LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3413/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.12.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-21.V09-1900/2008-157
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Manfred Wegscheider, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Elisabeth Grossmann, Johann Seitinger, Bettina Vollath, Hermann Schützenhöfer, Franz Voves, Siegfried Schrittwieser
Beilagen: Beilage)

Betreff:
Bericht zu den Landesvoranschlägen 2009 und 2010 und zu den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 sowie die Genehmigung einer Darlehensaufnahme für das Jahr 2010 von € 112.622.327,51

A -  Ausgangslage

1.   Budgetziele
Nach den durch die Steiermärkische Landesregierung in der Budgetklausur vom 28.11.2005 festgelegten Budgetzielen soll 2009 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden und die Obergrenze der Gesamtverschuldung maximal 130% des Gesamtschuldenstandes 2005 (das sind rd. € 1.446,4 Mio.) betragen.
Diese Budgetziele wurden mit dem Doppelbudget 2009/2010 erreicht.

2.   Stabilitätspakt
Im Österreichischen Stabilitätspakt 2008 verpflichtet sich das Land Steiermark zur Erbringung eines Stabilitätsbeitrages für das Jahr 2009 in der Höhe von rd. 203 Mio. € und für das Jahr 2010 in der Höhe von rd. 217 Mio. € (Landtagsbeschluss vom 11. März 2008).

3.   Landesvoranschläge 2009 und 2010
Der Landtag Steiermark hat am 11. Dezember 2008 unter Beschluss Nr. 1311 die Landesvoranschläge 2009 und 2010 und am 9. Juni 2009 unter Beschluss Nr. 1530 für das Jahr 2009 eine zusätzliche Darlehensaufnahme von € 113.970.694,80 genehmigt. Die Voranschläge 2009 und 2010 sind daher mit folgenden Schlusssummen genehmigt:
                                                                                VA 2009               VA 2010
Gebarungsabgang *)                                           147.095.894,80        25.000.300
Nettoneuverschuldung                                        113.970.694,80                        0
Nettoergebnis nach Maastricht                            -  3.302.594,80      156.924.500
*) In den Gebarungsabgängen sind die veranschlagten Tilgungen von € 33.125.200 (2009) und € 25.000.300 (2010) enthalten.
 
4.   Budgetvereinbarung 2009/2010:
In der vom Landtag Steiermark genehmigten Budgetvereinbarung 2009/2010 ist unter Punkt II. "Konjunkturausgleichsbudget" folgende Regelung enthalten:
"Aufgrund von konjunkturbedingt zu erwartenden Rückgängen bei den Steuereinnahmen, der geplanten Steuerreform, deren negative Auswirkungen der Höhe nach derzeit nicht feststehen (pro Mrd. € Einnahmenausfall resultieren Mindereinnahmen von rd. € 29 Mio. für das Land Steiermark), ist zur Abfederung solcher Einnahmenausfälle danach zu trachten, zusätzliche außerordentliche Einnahmen zu erschließen.
Auch sollen im Rahmen eines strikten Budgetvollzuges, bei dem die getroffenen Regelungen für Gebührstellungen (RSB vom 04.12.2006) am Jahresende ausnahmslos anzuwenden sind, Ausgabeneinsparungen erzielt werden.
Für das Konjunkturausgleichsbudget wird auf der Einnahmenseite eine mit € 100 dotierte Verrechnungsposition und auf der Ausgabenseite eine mit je € 15,7 Mio. für 2009 und 2010 mit der Zuständigkeit des Landesfinanzreferenten (A4) aufgenommen.
Der Einnahmenposition werden die erzielten außerordentlichen Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen der Jahre 2009 und 2010 gutgeschrieben, die dann zur Bedeckung eintretender Einnahmenausfälle bzw. Mehrerfordernisse aus der Budgetvereinbarung heranzuziehen sind.
Über die Höhe der im Konjunkturausgleichsbudget verfügbaren Mittel sowie über die vorgemerkten zusätzlichen Bedeckungsnotwendigkeiten ist vom Landesfinanzreferenten den Mitgliedern der Landesregierung quartalsmäßig, bei gegebener Dringlichkeit auch im Anlassfall, zu berichten."

5.   Wirtschaftsprognosen:
Die Budgets 2009/2010 basieren hinsichtlich der veranschlagten Ertragsanteile auf der Prognose des Bundes vom 2. Juni 2008, der nach Auskunft von Prof. Dr. Gerhard Lehner vom 23. April 2009 ein reales Wirtschaftswachstum für 2009 von 1,4 % und für 2010 von 2,5 % zugrunde gelegt war. Bei der Veranschlagung wurden auch die zum Zeitpunkt der Budgeterstellung bekannt gewesenen Auswirkungen aus steuerlichen Maßnahmen des Bundes berücksichtigt.
Die für die Budgetklausur vom 27. April 2009 vorgelegene Prognose des Bundes vom 22. April 2009 war nach Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen Basis für die Bundesvoranschläge 2009/2010 und baut auf der WIFO-Prognose vom März 2009 auf. Nach dem Budgetbericht 2009/2010 des Bundes ging das WIFO davon aus, dass 2009 die österreichische Wirtschaft um 2,2 % schrumpfen wird.
Für 2010 wurde eine leichte Erhöhung der österreichischen Wirtschaft mit einem BIP-Wachstum von 0,5% erwartet. Am 23. April 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen auch telefonisch mitgeteilt, dass alle auf Bundesebene gesetzten steuerlichen Maßnahmen in der Prognose vom 22. April 2009 berücksichtigt sind.

Auf dieser Basis erfolgte auch die Ausarbeitung der Unterlagen für die Budgetklausur vom 27. April 2009.
In seiner Herbstprognose rechnet das WIFO für 2009 mit einem realen BIP-Rückgang von 3,4% (bisher 2,2%). Für 2010 wird die Wachstumsprognose von 0,5% auf 1% erhöht.
Mit E-Mail vom 15. Oktober 2009 hat das Bundesministerium für Finanzen seine "Prognose der kassenmäßigen Ertragsanteile 2009 und 2010 (Stand 13. Oktober 2009)" übermittelt. Aus dieser Prognose ergeben sich gegenüber der Prognose vom 22. April 2009 zusätzliche Mindereinnahmen für das Jahr 2009 von rd. € 41,3 Mio. und für das Jahr 2010 von rd. € 46,3 Mio.

6.   Budgetklausur vom 21.10.2009:
Mit Beschluss vom 27.10.2009, GZ.: FA4A-21.V09-1900/2008-137 hat die Steiermärkische Landesregierung die Ergebnisse der Budgetklausur vom 21.10.2009 zur Kenntnis genommen und u.a. folgende formelle Beschlüsse gefasst:

- Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bund durch die Wirtschaftslage und die Steuerreform in den Jahren 2009 und 2010 weniger Steuereinnahmen erzielen wird, als sich aus der Ertragsanteilprognose des Bundes vom 22.4.2009 ergeben haben. Daraus folgt, dass auch die Bundesländer mit weiteren Mindereinnahmen konfrontiert sind. Aus der am 15.10.2009 durch das Bundesministerium für Finanzen übermittelten Prognose (Stand 13.10.2009) ergeben sich für die Steiermark zusätzliche Mindereinnahmen gegenüber der Prognose vom 22.4.2009 für das Jahr 2009 von rd. € 41,3 Mio. (insgesamt rd. € 157,8 Mio.) und für das Jahr 2010 von rd. € 46,3 Mio. (insgesamt rd. € 292,2 Mio.).

- Die von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen und unter "Ausgangssituation" angeführten finanzpolitischen Ziele (ausgeglichenes Budget ab 2009 und Einfrieren des Schuldenstandes mit 130% auf Basis des Rechnungsabschlusses 2005) bleiben trotz der für 2009 bereits genehmigten Neuverschuldung von rd. € 113,97 Mio. aufrecht.

- Zur Abdeckung der sich aus den vorliegenden Aufstellungen zu den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 ergebenden offenen Finanzierungssalden wird ein Konsolidierungsausschuss durch die Steiermärkische Landesregierung eingesetzt.
Dieser Konsolidierungsausschuss hat auf Basis der Landesvoranschläge 2009 und 2010 sowie der vorliegenden Aufstellungen zu den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 umgehend entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die offenen Finanzierungssalden ausgeglichen werden können.

- Schuldenbremse:
Zur Eindämmung drohender übermäßiger Defizite ab 2011 wird für das Land Steiermark eine 3%-Schuldenbremse verfassungsmäßig verankert, die bereits für das Budget 2011 gelten soll. Die FA 1F - Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste und FA 4A - Finanzen und Landeshaushalt haben umgehend die dafür notwendige Verfassungsänderung vorzubereiten. Für Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen können Überschreitungen des festgelegten Prozentsatzes erfolgen.

- Im Hinblick auf die angespannte budgetäre Situation wird die Fortführung des Projektes "Umfassende Aufgabenkritik in der Steiermärkischen Landesverwaltung" vereinbart. Ausgehend von einer 25% Einsparungshypothese sollen von den Führungskräften Vorschläge erarbeitet werden, die kurz-, mittel- und längerfristiges Veränderungspotential aufzeigen.
Diese Vorschläge sollen Basis für Diskussionen auf politischer Ebene sein und die daraus resultierenden Ergebnisse insbesondere für die Budgets 2011 ff wirksam werden.
Aufbauend auf diesen Ergebnissen soll das Schweizer Modell einer Schuldenbremse etabliert werden.

- Auf Basis der am Vormittag des 21.10.2009 stattgefundenen Enquete zur Einführung der Doppik in der Steiermark wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes zur Vereinheitlichung des Haushaltswesens aller Gebietskörperschaften beabsichtigt ist, die Einführung der Doppik in die Verhandlungen der Länder mit dem Bund über die Reform des Haushaltswesens auf Ebene der Landesfinanzreferentenkonferenz einzubeziehen.


B -  Ergebnisse des Konsolidierungsausschusses

1.       Konjunkturausgleichsbudget (KAB) 2009:
Für die Budgetklausur vom 21.10.2009 hat sich aus dem KAB 2009
ein offener Finanzierungssaldo von rd.                                                 €   29,6 Mio.
ergeben, der sich um den voraussichtlichen Finanzierungsbedarf von €   17,0 Mio.
aus der Abrechnung 2009 mit den Sozialhilfeverbänden auf rd.           €   46,6 Mio.
erhöht hat.
Dieser offene Finanzierungssaldo kann zu einem Teilbetrag von rd.    €   22,3 Mio.
aus dem KAB 2009 (Einsparungen bzw. Verschiebungen auf die
Jahre 2011 ff) und in der Höhe von rd.                                                 €   24,3 Mio.
aus dem genehmigten Landesvoranschlag 2009 (Einsparungen bzw.
Verschiebungen auf die Jahre 2011 ff)  abgedeckt werden.
Ein zusätzlich aus dem Landesvoranschlag 2009 erzielter Einsparungs-
betrag von rd.                                                                                      €   60,3 Mio.
soll im Wege einer Gebührstellung dem KAB 2010 zur Teilabdeckung
des offenen Finanzierungssaldos 2010 zugeführt werden.

Zusammenfassend stellt sich das Konjunkturausgleichsbudget 2009 wie folgt dar:

Aus der Ertragsanteilprognose des Bundes, Stand 13. Oktober 2009,
resultierende Mindereinnahmen                                                 € 157.792.000,--
Zusätzliche Mehrausgaben insbesondere auf Basis der genehmigten
Budgetvereinbarung 2009/2010                                                 €  158.409.821,84
Konjunkturbelebendes Wachstumsbudget                                 €    14.755.901,07
Insgesamt ergibt sich daher ein Finanzierungserfordernis von  €  330.957.722,91
Aus Mitteln des Konjunkturausgleichsbudgets können              €  216.987.028,11
bedeckt werden.
Es verbleiben daher                                                                   €  113.970.694,80

Zur Bedeckung des Betrages von € 113.970.694,80 hat der Landtag Steiermark bereits mit Beschluss Nr. 1530 vom 09. Juni 2009 die Aufnahme zusätzlicher Darlehen genehmigt.
Es wird daher festgestellt, dass die zusätzlichen Mindereinnahmen und Mehrausgaben des KAB 2009 in voller Höhe im Rahmen der vom Landtag Steiermark für 2009 genehmigten Neuverschuldung von rd. € 113,97 Mio. abgedeckt sind.

2.       Konjunkturausgleichsbudget (KAB) 2010:
Für die Budgetklausur vom 21.10.2009 hat sich aus dem KAB 2010
ein offener Finanzierungssaldo von rd.                                               €   318,4 Mio.
ergeben.
Dieser offene Finanzierungssaldo kann zu einem Teilbetrag von rd.  €     12,3 Mio.
aus dem KAB 2010 (Einsparungen bzw. Verschiebungen auf die
Jahre 2011 ff) und in der Höhe von rd.                                               €   133,2 Mio.
aus dem genehmigten Landesvoranschlag 2010 (Einsparungen bzw.
Verschiebungen auf die Jahre 2011 ff)  abgedeckt werden.
Darüber hinaus kann aus den im Landesvoranschlag 2009 erzielten Ein-
sparungen ein Betrag von rd.                                                            €      60,3 Mio.
im Wege einer Gebührstellung dem KAB 2010 zugeführt werden.                          
Für das KAB 2010 ergibt sich daher ein offener Finanzierungssaldo
von rd.                                                                                              €      112,6 Mio.


Zusammenfassend stellt sich das Konjunkturausgleichsbudget 2010 wie folgt dar:
Aus der Ertragsanteilprognose des Bundes, Stand 13. Oktober 2009,
resultierende Mindereinnahmen                                                  €  292.237.300,--
Zusätzliche Mehrausgaben insbesondere auf Basis der genehmigten
Budgetvereinbarung 2009/2010                                                 €    98.072.452,95
Insgesamt ergibt sich daher ein Finanzierungserfordernis von  €  390.309.752,95
Durch diverse Maßnahmen (Einsparungen und Verschiebungen)
können                                                                                       €  277.687.425,44
bedeckt werden.
Es verbleibt daher ein offenes Finanzierungserfordernis von
                                                                                                 €  112.622.327,51

Die Bedeckung des Betrages von € 112.622.327,51 soll durch Aufnahme zusätzlicher Darlehen erfolgen, die durch den Landtag Steiermark zu genehmigen wäre.
Die konkreten Ergebnisse aus den Verhandlungen des Konsolidierungsausschusses hinsichtlich der aus dem genehmigten Landesvoranschlag 2010 erzielten Einsparungen bzw. Verschiebungen auf die Jahre 2011 ff sind in der beiliegenden Änderungsliste zum Voranschlag 2010 dargestellt.


3.       Gebarungsabgänge und Neuverschuldungen
Auf Basis der im Konsolidierungsausschuss festgelegten Maßnahmen ergeben sich für die Voranschläge 2009 und 2010 folgende Schlusssummen:
                                                                           VA 2009                 VA 2010
Gebarungsabgang *)                                    147.095.894,80        137.622.627,51
Nettoneuverschuldung                                 113.970.694,80        112.622.327,51
Nettoergebnis nach Maastricht                     -  3.302.594,80       + 44.302.172,49
*) In den Gebarungsabgängen sind die veranschlagten Tilgungen von € 33.125.200 (2009) und € 25.000.300 (2010) enthalten.

4.       Konjunkturausgleichsbudgets - Abwicklung
Die zur Deckung der offenen Salden vorzunehmenden Einsparungen sind im Sinne des Punktes II. "Konjunkturausgleichsbudget" der vom Landtag Steiermark beschlossenen Budgetvereinbarung 2009/2010 dem Konjunkturausgleichsbudget zuzuführen.
Zur Abwicklung der Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 sind von den jeweils zuständigen Ressorts entsprechende Sitzungsanträge mit den durchzuführenden Maßnahmen und den daraus resultierenden Kosten auszuarbeiten und vor Einbringung in die Regierungssitzung der FA4A zuzuleiten.
Auf Basis dieser Sitzungsanträge sind vom Landesfinanzreferenten die konkreten über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung aus den Konjunkturausgleichsbudgets in Form qualifizierter Beschlüsse zu beantragen. Über diese Beschlüsse ist dem Landtag Steiermark gem. § 32 Abs. 2 L-VG 1960 bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht zu den Landesvoranschlägen 2009 und 2010 und zu den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 und die beiliegende Änderungsliste zum Voranschlag 2010 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Zur Bedeckung des Konjunkturausgleichsbudgets 2010 wird die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 112.622.327,51 genehmigt, wodurch sich für den Landeshaushalt 2010 ein Gebarungsabgang von € 137.622.627,51, eine Neuverschuldung von € 112.622.327,51 und ein Nettoüberschuss nach Maastricht von € 44.302.172,49 ergibt.