LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 15

EZ/OZ 2689/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Radiologische Großgerätevesorgung der Region Steiermark Süd-West


zu:


  • 2689/1, Radiologische Großgerätevesorgung der Region Steiermark Süd-West (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 03.02.2009 und 03.06.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten Bacher, Dirnberger und Tschernko haben unter der EZ. 2689/1 am 22.01.2009 folgenden selbstständigen Antrag eingebracht:

"Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass umgehend ein Großgeräteplan für die Versorgung der Region Steiermark Süd-West mit radiologischen Großgeräten erstellt wird, wobei insbesondere ein auch außerhalb der Regelbetriebszeit für die KAGes nutzbares MR-Gerät für die Radiologie der LKHs Graz-West, LSF, Voitsberg, Hörgas, Wagna bzw. Deutschlandsberg vorgesehen werden muss."

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport am 03.02.2009 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um Stellungnahme gem. § 30 Abs. 1 GeoLT zu ersuchen.

Seitens der Landesregierung (Fachabteilung 8A) wurden vom Gesundheitsfonds Steiermark sowie von der Steiermärkischen Krankenanstaltenges.m.b.H. Stellungnahmen eingeholt und es wird daher Folgendes zusammenfassend angeführt:

Zu den medizinisch-technischen Großgeräten sind im ÖSG 2008 (Beschluss der Bundesgesundheitskommission vom 9.3.2009) allgemeine Planungsgrundlagen und technische Beschreibungen sowie Vorgaben, für welche medizinischen Leistungen welche Großgeräte (v. a. CT, MR) erforderlich sind, geregelt\; weiters umfasst der ÖSG den bundesweiten Großgeräteplan, der pro Bundesland die maximale Anzahl an Großgeräten (CT, MR, ECT) im intra- und extramuralen Bereich beinhaltet. In den regionalen Detailplanungen auf Landesebene sind darauf aufbauend konkrete Standortplanungen zu entwickeln.

Von Seiten des Gesundheitsfonds Steiermark wird überlegt, ein weiteres Magnetresonanz-Computertomographie-Gerät im angesprochenen Raum in den Plan aufzunehmen. Allerdings ist vor der genauen Standortfestsetzung die Zustimmung der Bundesgesundheitskommission einzuholen. In der nächsten Revision zum Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark soll eine standortgenaue Planung der medizintechnischen Großgeräte erfolgen.

Von Seiten der KAGes wird im Hinblick auf die Forderung ein MR-Gerät außerhalb der Regelbetriebszeit anzubieten darauf hingewiesen, dass Indikationen für ein Notfall-MR (spezifische und selten auftretende Fragestellungen aus der Neurologie) derzeit noch eher eingeschränkt sind. Eine Auswertung der Inanspruchnahme von MR-Untersuchungen in den LKHs Feldbach und Judenburg-Knittelfeld außerhalb der Regelbetriebszeit ergibt beispielsweise für das Jahr 2007 einen Anteil von 1% an den Gesamtuntersuchungen.
Der Erreichbarkeitsrichtwert für ein MR wurde im ÖSG 2008 mit 60 Minuten festgelegt, für ein CT mit 30 Minuten, wonach für die meisten Notfallsituationen nach wie vor die CT-Diagnostik primär herangezogen wird.

Weiters ist im ÖSG 2008 festgehalten, dass Kooperationen zwischen intra- und extramuralen Anbietern zur Vermeidung von Parallelstrukturen, Erzielung einer adäquaten Auslastung sowie zur Sicherung einer entsprechenden medizinischen Ergebnisqualität herangezogen werden sollen.
Die Steiermark ist österreichweit und international überdurchschnittlich gut mit medizinisch-technischen Großgeräten ausgestattet (nur die USA kann eine höhere Dichte als die Steiermark aufweisen). PatientInnen können steiermarkweit in zumutbaren Entfernungen medizinisch-technische Großgeräte erreichen.
Im nächsten Schritt zur Weiterentwicklung des RSG Steiermark werden auf Ebene der Versorgungsregionen Strukturänderungen entwickelt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 2689/1, der Abgeordneten Bacher, Dirnberger und Tschernko betreffend radiologische Großgerätevesorgung der Region Steiermark Süd-West wird zur Kenntnis genommen.