LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2965/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 27.05.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24La112-214/2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabelle)

Betreff:
Bericht an den Landtag Steiermark über den Verkauf von Landeswohnungen im Jahre 2008

Gemäß dem Beschluss Nr. 1511 aus der 59. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode des Landtages Steiermark vom 6. Juli 2004 wurde die Steiermärkische Landesregierung ermächtigt ohne Berücksichtigung der Wertgrenzen für Liegenschaftsverkäufe den Verkauf von Landeswohnungen an die Mieter auf Basis folgender Grundsatzregelungen durchzuführen.

"1.) Verkaufsobjekte
Gegenstand der Veräußerungen sind Landeswohnungen in Baurechtsgebäuden, in Altgebäuden und Eigentumswohnungen. In nicht parifizierten Gebäuden erfolgt eine Veräußerung nur dann, wenn zumindest 2/3 der Mieter ihr verbindliches Kaufinteresse erklären und sich verpflichten anteilsmäßig die Parifizierungskosten zu tragen, dies auch für den Fall, dass der Verkauf im Einzelfall aus vom Kaufinteressenten zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt.
 
2.) Käufer
Käufer sind Mieter einer Landeswohnung oder ein vom Mieter namhaft gemachter Dritter, sowie ehemalige Mieter, die eine Wohnung bereits erworben haben und zusätzlichen Wohnraum, bei welchem durch das Land keine Einweisung erfolgt, erwerben möchten.
 
3.) Kaufpreis/Nebenkosten
Der Verkauf hat zum Verkehrswert, der durch die Einholung eines Gutachtens eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Liegenschaftsbewertung festzustellen ist, zu erfolgen. Die Kosten für die Gutachtenserstellung sind im Verhältnis 50:50 zwischen dem Land Steiermark und dem Erwerber aufzuteilen. Die Kosten der Vertragserrichtung und der grundbücherlichen Durchführung sind von den Erwerbern zu tragen.
 
4.) Übergangsregelung
Die anhängigen Verkaufsverfahren können im Einvernehmen mit den Kaufinteressenten auf Grundlage der Landtagsbeschlüsse Nr. 197 vom 10.11.1992, Nr. 477 vom 1.3.1994 und    Nr. 32 vom 23.1.2001 abgewickelt werden.
 
5.) Nachträgliche Berichterstattung
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Landtag Steiermark jährlich über die erfolgten Verkäufe zu berichten."

Im Jahre 2008 wurden die Verkäufe von den folgenden 6 Landeswohnungen durchgeführt bzw. der Abverkauf in die Wege geleitet:


(siehe Tabelle)



Für diese 6 Wohnungen wurde von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen aus dem Fachbereich der Liegenschaftsbewertung ein Verkehrswert von € 371.600,-- ermittelt. Nach Abzug der Kosten und Tilgung der aushaftenden Darlehen wird für das Land ein voraussichtlicher Nettoverkaufserlös von rund € 281.100.-- erwartet.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht über die im Jahre 2008 im Sinne des Beschlusses des Landtages Steiermark vom 06.07.2004 erfolgten Abverkäufe von 6 Landeswohnungen wird genehmigend zur Kenntnis genommen.