LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3770/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 18.05.2010, 11:14:55


Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Berücksichtigung der Alimentezahlungen für die Berechnung der Wohnbeihilfe

Bei der Berechnung der Wohnbeihilfe werden die Zahlungen für Alimente für Kinder bei der Feststellung des Einkommens nicht berücksichtigt. So kann es passieren, dass ein Vater, der zur Zahlung von Alimenten verpflichtet ist, keine Wohnbeihilfe bekommt, weil sein Einkommen zu hoch ist. Die Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehegatten werden demgegenüber sehr wohl in Abzug gebracht.
Durch diese Regelung kommt es zu sozialen Härten, die nicht vertretbar erscheinen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, für die Berechnung der Wohnbeihilfe auch die Zahlung von Alimenten für Kinder bei der Einkommensfeststellung zu berücksichtigen, wobei die Situation der Personen, die Alimente erhalten, nicht verschlechtert werden darf.


Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)