EZ/OZ: 2967/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 27.05.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A 016.11-36/2009-2
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Beilage)
Betreff:
Auflassung der L 313, Seiersbergerstraße von km 1,842 bis km 2,900 in einer Länge von 1058 m und der L 377, Feldkirchenerstraße von km 0,430 bis km 1,350 in einer Länge von 920 m im Gemeindegebiet von Seiersberg, pol. Bez. Graz-Umgebung
"Unter Zugrundelegung des selbstständig eingebrachten Antrages vom 22. 1. 2009 wurde vom Landtag Steiermark mit Beschluss Nr. 1398 vom 10. 2. 2009 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, die L 313, Seiersbergerstraße von km 1,842 (Abzweigung Brunnenfeldstraße) bis km 2,900 (Kreuzung mit der L 323, Neuseiersbergerstraße) in einer Länge von 1058 m und die L 377, Feldkirchenerstraße von km 0,430 (B 67, Grazer Straße Neu) bis km 1,350 (Abzweigung Brunnenfeldstraße) in einer Länge von 920 m aufzulassen und an die Gemeinde Seiersberg mit einer Gesamtlänge von 1978 m gemäß Vertrag vom 8. 5. 2009 zu übertragen.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 313, Seiersbergerstraße von km 1,842 bis km 2,900 in einer Länge von 1058 m und die Landesstraße Nr. 377, Feldkirchenerstraße von km 0,430 bis km 1,350 in einer Länge von 920 m der Gemeinde Seiersberg übergeben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.