LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3100/1
KA-Nr: 171

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 06.07.2009, 09:12:15


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Kontrolle der Aufsichtsbehörde durch den Landesrechnungshof bezüglich der Gemeinden Fohnsdorf, Köflach, Kammern und Trieben

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Gemeinde Fohnsdorf einen unfassbaren Schuldenstand von mehr als 60 Mio. Euro angehäuft haben soll. Die ÖVP Fohnsdorf ist daher schon mehrmals an die Gemeindeaufsicht herangetreten, um eine Überprüfung der Gebarung der Gemeinde Fohnsdorf einzuleiten. Dies ist bis heute jedoch nicht passiert. Nun besteht die Gefahr, dass die Gemeinde Fohnsdorf das gleiche Schicksal ereilt, wie die Stadtgemeinde Trieben.
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Auch die Thermengemeinde Köflach steht vor dem finanziellen Kollaps - stolze 40 Millionen Euro beträgt der Schuldenstand. Die Rückzahlung der Bankkredite wurde auf 25 Jahre verlängert, trotzdem rechnet man im Budget mit einem Abgang von 1,4 Millionen Euro. Das Land muss daher einspringen. Heuer werden erstmals auch Haftungen für die Therme schlagend - 300.000 Euro. Trotz dieser hohen Kosten sieht man in der Therme die Zukunft.
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Die Gemeinde Trieben hat mit dubiosen Krediten, Schulden bei der GKK, einem undurchschaubaren Finanzchaos sowie schweren Verfehlungen bei der Abgabenpolitik einen gewaltigen Schuldenberg von rund 20 Millionen Euro aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft Leoben führt diesbezüglich Ermittlungen. Die Gemeindeaufsicht hat dem Treiben in Trieben offensichtlich jahrelang tatenlos zugesehen, und die SteuerzahlerInnen werden es wieder ausbaden müssen. Bereits 1995 hat es eine Gebarungsprüfung ohne jegliche Konsequenzen gegeben. Die Doppelfunktion Bürgermeister und Kassenverantwortlichkeit, die die Missstände sehr begünstigt hat, wurde tatenlos hingenommen. Trotz bekannter Mängel wurden entweder keine Maßnahmen gesetzt oder soche nicht kontrolliert (siehe Anfrage der Grünen EZ 2201/1 und Anfragebeantwortung EZ 2201/2). Und Bedarfszuweisungen wurden zum Ausbügeln der Fehler offenbar herangezogen, bereits bevor der Gebarungsbericht der FA7 vorgelegen ist. 
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Auch in der Gemeinde Kammern kam es zu schweren Missständen. Der Bürgermeister ließ ein Pflegeheim errichten, für das aus Sicht der Sozialabteilung des Landes kein Bedarf besteht. Völlig zurecht gewährte LHStv. Flecker dafür keine Förderungen. LH Voves hat dies aber konterkarriert und der verschuldeten Gemeinde nun einen Härteausgleich in der Höhe von 800.000 Euro zukommen lassen und dem Bürgermeister im Voraus fünf Jahre lang Bedarfszuweisungen zugesichert. Die Vorgänge in Kammern sind derart desaströs, dass der Gemeindekassier an den Kontrollausschussobmann des Landtages mit der Bitte herangetreten ist, etwas gegen die Vorgänge in der Gemeinde zu unternehmen. Und wieder werden Steuermittel für schwere Versäumnisse einer Gemeinde herangezogen.
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Die schweren Missstände in den Gemeinden Fohnsdorf, Köflach, Trieben und Kammern müssen zum Anlass genommen werden, die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde durch den Landesrechnungshof kontrollieren zu lassen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landesrechnungshof wird beauftragt, anhand der schweren Missstände in den Gemeinden Fohnsdorf, Köflach, Trieben und Kammern die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde zu kontrollieren.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)