LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3390/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.11.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8B-04.0-42/1994-43
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Kennzeichnung für verarbeitete Eier in Fertig- bzw. Eiprodukten (Beschluss Nr. 1545 - Einl.Zahl 2949/5)

In der Sitzung des Landtag Steiermark vom 9. Juni 2009 wurde der Selbstständige Antrag der Abgeordneten Monika Kaufmann, Walter Kröpfl, Mag. Ursula Lackner, Dr. Ilse Reinprecht, Klaus Zenz, Mag.Dr. Martina Schröck, Wolfgang Böhmer, Klaus Konrad, Dr. Waltraud Bachmaier-Geltewa, Werner Breithuber, Detlef Gruber, Gabriele Kolar, Anton Lang, Ewald Persch, Karl Petinger, Erich Prattes, Günther Prutsch, Franz Schleich, Ing. Gerald Schmid, Siegfried Schrittwieser, Johannes Schwarz, Siegfried Tromaier, Markus Zelisko, Mag. Edith Zitz und Claudia Klimt-Weithaler betreffend die Kennzeichnung für verarbeitete Eier in Fertig- bzw. Eiprodukten, Einl. Zl. 2949/5, der Steiermärkischen Landesregierung zugewiesen.

Mit Schreiben vom 17. September 2009 wurde seitens des Bundeskanzleramtes folgende Stellungnahme abgegeben:

Dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Information über die Haltungsform der Legehennen bei zusammengesetzten Lebensmitteln und bei unverpackten Lebensmitteln mit Eiern wurde durch die Ausarbeitung eines Entwurfes für eine Verordnung über die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Legehennen bei Lebensmitteln mit oder aus Eiern Rechnung getragen. Dieser wurde jedoch von der Europäischen Kommission abgelehnt.

Der Entwurf für eine Verordnung über die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Legehennen bei Lebensmitteln mit oder aus Eiern wurde im Rahmen des erforderlichen Notifikationsverfahrens von der Europäischen Kommission mit der Begründung abgelehnt, dass das Fehlen einer Angabe zur Haltungsform von Legehennen generell für die Verbraucher keine Gefahr der Täuschung begründet\; eine Irreführung über die Eigenschaften eines Lebensmittels sei grundsätzlich verboten. Die Notwendigkeit der Förderung des Tierschutzes stelle keinen Rechtfertigungsgrund gemäß Artikel 18 Abs. 2 der RL 2000/13 (EttikettierungsRL) dar.

Die Etablierung eines auf Freiwilligkeit basierenden österreichischen Systems könnte eventuell durch (Codex)Leitlinien etc. erfolgen.

Die Möglichkeit der Einrichtung einer "Clearingstelle" und deren Aufgaben war bereits Thema von Besprechungen mit den Interessensvertretungen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. November 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Antrag der Abgeordneten
Monika Kaufmann, Walter Kröpfl, Mag. Ursula Lackner, Dr. Ilse Reinprecht, Klaus Zenz, Mag.Dr. Martina Schröck, Wolfgang Böhmer, Klaus Konrad, Dr. Waltraud Bachmaier-Geltewa, Werner Breithuber, Detlef Gruber, Gabriele Kolar, Anton Lang, Ewald Persch, Karl Petinger, Erich Prattes, Günther Prutsch, Franz Schleich, Ing. Gerald Schmid, Siegfried Schrittwieser, Johannes Schwarz, Siegfried Tromaier, Markus Zelisko, Mag. Edith Zitz und Claudia Klimt-Weithaler betreffend die Kennzeichnung für verarbeitete Eier in Fertig- bzw. Eiprodukten wird zur Kenntnis genommen.