LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 17

EZ/OZ 2967/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Auflassung der L 313, Seiersbergerstraße von km 1,842 bis km 2,900 in einer Länge von 1058 m und der L 377, Feldkirchenerstraße von km 0,430 bis km 1,350 in einer Länge von 920 m im Gemeindegebiet von Seiersberg, pol. Bez. Graz-Umgebung


zu:


  • 2967/1, Auflassung der L 313, Seiersbergerstraße von km 1,842 bis km 2,900 in einer Länge von 1058 m und der L 377, Feldkirchenerstraße von km 0,430 bis km 1,350 in einer Länge von 920 m im Gemeindegebiet von Seiersberg, pol. Bez. Graz-Umgebung (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung vom 30.06.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß § 8 Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 313, Seiersbergerstraße von km 1,842 bis km 2,900 in einer Länge von 1058 m und die Landesstraße Nr. 377, Feldkirchenerstraße von km 0,430 bis km 1,350 in einer Länge von 920 m der Gemeinde Seiersberg über­geben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.