EZ/OZ: 3288/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.10.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A3-16.H-1/2009-41
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Erläuterungen
Betreff:
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark geändert wird
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Oktober 2009.
Erläuterungen: siehe Beilage
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark, LGBl. Nr.66/1994, wird wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 2 lautet:
"(2) Das Wissenschaftliche Kollegium besteht aus
- höchstens 30 Mitgliedern (Mitglieder, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, werden auf diese Zahl nicht angerechnet), von denen bis zu sechs Mitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Steiermark haben können und
- aus höchstens vier Ehrenmitgliedern."
2. Dem § 13 wird folgender § 14 angefügt:
"§ 14
Inkrafttreten von Novellen
(1) Die Änderung des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ….., in Kraft.