LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 38

EZ/OZ 3029/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Streichung der Zusatzfragen beim Pisa-Test


zu:


  • 3029/1, Streichung der Zusatzfragen beim Pisa-Test (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Bildung" hat in seinen Sitzungen vom 30.06.2009 und 03.11.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 30. Juni 2009 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 3029/1 abzugeben.

In diesem Landtagsantrag wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an den Landesschulrat für Steiermark heranzutreten, um dafür Sorge zu tragen, dass die Abwicklung der PISA-Tests korrekt vorgenommen wird und dass von Zusatzfragen, die in keinem Zusammenhang mit dem Ziel der PISA-Studie stehen, Abstand genommen wird.

Seitens der Landesregierung (Fachabteilung 6B) wird hiezu folgende Stellungnahme abgegeben:

Gemäß Artikel 14 Bundes-Verfassungsgesetz ist die Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiet des Schulwesens, insbesondere im Bereich der Überprüfung der Bildungsstandards durch internationale Assessments, Bundessache. Nachdem daher eine selbständige Erledigung durch das Amt der Landesregierung nicht möglich ist, wurde der Landesschulrat für Steiermark um Stellungnahme ersucht.
Von Herrn Amtsführenden Präsident Mag. Wolfgang Erlitz wurde folgende Stellungnahme abgegeben:
 
"Die genauen Details zur Beantwortung wurden vom BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens), das vom Ministerium für die Durchführung beauftragt wurde, angefordert:

(1) Die Behauptung, es handle sich bei den beschriebenen Fragen (familiäres Umfeld, Geschirrspüler, etc.) um "Zusatzfragen" ist falsch. Die in der Begründung erwähnten Fragen sind Teil des für alle Länder und alle Schüler/innen verpflichtenden internationalen Fragebogenkerns der OECD. Jedes Assessment besteht stets untrennbar aus einem Test- und einem Fragebogen: Beide Informationen sind zur sinnvollen Analyse und Auswertung der Daten unverzichtbar. Sie werden seit einem Jahrzehnt in mehr als 40 Ländern routinemäßig angewandt und entsprechen dem allgemein üblichen sozialwissenschaftlichen Standard in der Erfassung des sozioökonomischen Hintergrunds des Elternhauses.
 
(2) Die Fragen zur schulischen Gewalt sind dagegen österreichspezifisch und wurden von der renommierten Bildungspsychologin Univ. Prof. DDr. Christiane Spiel (Uni Wien) für diese Untersuchung im Rahmen einer Expertengruppe unter der Leitung der Uni Salzburg (Univ.Prof. Dr. Eder) entwickelt. Die Qualität dieser Fragen steht - durch Expertisen belegt - außer Zweifel. Diese Fragen wurden wegen der steigenden Bedeutung dieses Themas in der öffentlichen und bildungspolitischen Diskussion zusätzlich aufgenommen und sollen eine erste Basisinformation über das Ausmaß schulischer Gewalt geben (es gibt bisher keine repräsentativen Studien dazu). Solche Studien wurden in der letzten Zeit sowohl von Lehrervertretern/-vertreterinnen als auch von der Bildungspolitik gefordert, die Instrumente wurden vom BMUKK 2007/2008 bei den oben erwähnten Wissenschaftern/-schafterinnen in Auftrag gegeben.
In Gesprächen mit den Bundeselternvertretern/-vertreterinnen wurde dieser Fragebogen besprochen und seitens der Eltern wurden keine Einwände gegen den Inhalt erhoben. Man sollte auch bedenken, dass sich die Fragen an 15-/16-Jährige richten, die bereits so erwachsen sind, dass sie in Österreich bereits jetzt oder im darauffolgenden Jahr das Wahlrecht besitzen. Solche Personen können im Allgemeinen selbst entscheiden, ob sie diese Fragen beantworten wollen ...
 
(3) Die Behauptung, dass in der PISA-Studie "nach sexuellen Erfahrungen der Schüler/innen" gefragt würde, ist unwahr. In keinem Fragebogen der PISA-Studie (weder früher noch jetzt) wurde je das Themengebiet "Sexualität" befragt.
 
(4) Die Abwicklung der Tests erfolgt nach internationalen Standards und präzise nach den verpflichtenden Vorgaben der OECD, daran ist nichts seltsam. Auf diese Weise wird seit 10 Jahren und weltweit sichergestellt, dass die Stichproben den Vorgaben entsprechen und alle entstehenden Daten auch vergleichbar sind. Die Schülerdaten werden anonymisiert und niemals individuell verwendet - die Ergebnisse werden nur aggregiert (zusammengefasst) verwendet, z.B. als Mittelwert aller Schüler/innen Österreichs oder aller Mädchen. Bevor die Daten an die OECD zur Auswertung weitergegeben werden, werden sowohl die Schülerdaten als auch die Schuldaten nochmals verschlüsselt, sodass niemand eine bestimmte Person identifizieren kann (es handelt sich beim Datensatz um indirekt personenbezogene Daten nach DSG 2000, die keinen inhaltlichen Auflagen unterliegen und deshalb problemlos veröffentlicht werden können - der gesamte internationale Datensatz ist daher etwa nach zwei Jahren auf der OECD-Homepage downloadbar).
 
(5) Zur Präzisierung der bestehenden Teilnahmeverpflichtung der Schüler/innen befindet sich derzeit auf Wunsch der Bundesregierung ein Gesetzesentwurf in Begutachtung, der folgenden Wortlaut im BIFIE-Gesetz § 6 ergänzt:
 
"(2) Die Mitwirkung von Schülern und Schülerinnen an Überprüfungen der Bildungsstandards und an damit in Zusammenhang stehenden gemäß Abs. 1 zweiter Satz angeordneten Kontexterhebungen sowie an nationalen und internationalen Surveys oder Assessments ist für diese verpflichtend und befreit von der Teilnahme am Unterricht im unbedingt erforderlichen Ausmaß. Die Mitwirkung an anderen Erhebungen ist für Schüler und Schülerinnen dann verpflichtend, wenn dies durch Verordnung des zuständigen Regierungsmitglieds angeordnet wird. Solche Verordnungen sind abweichend von den sonst geltenden Bestimmungen über die Kundmachung von Verordnungen ein Monat vor Stattfinden der Erhebung durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Schüler und Schülerinnen sowie deren Erziehungsberechtigte sind auf geeignete Weise auf diese Kundmachung hinzuweisen. Wenn der Mitwirkung von Schülern und Schülerinnen wichtige schulische Interessen entgegenstehen, hat der Schulleiter oder die Schulleiterin das Einvernehmen mit dem BIFIE herzustellen." "

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Schule, Kinderbetreuung, Wissenschaft, Forschung und Kultur zum Antrag, Einl.Zahl 3029/1, der Abgeordneten DDr. Schöpfer, Majcen und Beutl betreffend Streichung der Zusatzfragen beim Pisa-Test wird zur Kenntnis genommen.