LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3697/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 28.04.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A3-A1.70-476/2010-1; A3 - 10.K-8/2010-231; A14-20-24/2010-385
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabelle 1) bis 3)

Betreff:
Kompetenzzentren Programm (COMET)\; Ergebnisse des 3. Calls

Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 16. Jänner 2006 wurde einstimmig beschlossen, dass das Land Steiermark als führendes Bundesland im Bereich der Forschung und Innovation am künftigen neuen Förderungsprogramm für Kompetenzzentren des Bundes (COMET) teilnimmt. Die Förderung dieser Zentren erfolgt dabei im Verhältnis 2:1 (Bund:Land). Mit einstimmigem Regierungsbeschluss vom 10. Juli 2006 wurde ein so genanntes Memorandum of Understanding, dass die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Bundes- und Landesförderungsstellen betrifft, ebenso beschlossen. Mit einem weiteren einstimmigen Regierungsbeschluss vom 10. Oktober 2006, der auch vom Landtag Steiermark genehmigt wurde, wurde weiters die Finanzierung der steirischen Kompetenzzentren für die Periode 2006-2016 mit einem Gesamtrahmen von rund 100 Millionen Euro sowie die Bewirtschaftung dieses Finanzierungsvolumens durch die Steirische Wirtschaftsförderungs GesmbH (SFG) geregelt. Geht man davon aus, dass alle genehmigten steirischen K2-, K1-Zentren und K-Projekte - auf ihre Gesamtlaufzeit gesehen - auch in der zweiten Finanzierungsphase mit einer angenommenen Maximalförderung genehmigt werden, ergibt die Hochrechnung eine nahezu Vollauslastung des vorgesehenen Gesamtrahmens.

Diese Beschlüsse gehen alle konform mit der neuen Wirtschaftsstrategie des Landes Steiermark "Innovation serienmäßig", die im September 2006 vom Landtag Steiermark einstimmig beschlossen wurde und werden durch die strategische Leitlinie 1 "Innovation", in deren Rahmen die Kompetenzzentrenförderung vorgesehen ist, umgesetzt.

Die 3. Ausschreibung im Rahmen des Kompetenzzentrenprogramms des Bundes (COMET) wurde am 17. März 2009 gestartet. Dieser Call umfasst ausschließlich die Programmlinie K-Projekte. K-Projekte mit einer Laufzeit von 3 bis 5 Jahren sind kleinere, innovative Initiativen, in denen Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH hat dabei festgelegt, dass maximal 15 neue K-Projekte österreichweit genehmigt werden.

Mit der Einreichfrist 14. September 2009 wurden insgesamt 25 K-Projekte österreichweit zu diesem einstufigen Evaluierungs- und Genehmigungsverfahren eingereicht. Die eingereichten 25 Anträge repräsentieren ein Gesamtvolumen von rund 126 Millionen Euro, beantragt wurden Fördermittel von 36,9 Millionen Euro. Von den insgesamt eingereichten K-Projekten stammen 6 aus Wien, je 5 aus der Steiermark und Oberösterreich, je 3 aus Niederösterreich und Salzburg, 2 aus Vorarlberg und eines aus Kärnten. Bei den Themen gibt es eine breite Streuung: Materialforschung, Mobility, Humantechnologie/Life Sciences und Medizin, Wirtschaft und Logistik, Ingenieurwissenschaften, Umwelt und IT finden sich als zentrale Themen in den Anträgen der K-Projekte.

Die 5 Anträge aus der Steiermark stellen sich wie folgt dar.


(siehe Tabelle 1)


Nach Nach der Begutachtung durch externe ExpertInnen fand am 24./25. Februar 2010 die Panelsitzung (Entscheidungsgremium) statt, die folgendes hervorragendes Ergebnis für die Steiermark mit 4 genehmigten Projekten ergab:


(siehe Tabelle 2)


Für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Steiermark kann dieses Ergebnis als herausragender Erfolg verbucht werden und macht die Steiermark zum Kompetenzzentren-Magneten in Österreich. Dieses insgesamt sehr erfolgreiche Abschneiden im COMET-Programm leistet auch einen erheblichen Beitrag zur - im Österreich- als auch Europavergleich - außerordentlich hohen Forschungs- und Entwicklungsquote von 4,3 % (2007). Damit positioniert sich die Steiermark als  D A S  Innovationsbundesland Österreichs.

Somit haben nunmehr 16 Kompetenzzentren, die aus dem COMET-Programm gefördert werden, ihren Hauptstandort in der Steiermark. Bei weiteren 4 bewilligten Zentren tritt die Steiermark aufgrund der wesentlichen Beteiligung steirischer Forschungseinrichtungen und Unternehmen als Mitfinanzierer auf. Das bedeutet, dass die Steiermark 20 Kompetenzzentren im Zuge von COMET fördert.

Für die einzelnen Projektstufen im COMET-Programm heißt dies im Detail:
· 3 von 5 K2-Zentren
· 8 (5 mit Hauptsitz in Stmk. und 3 mit Nebensitz) von 16 K1-Zentren
· 9 (8 mit Hauptsitz in Stmk. und eines mit Nebensitz) von 25 K-Projekten

Die nachfolgende Übersicht über alle steirischen Kompetenzzentren soll die Dimension verdeutlichen:


(siehe Tabelle 3)


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. März 2010.




Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu den Ergebnissen des dritten Calls des COMET-Programms wird zur Kenntnis genommen.