EZ/OZ: 3222/1
KA-Nr: 186
Regierungsvorlage
eingebracht am 29.09.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA8A-18Ka-36/2009-17
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Rahmenvereinbarung, Ergänzung der Rahmenvereinbarung, Stellungnahme der FA1F
Betreff:
Beschluss Nr. 1591 (EZ. 1802/13) vom 07.07.2009 betreffend den Vertrag zwischen DKH Schladming und DKV sowie das Gutachten des Verfassungsdienstes
Mit Landtagsbeschluss Nr. 1591 wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, dem Landtag Steiermark unverzüglich den Vertrag, abgeschlossen zwischen DKH Schladming und DKV, und das Gutachten des Verfassungsdienstes vorzulegen.
Auf Grund dieses Landtagsbeschlusses wurde von der Fachabteilung 8A das Einverständnis von der Diakonie Gallneukirchen sowie von der DKV als vertragsabschließende Parteien eingeholt und wurde als Zustimmung zur Vorlage an den Landtag Steiermark die Rahmenvereinbarung übermittelt, welche sich in der Beilage zu diesem Bericht wiederfindet.
Zur datenschutzrechtlichen Absicherung bzw. zur Vermeidung einer allfälligen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht wurde seitens der Fachabteilung 8A auch der Verfassungsdienst einbezogen. Dieser hat dazu die Stellung eingenommen, dass gem. § 1 des Datenschutzgesetzes dann kein Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten besteht, wenn und soweit zu deren Verwendung die Zustimmung der Betroffenen erfolgt ist.
Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Schlussrechnung wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kontrolle von Herrn Landesrat Mag. Hirt entsprechend der Aufforderung in der Ausschusssitzung vom 30.06.2009 zu TOP 7 Neubau DKH Schladming mit Schreiben vom 06.07.2009 bereits übermittelt und findet sich in den Beilagen zu diesem Bericht wieder.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1591 (EZ. 1802/13) vom 07.07.2009 betreffend den Vertrag zwischen DKH Schladming und DKV sowie das Gutachten des Verfassungsdienstes wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.