Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 02.12.2008, 31.03.2009 und 03.06.2009 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit dem Antrag vom 20.11.2008, Einl.Zahl 2564/1, der Abgeordneten Kaltenegger, Klimt-Weithaler, Ing. Pacher, Mag. Zitz, Zelisko und Schwarz wurde beantragt, der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. zu prüfen, ob im Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetz 2001 die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, insbesondere die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit, ausreichend verankert ist, und gegebenenfalls eine Novelle vorzulegen, durch die dieses zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Anliegen in den Zielkatalog im § 1 des Gesetzes aufgenommen wird,
2. dafür Sorge zu tragen, dass die Förderprogramme der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH im Lehrlingsbereich (z.B. Triality) darauf hinwirken, dass vermehrt junge Frauen und Mädchen in atypische Lehrberufe einsteigen,
3. die Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung dahingehend zu überarbeiten, dass Maßnahmen der Unternehmen zur Verbesserung der Gesundheit, der Sicherheit, und des Wohlbefindens der MitarbeiterInnen ebenfalls gefördert werden,
4. in Zusammenhang mit der Wirtschaftskammer und andren einschlägigen Interessensvertretungen auf eine systematische Verbesserung des Angebotes an Praktika in steirischen Unternehmen hinzuwirken, und eine im Internet zugängliche Plattform zu entwickeln, auf denen Jugendliche in transparenter und niederschwelliger Form über diesbezügliche Angebote informiert werden können.
Seitens der Fachabteilung 11A wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Ad 1) Die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, insbesondere die gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit, ist im Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetz nicht ausreichend verankert.
Gemäß § 1 ist "Zweck des Gesetzes" "die Anhebung der steirischen Wirtschaftskraft unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und technologischer Gesichtspunkte".
Gesellschaftliche Gesichtspunkte werden überhaupt nicht erwähnt und sind daher auch in den folgenden Konkretisierungen nicht enthalten. Lediglich im Punkt 6. wird auf "die Verminderung regionaler und geschlechtsspezifischer Ungleichgewichte" hingewiesen". Damit findet man sich offensichtlich ab, dass geschlechtsspezifische Ungleichgewichte vorherrschen und lediglich unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und technologischer Gesichtspunkte vermindert werden sollen.
Auch im § 2 des Gesetzes sind keine Anhaltspunkte zu erkennen, die Förderungen für Unternehmen an gleichwertige Bezahlung von Frauen und Männer knüpfen.
Solange in Summe alle Männer in der Steiermark brutto mehr als doppelt so viel verdienen wie alle Frauen (netto 91% mehr), müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Einkommensgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern erzeugen.
Förderungen des Landes sollen daher nur solchen Unternehmen gewährt werden, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männer sicherstellen. Dazu ist es erforderlich, das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz entsprechend zu novellieren.
Ad 2) Häufigste Berufswünsche der Lehrstellensuchenden sind Einzelhandelskauffrau, Bürokauffrau, Kfz - Techniker, Friseurin. Die Berufswahl der Jugendlichen ist immer noch von den traditionellen Berufswünschen geprägt. Die Tätigkeiten von Frauen konzentrieren sich noch immer auf einige wenige Berufssparten. Frauen sind in einem überproportionalen Ausmaß in atypischen Beschäftigungsformen und in schlecht entlohnten Branchen tätig. Um diesem Trend entgegenzuwirken sind insbesondere Schulen im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Berufsorientierung gefordert, Bewusstseinsarbeit zu leisten, um die Berufsperspektiven von jungen Menschen zu erweitern.
In den vom Land Steiermark geförderten Jugendlichenprojekten ist daher darauf zu achten, dass Mädchen und Burschen gendergerechte Rahmenbedingungen vorfinden und dass im Rahmen der Konzepte Maßnahmen konkretisiert sind, um eine ausgewogene Teilnahmequote zu erreichen.
Beispielsweise bietet die Lehrlingsoffensive "Triality" für "High Potential" Jugendliche verstärkt Ausbildungsinhalte an, die das jeweilige Berufsbild erweitern bzw. über das Berufsbild hinausgehen. In 20 ausgewählten Berufen erhalten Jugendliche Zusatzausbildungen, die als Grundlage für ihre Erwerbskarriere dienen und ein gutes Einkommen in Aussicht stellen. Von den ausgebildeten Lehrlingen waren nur rund 4% weiblich. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass in technischen Bereichen immer noch männliche Jugendliche bevorzugt sind und der Andrang weiblicher Lehrlinge in diesem Bereich gering ist. Es ist daher unbedingt erforderlich, Maßnahmen in das Konzept von "Triality" aufzunehmen, durch die eine Erhöhung der Teilnahme weiblicher Lehrlinge angestrebt wird. Dies sollte in allen von der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH finanzierten Jugendlichen-Projekten erfolgen.
Ad 3) Gemäß § 1 Z 2 des Wirtschaftsförderungsgesetzes wird die Anhebung der Wirtschaftskraft unter anderen mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Zusammenhang gebracht. Dies bedarf einer Konkretisierung in der Richtlinie zur Steirischen Wirtschaftsförderung, um Anreize für Unternehmen zu schaffen, sozial gerecht zu handeln und für die MitarbeiterInnen ein gesünderes, angenehmeres und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Ad 4) Pflichtpraktika sind in den Lehrplänen verpflichtend vorgeschrieben und die SchülerInnen müssen die Praktikumszeit nachweisen, weil sie ansonsten die Schule nicht abschließen können. Abseits der Problemfelder der arbeits- und sozialrechtlichen Ausgestaltung derartiger Praktikumsplätze, stehen viele Eltern und SchülerInnen oftmals vor dem Problem des Findens einer adäquaten Praktikumsstelle.
In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer und anderen einschlägigen Interessensvertretungen ist es daher unerlässlich auf eine systematische Verbesserung des Angebots an Praktika in steirischen Unternehmen hinzuwirken und ihre Transparenz sicherzustellen.
Der Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familien zum Antrag, Einl.Zahl 2564/1, der Abgeordneten Kaltenegger, Klimt-Weithaler, Ing. Pacher, Mag. Zitz, Zelisko und Schwarz betreffend jugendbezogene Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung und der Arbeitsmarktpolitik wird zur Kenntnis genommen.