EZ/OZ: 3694/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 27.04.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-A1.70-248/2010-56; FA 18A-013.22-3/2009-73
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten)
Betreff:
Ausweitung der steiermarkweiten Taktverkehre auf S-3 Ostbahn, S-31 Weizerbahn und S-6/S-7/S-71 Koralmbahn und Köflacherbahn, Kosten für 2 Jahre: € 5.602.000,--, VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund"
EINLEITUNG
Seit 2006 wird auf allen Bahnstrecken der Steiermark das Ziel verfolgt, regelmäßige Taktverkehre anzubieten. Dieser steiermarkweite Taktfahrplan mit seinem Leitprojekt S-Bahn Steiermark soll die Attraktivität und Nutzungsmöglichkeiten der Schiene erhöhen.
Die Vorteile eines steiermarkweiten Taktverkehrs sind:
- gleichbleibende Abfahrtsminuten über den gesamten Tag und dadurch leichte Merkbarkeit des Fahrplans
- minimale Umsteigezeiten zwischen Linien und verbesserte Anschlusssituationen vor allem in den Knoten für die Busse (wodurch auch der dortige Aufbau von Taktverkehren leichter möglich wird)
- leichtere Zugänglichkeit zum System (ein einfach merkbarer Fahrplan ist auch Barrierefreiheit)
- Planungssicherheit für regionale Verkehrskonzepte
- bessere Kommunikationsmöglichkeiten
Mit dem Fahrplan 2011 kann ein Meilenstein der Entwicklung hin zum angestrebten steiermarkweiten Takt-Standard gesetzt werden. Neue Taktverkehre sollen auf der Ostbahn (neu als S-3) und Weizerbahn (neu als S-31) sowie auf der neuen Koralmbahn (als S-6) mit Fahrplanwechsel im Dezember 2010 eingeführt werden.
S-3 Graz - Fehring
Mit der Inbetriebnahme der drei vom Land Steiermark mitfinanzierten Ausweichen in Autal, Laßnitzthal und Takern kann ab Fahrplan-wechsel im Dezember die Steirische Ostbahn in das S-Bahn-System aufgenommen werden. Das Grundkonzept sieht einen regelmäßigen Stundentakt, einen nachfrageorientiert besseren Frühverkehr stadteinwärts (zum Knoten in Graz um 7:00 Uhr) und nachmittags stadtauswärts (13:38 Uhr ab Graz u.a. für HTL Weiz-Schüler ab 14:00 Uhr-Knoten Gleisdorf) Verbesserungen vor. An Sonn- und Feiertagen soll entsprechend des gewünschten S-Bahn-Niveaus ein für den Freizeitverkehr attraktiver Stundentakt angeboten werden.
S-31 (Graz -) Gleisdorf - Weiz
Mit der Einführung des Taktverkehrs auf der Ostbahn bietet sich auch auf der Weizerbahn die Einführung einer Vertaktung bzw. die Integration der Direktzüge Graz - Weiz in das Taktschema der S-3 Graz - Fehring.
Zu den fünf bestehenden Kurspaaren (z.B. werden drei Direktzüge von Weiz nach Graz in der Früh benötigt, um die Nachfrage im Abschnitt ab Gleisdorf abzudecken), soll ein sechstes, neues Zugpaar mittags zusätzlich bestellt werden. Dieses würde den Halbstundentakt Richtung Gleisdorf bereits ab 12:00 Uhr ermöglichen. Dazu wird eine Attraktivierung des Verkehrs Gleisdorf - Weiz hin zu einem Stundentakt vorgeschlagen.
S-6/S-7/S-67/S-71 Weststeiermark
Nach Prüfung mehrerer Fahrplanentwürfe unterschiedlicher Betreiber wird ein Taktkonzept empfohlen, das den Fahrzeitgewinn von 15 Min. umsteigefrei von Graz in den Raum Deutschlandsberg weitergeben kann. Mit diesem Konzept, das auch die jetzigen Stammverkehre der S-6 und S-7 mit einbindet, wird ein größtmögliches Fahrgastpotenzial angesprochen.
Die Mehrleistungen fallen in diesem Bereich für die Einführung eines Stundentakts auf der Koralmbahn, für Attraktivierungen im Frühverkehr von Köflach und Wies-Eibiswald nach Graz, wo Halbstundenintervalle vor allem Berufspendler den Umstieg auf die S-Bahn schmackhaft machen sollen, und die Etablierung eines angemessenen Sonn- und Feiertagverkehrs an (Stundentakt Graz - Lieboch).
Vereinbarungen
Die diesbezüglichen Verkehrsdienstverträge sollen auf die Dauer von acht Jahren mit einer Ausstiegsklausel nach zwei und fünf Jahren abgeschlossen werden. Zweckmäßigerweise sollen die bis Ende 2012 laufenden Verkehrsdienstverträge mit GKB und STLB an die nunmehr vorgesehene Laufzeit angepasst werden. Dies ist neben der langjährigen Sicherung eines als günstig zu bezeichnenden Preises vor allem im Hinblick auf die mit den Verkehrsunternehmen gemeinsam gesetzten Ziele (wie z.B. Barrierefreiheit, Design, Kundeninformation, Anschlusssicherung etc.) ein großer Vorteil.
Kosten
Die Kosten für die beschriebenen Verkehrsdienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Jahr | S-3 | S-Bahn STLB | S-31 | S-Bahn GKB | S-6/S-7/ S-67/S-71 | Gesamt |
12/2010 *) | 23.654 |
| 14.615 |
| 65.385 | 103.654 |
2011 | 615.000 |
| 380.000 |
| 1.700.000 | 2.695.000 |
2012 | 639.600 |
| 395.200 |
| 1.768.000 | 2.802.800 |
2013 | 665.184 | 1.008.800 | 411.008 | 3.515.200 | 1.838.720 | 7.438.912 |
2014 | 691.791 | 1.049.152 | 427.448 | 3.655.808 | 1.912.269 | 7.736.468 |
2015 | 719.463 | 1.091.118 | 444.546 | 3.802.040 | 1.988.760 | 8.045.927 |
2016 | 748.242 | 1.134.763 | 462.328 | 3.954.122 | 2.068.310 | 8.367.764 |
2017 | 778.171 | 1.180.153 | 480.821 | 4.112.287 | 2.151.042 | 8.702.475 |
2018 | 809.298 | 1.227.359 | 500.054 | 4.276.778 | 2.237.084 | 9.050.574 |
Summe | 5.690.403 | 6.691.346 | 3.516.021 | 23.316.235 | 15.729.569 | 54.943.575 |
Unvorh. | |
|
|
|
| 256.425 |
Gesamt- summe |
|
|
|
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| 55.200.000 |
*) zahlungswirksam im Jahr 2011
Die Gesamtkosten des Landes belaufen sich unter Berücksichtigung einer jährlichen Valorisierung von 4 % sowie Unvorhergesehenem für die gesamte Laufzeit von 8 Jahren auf € 55,2 Mio.
Für die Finanzierung dieser Bahnleistungen in den Jahren 2011 bis 2018 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" Vorsorge zu treffen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, für die beschriebenen S-Bahn-Leistungen auf der S-3, S-31, S-6, S-67, S-7 und der S-71 ab Fahrplanwechsel im Dezember 2010 Verkehrsdienstverträge mit den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen und der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. auf die Dauer von 8 Jahren abzuschließen. Die bis Ende 2012 laufenden S-Bahn-Verkehrsdienstverträge mit GKB und STLB werden an die nunmehr vorgesehene Laufzeit angepasst.
3. Die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt € 55,2 Mio. für die genannte Vertragsdauer zu leisten.
Für die Finanzierung dieser Bahnleistungen in den Jahren 2011 bis 2018 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" Vorsorge zu treffen.