LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3253/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 09.10.2009, 12:57:51


Landtagsabgeordnete(r): Gregor Hammerl (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Walburga Beutl, Johann Bacher (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Der weiß-grüne Weg - Abschaffung des Selbstbehaltes für mitversicherte Kinder und Jugendliche bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Der weiß-grüne Weg der Steirischen Volkspartei hat zum Ziel, die Steiermark zur lebenswertesten und innovativsten Region Europas zu machen.
Der/Die Versicherte hat für ein mitversichertes Kind bei einem stationären Krankenhausaufenthalt einen Kostenbeitrag gem. § 447f Abs. 7 ASVG an den Landesgesundheitsfonds zu leisten. Diese Regelung gilt für Versicherte bei den Gebietskrankenkassen und der Sozialversicherung der Bauern.

Der Kostenbeitrag für mitversicherte Angehörige gem. § 447f ASVG ist österreichweit unterschiedlich hoch und beträgt pro Tag zwischen € 14,80 und € 17,00 und ist mit 28 Tagen im Jahr begrenzt. Für Eltern fallen somit hohe Kosten an\; besonders hart trifft dieser Kostenbeitrag ua. Familien bei Mehrlingsgeburten, Familien mit chronisch kranken Kindern, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie einkommensschwache Familien. Weiters können im Krankheitsfall eines Kindes weitere zusätzliche unerwartete Kosten anfallen, wie z.B. Begleitkosten der Eltern, Rezeptgebühren… Hinzu kommt, dass ein Krankenhausaufenthalt eines Kindes nicht nur für die Kinder selbst, sondern auch für die Eltern eine psychische Belastung darstellt.

Zudem gilt es anzumerken, dass im Vergleich der Kostenbeitrag, den die/der Versicherte selbst bei einem stationären Aufenthalt entrichten muss, deutlich niedriger ist, als der Kostenbeitrag für mitversicherte Kinder. Der Kostenbeitrag für Versicherte beträgt pro Tag zwischen € 8,68 und € 10,79 und ist mit 28 Tagen im Jahr begrenzt.

Das ASVG ist ein Bundesgesetz und eine Änderung der Gesetzeslage kann grundsätzlich nur der Bund festlegen. Dieses Bundesrecht basiert aber auf dem jeweiligen Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern. Dies deshalb, weil der o.a. Kostenbeitrag dem jeweiligen Landesgesundheitsfonds zufließt, aus dem die öffentlichen Krankenanstalten finanziert werden, die im überwiegenden Anteil Ländern und Gemeinden zuzuordnen sind. Da damit primär die Interessen der Länder betroffen sind, können diese Bestimmungen nicht einseitig vom Bund geändert werden. Dies vor allem auch deshalb, weil die diesbezügliche Finanzausgleichsvereinbarung bis 31.12.2013 gilt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zu erwirken, die die Abschaffung des Selbstbehaltes für mitversicherte Kinder und Jugendliche bei stationärem Krankenhausaufenthalt beinhaltet.


Unterschrift(en):
Gregor Hammerl (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Walburga Beutl, Johann Bacher (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP)