LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3288/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.10.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A3-16.H-1/2009-41
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Erläuterungen

Betreff:
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark geändert wird

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Oktober 2009.


Erläuterungen: siehe Beilage


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark, LGBl. Nr.66/1994, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 2 lautet:
"(2) Das Wissenschaftliche Kollegium besteht aus
  1. höchstens 30 Mitgliedern (Mitglieder, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, werden auf diese Zahl nicht angerechnet), von denen bis zu sechs Mitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Steiermark haben können und
  2. aus höchstens vier Ehrenmitgliedern."


2. Dem § 13 wird folgender § 14 angefügt:

"§ 14
Inkrafttreten von Novellen

(1) Die Änderung des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr.       tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ….., in Kraft.