LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3830/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 08.06.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-A1.70-298/2010-14; LAD-05.00-584/2002-51
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr.822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 20. Mai 2010

Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Bei der Landeshauptleutekonferenz am 20. Mai 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst bzw. Ergebnisse erzielt:

1.) Gerechte Aufteilung der bei Verkehrsstrafen eingehobenen Strafgelder

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 23. April 2010, mit dem der Bund ersucht wurde, einerseits in der Straßenverkehrsordnung 1960 vorzusehen, dass 20 % der nach den Bestimmungen der StVO an den Straßenerhalter abzuführenden Strafgeldeinnahmen der Gebietskörperschaft zufließen, die den Aufwand der Behörde zu tragen hat, von der die Geldstrafe verhängt wird, und andererseits den Beitrag des Bestraften zu den Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens für das Verfahren erster Instanz mit 20 % der verhängten Strafe, für das Berufungsverfahren mit weiteren 30 % der verhängten Strafe, mindestens jedoch mit je € 30, zu bemessen. Die Vorschreibung eines Kostenbeitrages sollte auch für Anonym- und Strafverfügungen ins Auge gefasst werden.


2.) Zukunft der ORF-Landesstudios

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt im Hinblick auf die erfolgte Neukonstituierung des ORF-Stiftungsrates ihr Anliegen, die Landesstudios als wichtigen Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrages des ORF zu stärken.

Die Landeshauptleutekonferenz betont die Bedeutung der Absicherung der finanziellen und technischen Ausstattung der Landesstudios und spricht sich gegen eine Einschränkung der Sendezeiten für die regionale Berichterstattung aus den Ländern aus.

Die Landeshauptleutekonferenz befürwortet die Ermöglichung von entgeltlichen Kooperationen im öffentlichen Interesse insbesondere in den Bereichen Wohltätigkeit, Kunst, Brauchtum, Sicherheit, Bildung, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt- und Konsumentenschutz sowie Sport, wobei eine reine Wirtschaftswerbung ausgeschlossen ist und über die genaue Abgrenzung das Einvernehmen zwischen ORF und VÖZ anzustreben ist.


3.) Ganztägige Schulangebote - Nachmittagsbetreuung für Schüler

gemeinsam behandelt mit
 
4.) Neue Mittelschule

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, eine Änderung des § 7 Abs. 7 Schulorganisationsgesetz, BGBl 242/1962 idgF, dahingehend in die Wege zu leiten, dass alle in den Bundesländern beantragten Modellversuche der "Neuen Mittelschule" gemäß § 7a Schulorganisationsgesetz in quantitativer Hinsicht genehmigungsfähig werden, sowie die hiefür notwendige finanzielle Bedeckung bereitzustellen.


5.) Immissionsschutzgesetz-Luft

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen der Luftqualitätssicherung. Die Landeshauptleutekonferenz anerkennt, dass der im Oktober 2009 versendete Begutachtungsentwurf für eine Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft einige langjährige Forderungen der Länder berücksichtigt. Allerding wird weiterhin die Hauptlast der Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen auf die Landeshauptleute überwälzt, ohne dass dabei geeignete und wirksame gesetzliche Instrumentarien zur Verfügung gestellt würden.

Das Immissionsschutzgesetz-Luft sieht weiterhin Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe NO2 und PM10 vor, die strenger sind als es die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa verlangt. Die Landeshauptleutekonferenz fordert, dass die Novelle zum Anlass genommen wird, die nationale Regelung an das weniger strenge EU-Recht anzupassen, da sonst - selbst bei Bereitschaft zum Einsatz neuester Technologie - eine eminente Gefährdung des Wirtschaftsstandortes Österreich zu befürchten ist. Insbesondere kann es zu schwerwiegenden Problemen bei Betriebsansiedlungen und der Umsetzung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen kommen (z.B. Änderung des § 20 Abs. 3 IG-L wäre erforderlich).

Die vorgesehene Festlegung von strengeren Grenzwerten als europarechtlich geboten bewirkt, dass bei den Ländern ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und damit zusätzliche Kosten anfallen.

Die Landeshauptleutekonferenz erinnert in diesem Zusammenhang an ihren nach wie vor aufrechten Beschluss vom 14. April 1999, wonach bei der Umsetzung von EU-Richtlinien dem Grundsatz der Sparsamkeit in der Verwaltung und der Angemessenheit der Mittel verstärktes Augenmerk zu schenken ist. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien soll daher nur dann über die Mindesterfordernisse hinausgegangen werden, wenn eine eingehende Prüfung die Notwendigkeit hiezu ergibt. Diese Notwendigkeit ist bei den Immissionsgrenzwerten der Luftqualitätsrichtlinie nicht gegeben.

Bei der aktuellen Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft ist grundsätzlich von den gemeinschaftlichen Regelungen der EU auszugehen. Die berechtigten Bedenken der Länder für den Vollzug der anlagenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschlag der Landesumweltreferentenkonferenz vom Juni 2009, sind wieder aufzugreifen und vollzugstaugliche Bestimmungen einzuführen.


6.) Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, Unterzeichnung

Ergebnis:
Die Verbindungsstelle wird beauftragt, die Unterzeichnung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken durch die Landeshauptleute im Umlaufweg in die Wege zu leiten.


7.) Moderner Föderalismus

Ergebnis:
Die Beratung zu diesem Thema wird vertagt und soll bei der nächsten Tagung der Landeshauptleutekonferenz erfolgen.


8.) Europarat\; Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)\; Zusammensetzung der österreichischen Delegation in der Kammer der Regionen

Ergebnis:
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder für die Österreichische Delegation in der Kammer der Regionen des KGRE:

Mitglieder:
Landesrätin Dr. Petra BOHUSLAV, Niederösterreich
Zweite Landtagspräsidentin Gudrun MOSLER-TÖRNSTRÖM BSc, Salzburg
Landtagspräsident DDr. Herwig VAN STAA, Tirol

Ersatzmitglieder:
Landtagspräsident Josef LOBNIG, Kärnten
Landtagspräsidentin Dr. Bernadette MENNEL, Vorarlberg
Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Renate BRAUNER, Wien


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 20. Mai 2010 wird zur Kenntnis genommen.