LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3411/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.12.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA6C - 32 Bru 1/6 - 94
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Genehmigung eines Dienstbarkeitsvertrages abzuschließen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz - Abteilung für Grünraum und Gewässer und der Republik Österreich – Öffentliches Wassergut betreffend des Hochwasserschutzprojekts „Bründlbach – Hochwasserrückhaltebecken mit Linearbachausbau im Unterlauf im Bereich der Land- und forstwirtschaftlichen Fachschule Alt-Grottenhof“

Aufgrund der langjährig auftretenden Hochwasserereignisse am Bründlbach, die immer wieder zu großflächigen Überschwemmungen - unter anderem des ehemaligen Betriebsareals der Firma Leykam Medien AG und zu Überlastungen des städtischen Hauptsammelkanals in der Straßganger Straße und somit zu erheblichen Schäden in besiedeltem Gebiet geführt haben, soll nunmehr ein kontrollierter Abfluss des Baches durch schutzwasserbauliche Maßnahmen erreicht werden.

Der Bründlbach entspringt mit 3 Quellbächen im Bereich des Bundesheer-Übungsgeländes Feliferhof westlich des Buchkogels. Er durchquert den verkarsteten, von Süd nach Nord verlaufenden Bergrücken Buchkogel (657 m) - St. Johann u. Paul (562 m) - Ölberg (555 m) durch ein Höhlensystem. Es ist ungeklärt, welche Abfuhrfähigkeit dieses Höhlensystem hat bzw. mit welcher Drosselwirkung bei einem Extremereignis zu rechnen ist.

Am Osthang des Buchkogels tritt der Bründlbach in der sogenannten Bründlquelle nordwestlich des Schlosses St. Martin in einer Höhe von etwa 380 m wieder zutage. Er quert die Krottendorfer Straße und fließt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und das Gelände der Gablenz-Kaserne zur Straßganger Straße, wo er in das Mischwasserkanalsystem der Stadt Graz eingeleitet wird.

Die Gesamtlänge vom Austritt am Buchkogel-Osthang bis zum Eintritt in den Kanal beträgt etwa 1500 m.

Im Abflussbereich des Bründlbachs kommt es derzeit schon bei Hochwässern mit geringen Jährlichkeiten zur Überflutung der Vorländer. Seit Jahren überschwemmt der Bach bereits bachauf der Brücke Korttendorferstraße die Vorländer. Weiter bachab kommt es vor dem Kasernengelände, welches bachseitig von einem Damm begrenzt wird, zu beidseitigen Ausuferungen. Dabei führen vor allem die rechtsseitigen Ausuferungen welche Richtung Süden abfließen, zu erheblichen Schäden in besiedeltem Gebiet.

Das hydrographische Gesamteinzugsgebiet beträgt bis zur Krottendorfer Straße AE,ges = 2,6km², das orographische Einzugsgebiet östlich des Buchkogels beträgt anteilsmäßig AE,direkt = ca. 0,7km².

Das Einzugsgebiet vergrößert sich von der Krottendorfer Straße bis zum Bereich der Gablenz-Kaserne nur unwesentlich, da der Bach erhöht gegenüber den Vorländern verläuft. Die Werte für HQ30 und HQ100 sind mit Unsicherheiten behaftet, da die Wirkung des Höhlensystems im Buchkogel bei Hochwasser hydraulisch nicht beurteilt werden kann und somit der Einfluss des westlich des Buchkogels gelegenen Einzugsgebietes unsicher ist.


Die HQn-Werte für den Istzustand sind in folgender Tabelle zusammengefasst:


AE
[km²]
HQ30
[m³/s]
HQ100
[m³/s]
Bründlbach bis Krottendorfer Straße
2,6
4,6
6,6
Bründlbach bis Straßganger Str.
2,8
(4,7)
(6,6)



Die Spitzenabflüsse wurden gegenüber der Abflussuntersuchung 1997 in Absprache mit dem Hydrographischen Landesdienst wesentlich erhöht, da in den älteren Gutachten offenbar das Einzugsgebiet östlich des Buchkogels nicht berücksichtigt war.
Bei den Abflüssen "bis zur Straßganger Straße" handelt es sich um theoretische Werte bei einem Vollausbau des Gerinnes, da derzeit durch massive Ausuferungen nur ein geringer Anteil bis zum Einlauf in den Kanal gelangt.


Darstellung des Abflussverhältnisse bei HQ30 und HQ100

Bachauf der Krottendorfer Straße ufert der Bach beidseitig aus. Bei der Brücke Krottendorfer Straße bei km 0,870 werden die Ausuferungen wieder ins Bachbett zurückgedrängt. Bei einem HQ100-Abfluss von 6,6 m³/s wird die Brücke eingestaut und die Krottendorfer Straße nördlich, wo diese etwas tiefer liegt, überströmt.

Bachab der Krottendorfer Straße wird die Brücke der Zufahrtsstraße zur "Landwirtschaftlichen Fachschule Bründl" eingestaut, es kommt linksseitig von der Brücke bachauf zu massiven Ausuferungen zum Bereich der Schule hin. Östlich der Schule (weiter bachabwärts) ufert der Bründlbach etwa von Bachkilometer 0,770 bis km 0,545 (Profil 8 bis 11) linksseitig aus. Der weitere Abfluss dieser Ausuferungen erfolgt über die Wiesen und Felder links des Baches in Richtung Gablenz Kaserne. Im Kasernengelände, das derzeit nur unzureichend durch einen Damm geschützt ist, sind dadurch mehrere Gebäude von Überflutungen gefährdet. Die Abflüsse im linken Vorland sammeln sich zunächst in einer Geländevertiefung westlich der Kaserne.
Rechtsseitig kommt es von km 0,595 bis km 0,470 (Profil 7 bis 9) zu Ausuferungen im Ausmaß von zirka 1 m³/s, die südöstlich entlang der erhöhten Freizeitanlage "Tennis Paradies" und weiter zum Gelände der Leykam-Medien-AG und der Ankerstraße hin abfließen.
Innerhalb des Kasernengeländes ist im derzeitigen Zustand das Bachbett durch die flussauf erfolgenden massiven Ausuferungen für die verbleibende Wassermenge ausreichend.
Der Durchlass unter der Zufahrtsstraße zum Tenniszentrum ist mit einem Durchmesser von 0,5 m zu klein dimensioniert, die Straße wird dadurch überströmt. Bachab des Durchlasses ist das Bachbett für die restliche Wassermenge hydraulisch ausreichend (Gelände der Fa. Uni-wash).

Der Kanaleinlauf ist theoretisch in der Lage die ankommende Wassermenge aufzunehmen, aufgrund von Verklausungen im Zuge von Hochwasserereignissen dürfte es jedoch auch in diesem Bereich zu Überflutungen kommen. Das Kanalsystem ist bei Starkregenereignissen ohnehin überlastet, sodass es bei 30- bzw. 100-jährlichen Hochwässern sicher zu einem Rückstau kommt. Es handelt sich um eine Mischwasserkanalisation, in die möglichst geringe zusätzliche Mengen aus dem Bründlbach eingeleitet werden sollten.
Die bachauf der Krottendorfer Straße links des Baches gelegenen Flächen sind für eine eventuelle zukünftige Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens geeignet und wurden als bereits in der Abflussuntersuchung 1997 als Vorbehaltsflächen ausgewiesen.


Auf Basis dieser Erkenntnisse sind folgende Hochwasserschutzmaßnahmen geplant:

Hochwasserrückhaltebecken 1 - Krottendorfer Straße

Bachauf der Krottendorfer Straße wird das Rückhaltebeckens 1 im Hauptschluss errichtet, das eine Reduktion des HQ100 auf ca. 1,5 m³/s zum Ziel hat. Es werden möglichst große Hangeinzugs-gebiete vom Buchkogel erfasst, indem entlang der Kehlbergstraße Entwässerungsmulden errichtet werden, die die Abflüsse zum RHB leiten. Das nördliche Einzugsgebiet wird ohnehin durch einen Höhenrücken in den Bereich des RHB geleitet und nur ein geringer Bereich verbleibt unretentiert.

Die wesentlichen Daten sind im Folgenden angeführt:

Rückhaltevolumen                  43600 m³
Damm-OK                              366.50 müA
gew. Stauziel bei HW100       365.50 müA
HQ100,zu                                  6,6 m³/s
HQ100,ab                                  1,5 m³/s
A-HW100                                 28000 m²
BHQ-HWE                               12 m³/s

Der Damm wird westlich entlang der Krottendorfer Straße errichtet. Er bindet südlich an der Kehlbergstraße in den ansteigenden Hang ein, nördlich bindet er ebenfalls nach einem Knick nach Westen entlang einer Forststraße in das Gelände ein.
Der Grundablass wird im Bereich der bestehenden Brücke errichtet. Es erfolgt eine geregelte Drosselung auf eine konstante Abgabe von 1,5 m³/s. Über HQ100 springt die HW-Entlastung an, die kreisförmig als Dammscharte um den bestehenden Brückeneinlauf situiert wird.

Die Hochwasserentlastung führt 12 m³/s bei einem Freibord von 50 cm ab.

Der Rückstau bei einem HW100 reicht nicht bis in den Bereich der Bründlteiche.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Enddimensionierung und Auslegung des RHB-1 erst nach Vorliegen der Sickerfähigkeitsuntersuchungen im Bereich des RHB-2 (Gablenzkaserne) erfolgen kann. Derzeit wird von einer Versickerungsmöglichkeit von 1,5 m³/s im RHB-2 ausgegangen.

Die Entwässerung des von Norden kommenden Straßengrabens entlang der Krottendorfer Straße durch den RHB-Damm und weiter zum Bach erfolgt bei lokalen kleineren Niederschlägen über eine Verrohrung mit Rückschlagklappe.


Ausbau Krottendorfer Straße - RHB-2 Gablenzkaserne

Der Unterlauf bachab der Krottendorfer Straße wird nicht ausgebaut, sodass das derzeitige Gerinne einschließlich Uferbewuchs erhalten werden kann. Linksufrig wird außerhalb der Ufervegetation ein begleitender Damm errichtet, sodass für das außerhalb liegende linke Vorland ein HQ100-Schutz gewährleistet wird. Rechtsufrig wird die Ausuferung aus dem bestehenden Bach in eine zu errichtende Flutmulde zugelassen, event. ist auch hier ein niedriger begleitender Damm erforderlich.
Der Bach im Kasernengelände wird auf 1,5 m³/s (derzeitiger Stand) ausgebaut. Brücken und Stege können wahrscheinlich verbleiben.

Rückhaltebecken 2 - Gablenzkaserne

Bevor der Bach das Gelände der Kaserne in Richtung Straßganger Straße verlässt, wird ein Rückhalte- bzw. Versickerungsbecken errichtet. Damit soll eine Einleitung in den öffentlichen Kanal künftig minimiert bzw. bei Mittelwasser gänzlich verhindert werden. Weiters wird damit ein Hochwasserschutz für das Kasernengelände und die bachab liegenden Objekte erreicht.

Es wird davon ausgegangen, dass 1,5 m³/s versickert werden können bzw. bei Berücksichtigung einer Retention entsprechend weniger.

Da der sickerfähige Untergrund relativ tief liegen dürfte (>\; - 4m), ist eine Bodenauswechslung und tw. Wiederverfüllung mit Rundkies erforderlich. Eventuell ist auch die Errichtung eines tief liegenden Sickerkörpers und Einleitung mit Sickerrohren möglich.


Flächenbedarf (ca.):

Linearmaßnahmen                                                                              ca. 1800 m²
Flächenbedarf RHB-1                                                                          ca. 28000 m²
Flächenbedarf RHB-2                                                                          ca. 6000 m²
Gesamt  ca. 35800 m²


Die oben beschriebenen Maßnahmen betreffen unter anderem bzw. vor allem auch die im Eigentum des Landes Steiermark stehenden Grundstücke 5/1, 5/2, 6, 7, 8, 9, 11/1, 19/1, 19/3, 20/1 und 20/4 der Liegenschaft EZ 963 KG 63125 Webling.

Diese Grundstücke stehen in Verwaltung der FA6C und werden vom Lehr- und Versuchsbetrieb der land- und forstwirtschaftlichen Fachschule Alt-Grottenhof bewirtschaftet.

Für die Einräumung einer für die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Graz und der Republik Österreich soll ein Entgelt auf der Basis eines Sachverständigengutachtens geleistet werden.

Durch die Durchführung dieser Maßnahmen erwachsen dem Bewirtschafter sowohl während der Bauphase als auch dauerhaft erhebliche wirtschaftliche Nachteile durch Ertragsentfall und Bewirtschaftungserschwernisse. Daher sollen das Dienstbarkeitsentgelt und allfällige Entschädigungen für Flurschäden für Investitionen im land- und forstwirtschaftlichen Schulwesen, vor allem für die Fachschule und den Lehr- und Versuchsbetrieb Alt-Grottenhof zweckgewidmet verwendet werden können.

Für die im Optionsvertrag eingeräumte Dienstbarkeit für diese Liegenschaften stellt eine Belastung im Sinne des § 15 Abs. 2 lit. c L-VG dar, dass die Beschlussfassung des Landtages erforderlich macht.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. November 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeit für die im AV angeführten Liegenschaften des Landes Steiermark zugunsten der Stadt Graz und der Republik Österreich bezüglich der Inanspruchnahme von Grundstücken des Landes Steiermark zur Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne des AV´s wird zugestimmt.

2. Die Fachabteilung 6C - Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen - wird ermächtigt, den dafür erforderlichen Vertrag, abzuschließen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Republik Österreich zu verhandeln, zum Abschluss zu bringen und notariell zu unterfertigen.

3. Das Entgelt für die Einräumung der Dienstbarkeit sowie allfällige Entschädigungen für Flurschäden werden für Investitionen im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens - Fachabteilung 6C - vor allem für die Fachschule und den Lehr- und Versuchsbetrieb Alt-Grottenhof genehmigt.