LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3436/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.12.2009, 11:10:48


Landtagsabgeordnete(r): Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Kurt Flecker, Wolfgang Böhmer (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Elisabeth Grossmann

Betreff:
Arbeitsrechtliche Verbesserungen für PflichtpraktikantInnen

Schülerinnen und Studierende ergänzen oftmals ihre theoretischen Kenntnisse durch praktische Tätigkeiten während der Ferienzeit, weil sie entweder freiwillig ihre Ausbildung komplettieren wollen oder die entsprechenden schul- bzw. studienrechtlichen Vorschriften dies sogar verlangen. Um potentielle Lücken im Lebenslauf zu füllen, absolvieren junge Menschen auch nach Abschluss ihrer Ausbildung oft kettenartig Praktika: Man spricht daher von der "Generation Praktikum", wobei eine Studie der Arbeiterkammer Steiermark ergeben hat, dass die Bedingungen oft umso schlechter sind, je höher die Ausbildung ist.

Die arbeits- und sozialrechtliche Beurteilung dieser vom Ausbildungsmotiv getragenen Beschäftigungsverhältnisse wirft zahlreiche Fragen auf. Spricht man in der Praxis lediglich von "Praktikum", so ist in der juristischen Beurteilung eine Differenzierung notwendig: Um "PflichtpraktikantInnen" handelt es sich, wenn SchülerInnen oder Studierende, als Ergänzung zu ihrer Ausbildung, ein im jeweiligen Lehrplan vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Davon zu unterscheiden sind die "VolontärInnen". Auch diese absolvieren zu Ausbildungszwecken ein Praktikum, allerdings ohne rechtliche Verpflichtungen\; weder sind sie durch Ausbildungsvorschriften angehalten, ein Praktikum zu absolvieren, noch trifft sie während ihrer Tätigkeit eine Arbeitspflicht. Eine weitere Gruppe bilden die "FerialarbeitnehmerInnen": Diese arbeiten in echten Arbeitsverhältnissen, wobei primär finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen.

Die Situation für PflichtpraktikantInnen ist also besonders schlecht: Obwohl bestimmte Ausbildungsregelungen festlegen, dass Praktika zu leisten sind, wurde auf eine bundesgesetzliche Klarstellung, in welchen Rechtsverhältnissen diese abzuwickeln sind, bislang verzichtet. An die arbeitsrechtliche Einordnung knüpfen sich jedoch für die PraktikantInnen wichtige Rechtsfolgen. Im Gegensatz zur / zum echten FerialarbeitnehmerIn hat die / der VolontärIn mangels ArbeitnehmerInneneigenschaft keinen Entgeltanspruch und rechtliche Sonderbestimmungen wie insbesondere das Angestelltengesetz sowie das Urlaubsgesetz finden keine Anwendung. Auch kommen die im Unternehmen für ArbeitnehmerInnen geltenden Kollektivverträge bzw. Betriebsvereinbarungen nicht zur Anwendung. PflichtpraktikantInnen sind üblicherweise voll in die Betriebsorganisation integriert und erbringen Arbeitsleistungen, da die Lehrpläne vorsehen, dass sie die "theoretische Ausbildung" im Betrieb "in der Praxis" umsetzen müssen. Trotzdem werden sie oft wie VolontärInnen behandelt und erhalten lediglich ein "Taschengeld".
 
Auch sozialversicherungsrechtlich sind Pflichtpraktikantinnen deutlich schlechter gestellt als echte ArbeitnehmerInnen: Für sie wurde die Vollversicherung und damit der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsschutz durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 rückwirkend aufgehoben. Lediglich in die Unfallversicherung sind Praktikantinnen weiterhin einbezogen.

Es ist in Anbetracht der großen Anzahl an Betroffenen daher dringend notwendig diese unbefriedigende Situation zu verbessern.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass gesetzlich vorgeschrieben wird, dass Pflichtpraktika per se als Arbeitsverhältnisse abzuwickeln sind, um so arbeits- und sozialrechtliche Mindeststandards für PflichtpraktikantInnen zu gewährleisten.


Unterschrift(en):
Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Kurt Flecker, Wolfgang Böhmer (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ)