LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3386/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 25.11.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24La84-208/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Stellungnahme des Bundeskanzleramtes zu den Landtagsbeschlüssen Nr. 1520 und 1521 vom 26. Mai 2009 betreffend das Ersuchen um Entlastung des Faktors Arbeit ohne Senkung der Dienstgeberbeiträge und um Einführung bzw. Ausbau vermögensbezogener Steuern

Der Landtag Steiermark hat mit den Beschlüssen Nr. 1520 und 1521 vom 26. Mai 2009 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung nach Entlastung des Faktors Arbeit ohne Senkung der Dienstgeberbeiträge und nach Einführung bzw. Ausbau vermögensbezogener Steuern heranzutreten.

Dieses Ersuchen wurde von der Steiermärkischen Landesregierung der Bundesregierung vorgelegt und von dieser wie folgt beantwortet:

"Die Entlastung des Faktors Arbeit ist ein wichtiges Ziel um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Volkswirtschaft zu erhalten und zu stärken, weshalb eine Überprüfung der geltenden Besteuerung und die Prüfung von Maßnahmen zur Entlastung des Faktors Arbeit im Rahmen der budgetären Möglichkeiten laufend zu erfolgen hat. Eine derartige Prüfung wird auch im Rahmen der zu diskutierenden Strukturreform erfolgen, welche im Regierungsprogramm in Aussicht gestellt wurde. Dabei wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Beschlusses des Steirischen Landtages auf eine ausgewogene Wahl der dabei eingesetzten Instrumente Bedacht nehmen.

Eine Entlastung des Faktors Arbeit ohne Senkung der Dienstgeberbeiträge sollte nicht zu Lasten der auf die/den Dienstnehmer/in fallenden Sozialversicherungsbeiträge erfolgen. Eine Senkung der Dienstgeberbeiträge wird problematisch gesehen, zumal aufgrund der nach wie vor geltenden Leitlinie der so genannten "Beitrags-Parität" dann auch die Dienstnehmerbeiträge zu senken wären. Angesichts der finanziell angespannten Situation der Krankenversicherungsträger ist derzeit allerdings nicht an eine Beitragssenkung zu denken.

Zur Steuerpolitik allgemein wird festgehalten, dass Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit ein wesentliches Ziel der Bundesregierung ist. Durch die Steuerreform wurden bereits wichtige Schritte gesetzt, die zu einer maßgeblichen Steuerentlastung des Mittelstandes geführt haben. Im Bereich der Steuergesetze gibt es aber immer Potential, um die Einkommensgerechtigkeit zu erhöhen und mehr Steuergerechtigkeit zu schaffen."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung über die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes zu den Landtagsbeschlüssen Nr. 1520 und 1521 vom 26. Mai 2009 betreffend das Ersuchen um Entlastung des Faktors Arbeit ohne Senkung der Dienstgeberbeiträge und um Einführung bzw. Ausbau vermögensbezogener Steuern wird zur Kenntnis genommen.