EZ/OZ: 3248/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 09.10.2009, 12:55:13
Landtagsabgeordnete(r): Barbara Riener (ÖVP), Johann Bacher (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Walburga Beutl, Erwin Dirnberger (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann
Betreff:
Der weiß-grüne Weg - Bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten
Der weiß-grüne Weg der Steirischen Volkspartei hat zum Ziel, die Steiermark zur lebenswertesten und innovativsten Region Europas zu machen.
Gute Rahmenbedingungen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen ist ein wichtiges Ziel der Politik. Kindererziehung ist eine zentrale Aufgabe und birgt vielfältige Chancen in sich. Kinder öffnen neue Lebensperspektiven. Frauen wie auch Männer qualifizieren sich durch Erziehungsarbeit. Sie erwerben nicht nur Management- und Organisationsqualitäten sondern auch soziale Kompetenz. Oft sind es gerade auch diese Erfahrungen, die eine konkrete Basis für eine Neuorientierung, für die persönliche Weiterbildung oder einen beruflichen Wiedereinstieg bilden.
Als Kindererziehungszeiten gelten nur Zeiten, die überwiegend der Kindererziehung gewidmet werden.
Als Zeiten der Kindererziehung im Inland (auch in EU- und EWR-Staaten) werden maximal die ersten 48 Monate (= 4 Jahre) nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt\; bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate (= 5 Jahre) nach der Geburt angerechnet.
Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes (= überschneidende Zeit).
Die sich überschneidenden Zeiten der Kindererziehung könnten in Hinblick auf die Pension (voll) miteinbezogen werden. D.h. dass, wenn in den 4 Jahren (bzw. 5 bei Mehrlingen) ein weiteres Kind geboren wird, die sich überschneidenden Zeiträume der Kindererziehungszeit nicht nur ein Mal gezählt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, ehestmöglich ein Modell auszuarbeiten, damit es zu einer besseren Bewertung von Kindererziehungszeiten, insbesondere von sich überschneidenden Zeiten, in Hinblick auf die Pension kommt.
Unterschrift(en):
Barbara Riener (ÖVP), Johann Bacher (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Walburga Beutl, Erwin Dirnberger (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP)