LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 37

EZ/OZ 2771/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Erarbeitung eines Schulentwicklungskonzeptes für die Steiermark


zu:


  • 2771/1, Erarbeitung eines Schulentwicklungskonzeptes für die Steiermark (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Bildung" hat in seinen Sitzungen vom 10.03.2009, 10.06.2009 und 03.11.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die gestiegenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Herausforderungen, mit denen unsere Bildungseinrichtungen konfrontiert werden, erzeugen einen spürbaren Innovationsdruck, der am besten mit einer systematischen Entwicklung eines Bildungs- und Schulstandortkonzeptes aufgegriffen werden kann.
 
Eine erfolgversprechende Bildungs- und Schulstandortentwicklung darf die beteiligten Einrichtungen nicht in ein vorgefertigtes Muster pressen und ihnen einen festgelegten Gang der Entwicklung aufzwängen, sondern sie muss vielmehr auf Tradition, Eigenart, spezifischem Leitbild und Profil aufbauen sowie auf Personalressourcen und bereits vorhandene Entwicklungsvorhaben Bedacht nehmen.
 
Es geht darum, Bildungseinrichtungen für eine moderne Industriegesellschaft zu schaffen, die auf den weit reichenden wirtschaftlichen und beruflichen Wandel reagieren, der auch die Bildungseinrichtungen des Landes mit deutlich veränderten Anforderungen konfrontiert und ihnen eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung dieses Strukturwandels beimisst. 
 
Es gilt, auf den Rückgang der SchülerInnenpopulation, pädagogische Brennpunkte, regionale Konzepte, bildungsökonomische Gesichtspunkte sowie die zunehmende Autonomie der Schulen Rücksicht zu nehmen.
 
Um dieses ambitionierte Vorhaben in Angriff nehmen zu können, ist es notwendig Eckdaten, die für die Entwicklung eines Bildungs- und Schulentwicklungskonzeptes unverzichtbar sind, zu erheben.
Diese Datenanalyse sollte bezirksweise durchgeführt werden und jedenfalls folgende Punkte umfassen:
  • eine Geburtenstatistik (der letzten 10 Jahre),
  • eine graphische und numerische Darstellung der GesamtschülerInnenzahl,
  • eine SchülerInnenstromanalyse,
  • eine Auflistung aller Schulen (aller Standorte),
  • auf die einzelnen Schulstandorte bezogene Daten über die Anzahl der Klassen pro Schule und Schulstufe sowie die Anzahl der SchülerInnen pro Schule und Schulstufe,
  • die Schulwege,
  • alternative Schulstandorte,
  • eine graphische und numerische Darstellung der Kinderanzahl, die in Kinderbetreuungseinrichtungen (inklusive Kinderkrippen) betreut werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der obigen Begründung für den Pflichtschulbereich binnen drei Monaten, für den Elementarbildungsbereich und Bundesschulen nach Möglichkeit binnen dieser Frist statistische Daten für die Erstellung eines Kriterienkataloges zu erheben, wobei alle jene Einrichtungen, für die es eine Landeszuständigkeit gibt, erfasst werden sollen, und dem Landtag zu berichten ist.