LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 13

EZ/OZ 3236/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Lohndumping in der KAGes


zu:


  • 3236/1, Lohndumping in der KAGes (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 13.10.2009 und 02.02.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Antrag von Abgeordneten der KPÖ betreffend Lohndumping in der KAGes wurde der Landesregierung vom Gesundheitsausschuss zur Stellungnahme zugewiesen.
 
Dazu wird von der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft
m.b.H. folgende Stellungnahme abgegeben:
   
Wir bekennen uns zu den von uns geplanten Maßnahmen, weisen aber mit allem Nachdruck die Formulierung "Lohndumping" als Polemik zurück.

Die Aufgabe der KAGes ist es, die Gesundheitsversorgung in der Steiermark auf hohem Niveau sicherzustellen und gleichzeitig im Interesse der Beschäftigten und insbesondere im Interesse der Patientinnen ökonomisch effizient und sozial verantwortungsvoll zu agieren, so wie es die Aufgabe des Landes Steiermark ist, die Arbeitsmarktsituation der gesamten steirischen Bevölkerung zu betrachten. Mit der geplanten Maßnahme können einerseits zusätzliche Arbeitsplätze am privaten Arbeitsmarkt entstehen und andererseits mit den Einsparungen Arbeitsplätze am Klinikum im patientennahen Bereich erhalten bzw. neu geschaffen werden.

Zum konkreten Fall: Derzeit ist nur die Fremdvergabe zweier Objekte, Neurologie und KinderbegleitbettenStation konkret beabsichtigt bzw. beauftragt. Eine schrittweise Umsetzung dieses Konzepts für das ganze Klinikum wäre zwar betriebswirtschaftlich sinnvoll (Einsparungsvolumen von rund € 4.000.000,00 pro Jahr), ist jedoch mit heutigem Stand weder beschlossen noch beauftragt. Zur langfristigen strategischen Gestaltung dieses Bereiches beginnen wir gerade einen Entwicklungsprozess unter Einbindung der Belegschaftsvertretung. Dabei wird selbstverständlich auch die sozialpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung der KAGes als Arbeitgeber mit einer der höchsten Quoten an Behindertenarbeitsplätzen bzw. geschützten Arbeitsplätzen entsprechend zu berücksichtigen sein.

Durch die derzeit geplanten Vergaben der neu eröffneten Neurologie und der ebenfalls neu errichteten Kinderbegleitbettenstation, die bei Eigenleistung einem Volumen von rund 20 Vollzeitäquivalenten entsprechen würden, können nach den getroffenen Marktsondierungen Einsparungspotenziale in Höhe von rund € 200.000,00 genutzt werden, die im Jahr 2010 zur Verstärkung des hauseigenen Reinigungsdienstes verwendet werden sollen.

Tatsache ist, dass innerhalb der KAGes bereits seit den 90er Jahren Reinigungsleistungen zum Teil von Fremdfirmen erbracht werden. Wir verweisen auf die Landeskrankenhäuser Deutschlandsberg und Graz West. Weiters verweisen wir darauf, dass auch am LKH­-Univ. Klinikum Graz ­konkret an der Univ. Klinik für Kinder­und Jugendchirurgie ­seit 1992 Reinigungsleistungen durch eine Fremdfirma erbracht werden. Insofern kann daher nicht davon gesprochen werden, dass die KAGes beginnend mit Oktober schrittweise Reinigungsarbeiten an private Firmen auslagert.

Erwähnen wollen wir auch, dass es dem State of the art im Gesundheitswesen (auch in der Steiermark) entspricht, dass Reinigungsleistungen in Krankenanstalten und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens auch durch Fremdfirmen erbracht werden und nicht ausschließlich Reinigung in Eigenleistung erbracht wird. Diesbezüglich verweisen wir auf die AUVA (Rehab Tobelbad), die geriatrischen Gesundheitszentren/Albert Schweizer Klinik und schließlich die Gebietskrankenkasse in Graz.

Die Mitteilung, dass die Beschäftigten um 30 % weniger Lohn bekommen sollen, kann ebenfalls nicht unkommentiert gelassen werden, zumal es nicht in die Kompetenz des Auftragsgebers fällt, das Lohnniveau der Auftragnehmer zu hinterfragen. Es obliegt schließlich jeder einzelnen am Arbeitsmarkt auftretenden Firma, ihr Lohnniveau nach Maßgabe des vom Auftraggeber geforderten Qualitätsniveaus und der rechtlichen Grundlagen (konkret Kollektivvertrag Gebäudereiniger) selbst zu bestimmen.

Richtig ist in diesem Zusammenhang aber zweifellos, dass das Lohnniveau im Bereich der Hilfsarbeiter (SIV/9) im Landes­, Dienst- ­und Besoldungsrecht deutlich über dem Lohnniveau der einschlägigeren Kollektivverträge am privaten Arbeitsmarkt liegt.

Ein großer Kostentreiber im Bereich des eigenen Reinigungsdienstes liegt jedoch in den Krankenständen, die im Reinigungsdienst am LKH­ Univ. Klinikum Graz im Jahr 2008 bei 9,64% gelegen sind. Durch eine intensive Personalverstärkung im Bereich von Krankenstandsersätzen im Jahr 2009 konnte diese Quote auf derzeit 8,18 % gedrückt werden, was den Schluss nahe legt, dass die konkrete Personalbedarfsberechnung sehr knapp kalkuliert ist und nur dann lege artis ist, wenn die dem Modell zugrunde liegenden Fehlzeiten von 5 % nicht überschritten werden. Im Ergebnis bedeutet das, dass zusätzlich zum berechneten Stellenplan am Klinikum Graz rund € 500.000,00 pro Jahr in Krankenstandersätze zu investieren wären. Als Vorstand haben wir daher nach geeigneten Maßnahmen zu suchen, um in Ausübung der Fürsorgepflicht Mittel frei zu bekommen, um die bestehenden Arbeitnehmerinnen nur nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit einzusetzen und hausintern Krankenstandersätze finanzieren zu können.

Nicht nachvollziehen können wir auch, wie diese Pläne die Abwärtsspirale in der Finanzierung des Gesundheitssystems verstärken sollen, zumal damit ja ­wie ausgeführt ­nicht weniger Geld ins Personal fließen, sondern dies legendlich anders verteilt werden soll.
 
Daraus ergibt sich auch, dass die Sozialversicherungsbeiträge ­aus denen sich Einnahmen der Krankenversicherungen ja speisen ­nicht sinken können, sondern zumindest konstant bleiben.

Wir halten daher fest, dass die geplanten Maßnahmen aus unserer Sicht ökonomisch sinnvoll und notwendig sind. Sie sind auch aus sozialpolitischem Aspekt positiv zu bewerten, da sie letztendlich helfen, Arbeitsplätze zu sichern.

Weiters werden unsere Fremdvergaben hinsichtlich des Leistungsverzeichnisses immer mit der Pflege abgestimmt, sodass es zu keiner Tätigkeitsverlagerung von Arbeiten kommt. Auch der Qualitätsaspekt wird entsprechend berücksichtigt und eingefordert. Darüber hinaus kontrollieren die LKH eigenen Objektleiter die fremdvergebenen Tätigkeiten, sodass bei den geringsten Beanstandungen sofort reagiert werden kann.

Zusammenfassend verweisen wir nochmals darauf, dass die durch diese Maßnahmen freiwerdenden finanziellen Mittel entsprechend unserem Unternehmensauftrag im patientennahen Bereich eingesetzt werden und somit helfen, die Versorgungsqualität unserer Patientlnnen weiter zu verbessern.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl. Zahl 3236/1, der Abgeordneten Kaltenegger und Klimt-Weitahler betreffend Lohndumping in der KAGes wird zur Kenntnis genommen.