TOP 21
EZ/OZ 3381/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Infrastruktur
Betreff:
Verkehrsdienstleistungen auf der ÖBB-Schiene, Leitprojekte "S-Bahn-Steiermark" und "Obersteirertakt"\; Vereinbarung mit der ÖBB-Personenverkehr AG für 9 Jahre
zu:
- 3381/1, Verkehrsdienstleistungen auf der ÖBB-Schiene, Leitprojekte "S-Bahn-Steiermark" und "Obersteirertakt"\; Vereinbarung mit der ÖBB-Personenverkehr AG für 9 Jahre (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung vom 01.12.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, einen Verkehrsdienstvertrag über die beschriebenen Leistungen mit der ÖBB PV AG sowie mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. auf die Dauer von 9 Jahren abzuschließen.
3. Die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt € 111,9 Mio. für die genannte Vertragsdauer zu leisten.
Nachdem die Kosten für die S-Bahn für die Jahre 2009 und 2010 in der Höhe von € 7.635.000 bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt sind, ist für die Finanzierung in den Jahren 2011 bis 2018 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen Vorsorge zu treffen.
Dazu ist es notwendig, dass die seit dem Jahr 2007 fließenden Mittel der erhöhten Mineralölsteuer des Bundes, die ausschließlich dem Nahverkehr gewidmet sind, auch in Zukunft dafür zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Landtages Steiermark vom 22. Mai 2007 hingewiesen.
Nachdem die Finanzierung des Obersteirertaktes bis Ende des Jahres 2012 im ao. Haushalt (Sonderinvestitionsprogramm 2007 ff) bei der VSt. 5/690104-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" in der Höhe von € 10.066.500 abgedeckt ist, wenn die bisherigen Raten von € 6 Mio. p.a. für den Öffentlichen Verkehr fortgeschrieben werden, ist für die Finanzierung in den Jahren 2013 bis 2018 in den jeweiligen Landesvoranschlägen Vorsorge zu treffen.