LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3836/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.06.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A14-A1.70-465/2010-4; A14-12-191/2010-12
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Beilagen)

Betreff:
Firma Logicdata Electronic & Software Entwicklungs GmbH, 8530 Deutschlandsberg, Wirtschaftspark 18, Stille Beteiligung mit Nachrangigkeit der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH in Höhe von € 1.250.000,--\; Übernahme einer Ausfallshaftung

Die Steirische BeteiligungsfinanzierungsgesmbH hat mit Schreiben vom 9. Juni 2010 mitgeteilt, dass der Aufsichtsrat der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH am 8. Juni 2010 beschlossen hat, der Firma Logicdata Electronic &\; Software Entwicklungs GmbH, 8530 Deutschlandsberg, Wirtschaftspark 18 eine stille Beteiligung im Ausmaß von € 1.250.000,-- zu gewähren.
Aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften ist es erforderlich, dass für die stille Beteiligung der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH eine Ausfallshaftung des Landes Steiermark in voller Höhe übernommen wird.

Die Finanzierung des gegenständlichen Projektes stellt sich zusammengefasst als nicht prototypische Projektfinanzierung der StBFG (wie insbesondere Investitionsfinanzierung, Finanzierung von F&\;E Tätigkeiten, etc.) dar, sondern ist primär in einer Betriebsmittelfinanzierung (Aufbau von Working Capital, Finanzierung von Personal- und Sachkosten) charakterisiert. Tatsache ist jedoch, dass die Auswirkungen der Finanz- und Kreditkrise in der nächsten Zeit einen verstärkten Working Capital Finanzierungsbedarf für die steirischen Unternehmen erwarten lassen, da Unternehmen zum Aufbau ihrer üblichen Geschäftskapazitäten wieder verstärkt Working Capital benötigen. Diesem Gedanken wurde im Aufsichtsrat der StBFG insofern Rechnung getragen, dass das gegenständliche Beteiligungsansuchen als Pilotprojekt (was übrigens auch die konsortiale Abwicklung mit der aws-Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH &\; Co KG betrifft) einstimmig beschlossen wurde.

Die Bedingungen für die oben angeführte stille Beteiligung der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH sind:

• Für die stille Beteiligung wird eine Ausfallshaftung des Landes Steiermark gewährt.

• Es liegt ein positives Due Diligence Ergebnis vor und der aws-Mittelstandsfonds beteiligt sich analog zur StBFG.

• Die Ausnutzung der Beteiligung hat bis spätestens 31.3.2011 zu erfolgen. Sollte bis dahin nicht die gesamte Höhe der Beteiligung in Anspruch genommen werden, gelten die bis zum 31.3.2011 ausgezahlten Mittel als endgültiges Beteiligungsnominale.

• Es werden folgende Beteiligungskonditionen vorgeschlagen:

Es wird ein Beteiligungsvertrag auf Basis der Beteiligungskonditionen des am 21. Mai 2010 zwischen der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH, der Fa. Logicdata Electronic &\; Software Entwicklungs GmbH und der aws-Mittelstands Beteiligungs GmbH &\;Co KG vereinbarten Term Sheets abgeschlossen. Zusätzlich wird für die gegenständliche Haftung des Landes noch eine Avalprovision in der Höhe von vorerst 0,55 % p.a. vom aushaftenden Beteiligungskapital verrechnet.

Die näheren Bedingungen, unter denen die stille Beteiligung gewährt werden soll, sind im beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil dieser Regierungsvorlage bildenden Vorlagebericht samt Term Sheet der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH und sowie im Ausfallshaftungsanbot enthalten.

Aufgrund der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ist für die Abwicklung der Ausfallshaftung die Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation zuständig, wobei allerdings eine betriebswirtschaftliche Prüfung hinsichtlich der Übernahme der Ausfallshaftung durch das Land Steiermark nicht vorgenommen wird, zumal die Prüfung dieser Beteiligung eingehend von der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH vorgenommen wurde und auch der für die Gewährung erforderliche Beschluss des
Aufsichtsrates einstimmig gefasst worden ist.

Es wird empfohlen, die Ausfallshaftung für die stille Beteiligung der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH in Höhe von € 1.250.000,-- nach Maßgabe der im Ausfallshaftungsanbot dargestellten Bedingungen zu übernehmen.


Beschluss der Steiermärischen Landesregierung vom 21. Juni 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Die Ausfallshaftung für die stille Beteiligung mit Nachrangigkeit der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH, 8020 Graz, Nikolaiplatz 3, an der Firma Logicdata Electronic &\; Software Entwicklungs GmbH, 8530 Deutschlandsberg, Wirtschaftspark 18, in Höhe von € 1.250.000,-- wird genehmigt.

Der Vorlagebericht samt Term Sheet der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH sowie das Ausfallshaftungsanbot zwischen dem Land Steiermark, vertreten durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation, 8020
Graz, Nikolaiplatz 3, und der Steirischen BeteiligungsfinanzierungsgesmbH, Nikolaiplatz 3, 8020 Graz, bzw. der Firma Logicdata Electronic &\; Software Entwicklungs GmbH, 8530 Deutschlandsberg, Wirtschaftspark 18 bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Antrages.