlinie sowie sämtliche Verordnungen und Erlässe vor, um die Abwicklung zielgerichtet zu gewährleisten. Für Österreich stehen in der Förderungsperiode 2007 - 2013 rund 10,5 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung.
Sämtliche Informationen, insbesondere das Programm und die Sonderrichtlinie, sind unter folgender Internetadresse abrufbar: http://www.landnet.at/article/archive/6844.
Der Begleitausschuss EFF 07-13 begleitet die Durchführung des Österreichischen Gemeinschaftsprogramms Europäischer Fischereifonds 2007 - 2013 und dient dem Informationsaustausch über allgemeine Fragen der Durchführung und tagt mindestens einmal im Jahr. Dieses Gremium setzt sich aus VertreterInnen der öffentlichen Verwaltung, der Sozialpartner und der EK zusammen. Seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ist Herr DI Reinhold Stern von der FA10A-Agrarrecht und ländliche Entwicklung im Begleitausschuss vertreten.
Die Förderungsabwicklung wird von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft - DI Lebenbauer - erledigt ("Zwischengeschaltete Stelle").
Der Fischereisektor samt dem Verarbeitungsbereich hat im Bundesland Steiermark einen hohen Stellenwert und sichert Arbeitsplätze für beiderlei Geschlecht.
Die Finanzierung der Förderung erfolgt partnerschaftlich zwischen dem EFF, dem Bund und den Ländern. Grundlage der Finanzierungsaufteilung des nationalen Anteiles im Verhältnis 60:40 zwischen dem Bund und den Ländern ist nach den einschlägigen Bestimmungen das Landwirtschaftsgesetz 1992 (LWG 1992) BGBl. 1992/375 i. d. F. BGBl I 2008/2.
Auszahlende Stelle ist die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft. Die FA10A - Agrarrecht und ländliche Entwicklung hat daher die anteiligen Landesmittel nach vorheriger Prüfung und Erledigung mittels Erlasses durch das BMLFUW sowie gleichzeitiger Bereitstellung der EFF- und Bundesmittel durch das BMLFUW an die auszahlende Stelle zu überweisen.
In der Sitzung des Begleitausschusses Fischerei und Aquakultur im Rahmen des Europäischen Fischereifonds 2007-2013, die am 1.2.2008 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stattgefunden hat, haben sich die Mitglieder mehrheitlich gegen eine Länderkontingentierung bereits zu Beginn der Programmlaufzeit ausgesprochen.
Ein laufendes Monitoring, welches auf tatsächlich genehmigten Gesamtkosten beruht, wurde aber als unbedingt erforderlich erachtet.
Der jährliche Landesmittelbedarf (2007-2013) wird rund € 80.000,- betragen und löst über die Periode gerechnet insgesamt € 2.800.000,- an Förderungsmitteln aus (EU/B/L = 50:30:20).
EU B L
in € in € in €
2007 200.000,- 120.000,- 80.000,-
2008 200.000,- 120.000,- 80.000,-
2009 200.000,- 120.000,- 80.000,-
2010 200.000,- 120.000,- 80.000,-
2011 200.000,- 120.000,- 80.000,-
2012 200.000,- 120.000,- 80.000,-
2013 200.000,- 120.000,- 80.000,-
Stmk. Gesamt 1.400.000,- 840.000,- 560.000,-
Die Generalsumme über alle Förderungsmittel im Rahmen des Europäischen Fischereifonds 2007-2013 für Steiermark beträgt daher rund € 2.800.000,--.
Bei einem Förderungssatz von 30%, welcher ebenfalls vom Begleitausschuss beschlossen worden ist, entspricht das einem Investitionsvolumen von rund € 9.300.000,--.
III.
Mit Entscheidung vom 10.8.2007 hat die Europäische Kommission das Österreichische Programm und Zusatzantrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse gemäß VO (EG) Nr. 797/2004 des Rates vom 26.4.2004 für den Zeitraum 1.9.2007 bis 31.8.2010 (Österr. Imkereiprogramm 2007-2010) genehmigt (Anlage 5).
Für Österreich stehen für den oa. Zeitraum 3,78 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung.
Sämtliche Informationen, insbesondere die Sonderrichtlinie, sind unter der folgenden Internetadresse abrufbar:
http://www.landnet.at/article/articleview/33796/1/11773/
Die Finanzierung erfolgt partnerschaftlich zwischen der gemeinsamen Marktorganisation der EU, dem Bund und den Ländern.
Grundlage der Finanzierungsaufteilung des nationalen Anteils im Verhältnis 60:40 zwischen dem Bund und den Ländern ist nach den einschlägigen Bestimmungen das Landwirtschaftsgesetz 1992 (LWG 1992) BGBL. 1992/375 i. d. F. BGBL I 2008/2.
Zahlstelle ist die AMA, welche von der Antragsentgegennahme bis zur Auszahlung alles erledigt.
Der Finanzierungsplan laut Österreichischem Imkereiprogramm 2007-2010 sieht folgender-maßen aus:
Finanzierungsanteil 2007-2010 Anteil
in €
EU-Mittel 2.066.250,- 50 %
Bundesmittel 1.239.750,- 30 %
Landesmittel 826.500,- 20 %
Österreich gesamt 4.132.500,- 100 %
Bezogen auf die Gesamtanzahl der Imker in Österreich (23.000), betreiben rund 14,8 % Personen im Bundesland Steiermark Imkerei (3.400).
Wenn man die Völkeranzahl betrachtet (Österreich 311.000), so befinden sich rund 16% der Völker in Steiermark (50.000).
Abgeleitet davon ergibt sich für den Zeitraum der Gültigkeit des Österreichischen Imkereiprogramms vom 1.9.2007 bis 31.8.2010 folgende Förderungsmittelbedarf:
Förderungsmittel
in €
EU 325.000,-
Bund 195.000,-
Land 130.000,-
Steiermark gesamt 650.000,-
Für diese Förderungsschiene beträgt der Landesmittelbedarf im Zeitraum vom 1.9.2007 bis 31.8.2010 insgesamt rund € 130.000,--.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der vorliegende AV der programmverantwortlichen Landesstelle FA 10A - Agrarrecht und ländliche Entwicklung - zur Umsetzung des Programms Ländliche Entwicklung 2007-2013 sowie
2. Die Umsetzung der Ländlichen Entwicklung nach dem von der EU-Kommission am 25.10.2007 genehmigte Programmplanungsdokument sowie die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, erlassenen Umsetzungsrichtlinien und die von der Steiermärkischen Landesregierung genehmigten erlassenen Richtlinien werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die Abwicklung der einzelnen Förderungsmaßnahmen und die Auszahlung der Förderungsmittel hat gemäß Genehmigung durch die EU-Kommission nach den im verfügenden Teil des Programms angeführten Richtlinien des BMLFUW zu erfolgen.
4. Die in der Tabelle (Anlage 4a) dargelegten Landesmittlelerfordernisse und deren Sicherstellung aus dem Landeshaushalt für die Programmperiode 2007 bis 2013 (Umsetzung bis 2015) - Programmänderungen, sowie Adaptierungen des Finanzplanes im Wege des Begleitausschusses und aufgrund der Durchlässigkeit sowie im Rahmen der Modulation sind vorbehaltlich - werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
5. Das von der EK am 19.12.2007 genehmigte Österreichische Gemeinschaftsprogramm Europäische Fischereifonds 2007 - 2013 und die vom BMLFUW erlassene Umsetzungsrichtlinie werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Abwicklung hat gemäß Genehmigung durch die EK nach der im verfügenden Teil des Programms angeführten Richtlinie zu erfolgen. In den Jahren 2007-2013 beträgt der jährliche Landesmittelbedarf rund € 80.000,--, insgesamt also € 560.000,--. Die Sicherstellung aus dem Landeshaushalt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
6. Das von der EK am 10.8.2007 genehmigte Österreichische Imkereiprogramm und die vom BMLFUW erlassene Umsetzungsrichtlinie werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Abwicklung hat gemäß Genehmigung durch die EK nach der im verfügenden Teil des Programms angeführten Richtlinie zu erfolgen. Im Zeitraum vom 1.9.2007 bis 31.8.2010 beträgt der anteilige Landesmittelbedarf insgesamt rund 130.000 Euro.