EZ/OZ: 2962/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 27.05.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24Gu211-11/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Beilage)
Betreff:
Verkauf einer landeseigenen Liegenschaft, bestehend aus Teilflächen der Grst.Nr.57 und 58/1 der EZ 39, KG 67412 Weng, im Ausmaß von rund 6.174 m2 um einen Kaufpreis von € 52.971,-- an die Gemeinde Weng im Gesäuse
Die Gemeinde Weng im Gesäuse, 8913 Weng im Gesäuse 50a, ist an die liegenschaftsverwaltende Fachabteilung 6C - Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen bezüglich des Ankaufes von Teilflächen der Grundstücke Nr. 57 und Nr. 58/1 der EZ 39, KG 67412 Weng im Gesamtflächenausmaß von rund 6.174 m² heran-getreten. Das Grundstück wird für eine Reaktivierung und Erweiterung des Standortes der Firma Palfinger, Anbieter von hydraulischen Hebe-, Lade- und Handlinglösungen, benötigt und ist daher für die Gemeinde Weng und die Region von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Die gegenständliche Liegenschaft wird derzeit von der Fachschule Grabnerhof im Rahmen des Lehr- und Versuchsbetriebes bewirtschaftet. Der Verkauf an die Gemeinde Weng im Gesäuse wird von der Fachabteilung 6C befürwortet.
Laut des Teilungsplanentwurfes von Frau DI Ursula Hasitschka besteht die landwirtschaftlich genutzte Fläche aus Teilflächen der Grundstücke Nr. 57 und Nr. 58/1 der EZ 39, KG 67412 Weng im Gesamtflächenausmaß von rund 6.174 m². Die endgültige Vermessung mit einem Teilungsausweis wird vor Kaufvertragserstellung durchgeführt.
Ein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger hat im Gutachten vom 20. Oktober 2008 die gegenständliche Liegenschaft mit € 52.971,-- bewertet. Ein Teil der gegenständlichen Liegenschaft wurde als Freiland bewertet. Der restliche Teil wurde im Gutachten anstatt als Aufschließungsgebiet "Gewerbegebiet" des derzeit gültigen Flächenwidmungsplanes bereits als Fläche "Industriegrund 1" des künftigen Flächenwidmungsplanes beurteilt. Ebenfalls wurde die Lage der Fläche in der roten bzw. gelben Zone im Gefahrenzonenplan für Hochwasser berücksichtigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weng im Gesäuse hat in der öffentlichen Sitzung am 9. März 2009 den Ankauf von 6.174 m² zum Kaufpreis von € 52.971,-- vom Land Steiermark einstimmig beschlossen. Es wurde um Zahlung des Kaufpreises in 10 zinsenfreien Jahresraten zu je € 5.297,10 ersucht.
Zur Absicherung einer allfälligen Wertsteigerung durch eine Änderung der Flächenwidmung wird für 15 Jahre eine 100%ige Nachbesserungsklausel in den Kaufvertrag aufgenommen. Berücksichtigt wird jedoch, dass bereits im Gutachten des Sachverständigen für die Bewertung ein Mischwert aus rein landwirtschaftlichen Preisen - Widmung "Freiland" und Preisen für gewidmetes Bauland herangezogen wurde.
Ein Verkauf der gegenständlichen Liegenschaft wird von der Fachabteilung 4A befürwortet, da der angebotene Kaufpreis dem ermittelten Verkehrswert des Sachverständigen entspricht und die Reaktivierung und Erweiterung des Standortes der Firma Palfinger für die Gemeinde und die Region einen wirtschaftlichen Impuls begründet. Eine Zustimmung des zuständigen politischen Referenten, Herrn Landesrat Johann Seitinger, liegt ebenfalls vor.
Der gesamte Verkaufserlös wäre bei der apl. VSt. 2/840008-0002 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, unbebaute Grundstücke" zu vereinnahmen. Nach der derzeit gültigen Abverkaufsaktion für Liegenschaften könnte der Erlös dieser Liegenschaft zu 50 % von der liegenschaftsverwaltenden Fachabteilung 6C für investive Maßnahmen verwendet werden.
Mit dem Rechnungsabschluss 2002 wurden jedoch bei der apl. VSt. 6/529108-0001 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen (Landwirtschaftliches Schulwesen)" € 2.400.000,-- auf Basis gefasster Regierungsbeschlüsse zur Abdeckung außerplanmäßiger Ausgaben für Biomasse und für den Landschaftspflegefonds in Gebühr gestellt. Der 50%ige Verkaufserlös der Fachabteilung 6C wäre daher zur Abdeckung der bei der VSt 6/529108-0001 noch offenen Gebührstellung per 31.12.2008 in der Höhe von € 1.179.197,83 zu verwenden.
Zur Abdeckung dieser offenen Gebührstellung wäre haushaltsmäßig der Betrag von € 26.485,50 bei der apl. VSt. 5/529109-7297 "Außerordentlicher Aufwand aus der Auflösung von Einnahmengebührstellungen" in Gebühr zu verrechnen. Die Bedeckung hätte bei der apl. VSt. 2/840008-0002 "Erlöse aus Liegenschaftsveräußerungen, unbebaute Grundstücke" zu erfolgen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Verkauf einer landeseigenen Liegenschaft, bestehend aus Teilflächen der Grst.Nr. 57 und 58/1 der EZ 39, KG 67412 Weng, im Ausmaß von rund 6.174 m² um einen Kaufpreis von € 52.971,-- an die Gemeinde Weng im Gesäuse wird genehmigt.