EZ/OZ: 3535/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 09.02.2010, 10:30:39
Landtagsabgeordnete(r): Monika Kaufmann (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Kurt Flecker, Wolfgang Böhmer (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Novellierung der Landesverfassung, der Geschäftsordnung des Landtages und der Landtags-Wahlordnung betreffend Losentscheide
Die Landesverfassung normiert in § 28 Abs. 2, dass die Sitze in der Landesregierung nach d´Hondt an Hand der Landtagsmandate vergeben werden. Der entscheidende erste Satz dieser Bestimmung lautet:
"Der Landtagspräsident hat im Verein mit den Obmännern der Landtagsparteien die Zahl der Mitglieder der Landesregierung auf die Landtagsparteien im Verhältnis ihrer Mandatszahlen nach dem Ergebnis der Landtagswahl aufzuteilen."
In Verbindung mit den §§ 62 Abs. 5 sowie 63 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages Steiermark ergibt sich für den durch die Verwendung der Mandatszahlen nicht unwahrscheinlichen Fall des zahlenmäßigen Gleichstandes bei der Ermittlung nach d´Hondt eine Entscheidung durch das Los.
Die zuletzt veröffentlichten Umfragen zur bevorstehenden Landtagswahl könnten zu Ergebnissen führen, dass SPÖ und ÖVP trotz unterschiedlicher Parteisummen einen Mandatsgleichstand im Landtag hätten, wodurch auch bei den Teilungszahlen nach d´Hondt immer ein zahlenmäßiger Gleichstand der Parteien gegeben wäre. Hätten z. B. nur diese beiden Parteien Anspruch auf Regierungssitze, würde nach der derzeitigen Rechtslage der entscheidende 9. Sitz durch Los zugewiesen! Aber auch bei drei Parteien mit Anspruch auf Vertretung in der Regierung könnte es zu solchen Losentscheidungen kommen.
Da die Abschaffung des Proporzes derzeit durch die politischen Mehrheitsverhältnisse leider nicht möglich ist, schlagen die AntragstellerInnen die Beschlussfassung dieser zum Wegfallen der ungerechten Losentscheide erforderlichen Novellierungen der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Landtages rechtzeitig vor der Landtagswahl 2010 vor.
Auch der § 97 Abs. 7 der Landtags-Wahlordnung, der für das 2. Ermittlungsverfahren bei Zahlengleichstand einen Losentscheid für die Zuteilung von Landtagsmandaten vorsieht, könnte im gleichen Sinn angepasst werden. Die anderen Losentscheidungen (Anzahl der zu vergebenden Mandate, Reihenfolge der Parteien bei Wahlvorschlägen) in der LTWO könnten bleiben, weil sie nicht die Mandatszuteilung betreffen.
In § 82 Abs. 4 der Gemeindewahlordnung ist dieser Losentscheid ebenfalls verankert. Die Gemeinderatswahl am 21. März liegt aber bereits so nahe, dass man die "Spielregeln" hier nicht mehr ändern sollte.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem das Landes-Verfassungsgesetz, die Geschäftsordnung des Landtages und die Landtagswahlordnung geändert werden
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
I. Das Landes-Verfassungsgesetz 1960, LGBl. Nr. 1/1960 i. d. F. LGBl. Nr. .27/2009 wird geändert wie folgt:
1. § 28 Abs. 2 lautet:
"(2) Der Landtagspräsident hat die Zahl der Mitglieder der Landesregierung auf die Landtagsparteien im Verhältnis der bei der Landtagswahl erreichten Mandate aufzuteilen. Wenn nach dieser Berechnung Parteien den gleichen Anspruch haben, erfolgt die Zuteilung auf Grund der höheren Parteisumme. Der Landtag wählt hierauf nach den Bestimmungen seiner Geschäftsordnung den Landeshauptmann. Nach dem festgesetzten Aufteilungsschlüssel haben dann die Landtagsparteien die auf sie entfallenden Regierungsmitglieder namhaft zu machen, wobei der Landeshauptmann in den auf seine Partei entfallenden Anteil an der Zahl der Regierungsmitglieder einzurechnen ist. Auf Grund dieser Parteivorschläge hat der Landtag die Wahl der Regierungsmitglieder zu vollziehen. Dabei sind alle Stimmen, die den Parteivorschlägen nicht entsprechen, ungültig."
2. In § 51 ist folgender Absatz 31 anzufügen:
"(31) Die Änderung des § 28 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. ..... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ..... in Kraft."
II. Die Geschäftsordnung des Landtages LGBl. Nr. .... i. d. F. LGBl. Nr. ..... wird geändert wie folgt:
1. In § 62 Absatz 5 ist nach dem vierten Satz einzufügen:
"Wenn nach dieser Berechnung zwei Parteien den gleiche Anspruch auf ein Mandat haben, fällt dieses derjenigen zu, die bei der letzten Landtagswahl die höhere Stimmenanzahl erreicht hat, ist auch diese ident, entscheidet das Los."
2. In § 63 Abs. 3 entfällt der letzte Satz.
3. In § 82a ist folgender Absatz 6 anzufügen:
"(6) Die Änderungen von § 62 Abs. 5 und § 63 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. ..... treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ..... in Kraft."
III. Die Landtags-Wahlordnung 2004, LGBl. Nr. .... i. d. F. LGBl. Nr. ..... wird geändert wie folgt:
1. § 97 Abs. 6 und 7 lauten:
"(6) Jede Partei erhält so viele Restmandate, als die Wahlzahl in ihrer Reststimmensumme enthalten ist. Wenn nach dieser Berechnung Parteien den gleichen Anspruch haben, erfolgt die Zuteilung auf Grund der höheren Parteisumme.
(7) Wenn Parteien auf Grund der Ermittlung nach Absatz 6 den gleichen Anspruch auf ein Restmandat haben, entscheidet das Los."
2. In § 111a ist dem bestehenden Text die Absatzbezeichnung 1 voranzustellen und folgender Absatz 2 anzufügen:
"(2) Die Änderung des § 97 Abs. 6 und 7 durch die Novelle LGBl. Nr. ..... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ..... in Kraft."
Unterschrift(en):
Monika Kaufmann (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Kurt Flecker, Wolfgang Böhmer (SPÖ)