LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2974/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 29.05.2009, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A14-14-1/2009-508
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 1362, Einl.Zahl 2640/4, vom 20. Jänner 2009 betreffend Finanzierungsinstrumentarium der Österreichischen Kontrollbank

Der Landtag Steiermark hat in der 45. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 20. Jänner 2009 folgenden Beschluss Nr. 1362 gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, sich bei der Österreichischen Kontrollbank dafür einzusetzen, dass diese ihre Garantiepolitik möglichst flexibel und weit auslegt und dass Exportfinanzierungen zu günstigen marktfähigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden."

In der Regierungssitzung vom 2. Februar 2009 wurde daher beschlossen, dass die Steiermärkische Landesregierung, vertreten durch den Herrn Landeshauptmann, im Sinne des Beschlusses Nr. 1362 des Landtages Steiermark ein diesbezügliches Schreiben an die Bundesregierung, zu Handen des Herrn Bundeskanzler Werner Faymann, mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme sowie um entsprechende Veranlassung richten wird.

Am 23. April 2009 erging vom Bundeskanzleramt das Beantwortungsschreiben mit folgendem Inhalt:

"Zu Ihrem Schreiben vom 17. Februar 2009, GZ: A14-14-1/2009-461, mit dem Sie den Beschluss Nr. 1362 "Finanzierungsinstrumentarium der Österreichischen Kontrollbank" vom 20. Jänner 2009 vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage der beim zuständigen Bundesministerium für Finanzen eingeholten Stellungnahme nachfolgende Antwort übermitteln:
 
Das Parlament hat im Dezember 2008 mit Erhöhungen der Haftungsrahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFG) und des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes (AFFG) um jeweils € 5 Mrd. auf nunmehr € 50 Mrd. bzw. € 45 Mrd. beschlossen, womit der österreichischen Exportwirtschaft nicht zuletzt zur Bewältigung der Finanzkrise Absicherungsmöglichkeiten bzw. Refinanzierungsmittel bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen werden. Damit besteht sowohl auf der Exporthaftungsseite als auch auf der Exportfinanzierungsseite der nötige Handlungsspielraum, um für eine mögliche Kapazitätsausweitung angesichts der herausfordernden Verhältnisse gewappnet zu sein.
 
Der mit dem Vollzug dieser für die Exportwirtschaft zentralen Gesetze zuständige Bundesminister für Finanzen hat in Abstimmung mit der gemäß AusfFG bevollmächtigten OeKB die Garantiepolitik, soweit es risikomäßig vertretbar war, auch für schwierige Märkte weiterhin offen gelassen. Mit dieser antizyklischen Maßnahme werden die Bemühungen auf internationaler Ebene, sei es der OECD oder der G 20, aktiv mit unterstützt, weiterhin Exportkredite in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung zu stellen, um die Aufrechterhaltung der internationalen Handelsströme zu gewährleisten.
 
Mit einem "Finetuning" bei den Rahmenbedingungen für die Exportgarantien wurden zusätzliche Erleichterungen für die Exporteure und Investoren geschaffen, wie z.B. ein neues vereinfachtes "Ampelsystem" zur Deckungspolitik auf der OeKB-Website, neue Wertschöpfungsregelungen, in Einzelbereichen günstigere Prämien bzw. längere Kreditlaufzeiten etc.
 
Das Exportfinanzierungsverfahren der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) bietet im Einklang mit internationalen Regeln (EU, OECD, WTO) günstige Finanzierungen für österreichische Exporte und Auslandsinvestitionen, die den Entwicklungen der internationalen Finanzmärkte entsprechen. BMF und OeKB arbeiten laufend an der Weiterentwicklung dieser Haftungs- und Finanzierungsinstrumentarien, damit sie die Wirtschaft in ihren Auslandsaktivitäten effizient unterstützen.
 
Damit ist sichergestellt, dass das BMF und die OeKB als Dienstleister für die Exportwirtschaft weiterhin ein starker, verlässlicher und berechenbarer Partner bleiben."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Mai 2009.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorliegende Bericht über den Beschluss Nr. 1362 vom 20. Jänner 2009 des Landtages Steiermark sowie der Inhalt des Antwortschreibens des Bundeskanzleramtes werden zur Kenntnis genommen.