EZ/OZ: 3678/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 21.04.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA6B-A1.70-3435/2009-2; FA6B-03.00-421/2010-9; FA6C-22 A 2/2009-6; FA6D-86.Re4/2009-82; FA6E-Vst. L 1-2010/2
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann
Beilagen: Beilagen
Betreff:
Beschluss Nr. 1755 des Landtages Steiermark vom 17. November 2009 betreffend Erarbeitung eines
Schulentwicklungskonzeptes für die Steiermark
Der Landtag Steiermark hat am 17.11.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Mit Beschluss Nr. 1755 des Landtages Steiermark vom 17. November 2009, Einl.Zahl: 2771/6, wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, für den Pflichtschulbereich binnen drei Monaten, für den Elementarbildungsbereich und Bundesschulen nach Möglichkeit binnen dieser Frist statistische Daten für die Erstellung eines Kriterienkataloges zu erheben, wobei alle jene Einrichtungen, für die es eine Landeszuständigkeit gibt, erfasst werden sollen und dem Landtag Steiermark zu berichten ist. Nach dem schriftlichen Bericht des Bildungsausschusses Einl.Zahl 2771/5 sind die für die Entwicklung eines Bildungs- und Schulentwicklungskonzeptes notwendigen Eckdaten zu erheben, wobei die bezirksweise durchzuführende Datenanalyse jedenfalls die folgenden Punkte zu umfassen hat:
· eine Geburtenstatistik der letzten 10 Jahre
· eine graphische und numerische Darstellung der GesamtschülerInnenzahl
· eine Schülerstromanalyse
· eine Auflistung aller Schulen (aller Standorte)
· auf die einzelnen Schulstandorte bezogene Daten über die Anzahl der Klassen pro Schule und Schulstufe sowie die Anzahl der SchülerInnen pro Schule und Schulstufe
· die Schulwege
· alternative Schulstandorte
· eine graphische und numerische Darstellung der Kinderanzahl, die in Kinderbetreuungseinrichtungen (inklusive Kinderkrippen) betreut werden.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Die Fachabteilung 6B des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung hat hinsichtlich der Erstellung eines entsprechenden Berichtes an den Landtag Steiermark die Federführung übernommen und die zuständigen Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landes-regierung sowie den Landesschulrat für Steiermark um Stellungnahmen und Übermittlung entsprechender statistischer Daten ersucht.
Zu den einzelnen im gegenständlichen Landtagsbeschluss angeführten Bereichen wurde Nachstehendes ausgeführt:
1. Allgemein bildende Pflichtschulen
Fachabteilung 6B - Pflichtschulen
Die Fachbateilung 6B zeichnet für die äußere Schulorganisation von 737 öffentlichen steirischen Pflichtschulen (Volksschulen Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen) mit insgesamt 79.542 Schülerinnen und Schülern verantwortlich
Für den Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen wird von der Fachabteilung 6B des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung in den Beilage FA6B 1 bis FA6B 8 folgendes statistisches Datenmaterial vorgelegt:
· Geburtenstatistik der letzten 10 Jahre (Beilage FA6B 1)
· Graphische und numerische Darstellung der GesamtschülerInnenanzahl
(Beilagen FA6B 2a - FA6B 2k)
· SchülerInnenstromanalyse (Beilage FA6B 3):
Diese Beilage enthält eine Gegenüberstellung der Schülerzahlen der 4. Schulstufe des Schuljahres 2008/09 und der 5. Schulstufe des Schuljahres 2009/10 (Hauptschulen) sowie der Schülerzahlen der 8. Schulstufe des Schuljahres 2008/09 (Hauptschulen) und der 9. Schulstufe des Schuljahres 2009/10 (Polytechnische Schulen).
· Standortauflistung (Beilagen FA6B 4 und FA6B 4a):
Diese Beilagen enthalten eine aktuelle Standortliste sowie eine Auflistung der seit dem Jahr 1999 aufgelassenen und stillgelegten Standorte.
· standortbezogene Datenübersicht über die Klassen- und SchülerInnenanzahl pro Schule und Schulstufe (Beilagen FA6B 5a - FA6B 5e)
· Übersicht über die Standorte, Gruppen- und SchülerInnenzahl betreffend die ganztägige Schulform (Beilage FA6B 8)
· Schulwege und alternative Schulstandorte:
Hinsichtlich der Schulwege von Schülern und Schülerinnen liegt in der Fachabteilung 6B kein statistisches Datenmaterial auf\; es wäre auch unmöglich die Schulwege von ca. 79.542 Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Pflichtschulen zu erfassen. Angeführt sei in diesem Zusammenhang, dass nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes für das Bestehen von Schulstandorten unter anderem die örtlichen Verkehrsverhältnisse und der zumutbare Schulweg maßgeblich sind. Dies bedingt, insbesondere unter Berücksichtigung der topografischen Besonderheiten der Steiermark, auch das Bestehen von Kleinschulen. Die Fachabteilung 6B ist bemüht, unter Zugrundelegung der Maximen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse und der Zumutbarkeit des Schulweges die Gratwanderung zwischen dem Bestehen eines dichten Netzes an Schulen einerseits und dem Erreichen einer effizienten Schulstruktur andererseits zu bewältigen.
In den Beilagen FA6B 6a - FA6B 6e sind die nächstgelegenen Schulstandorte von nieder-organisierten Schulen (ein-, zwei- und dreiklassige Volksschulen und vierklassige Haupt-schulen) angeführt. In den letzten 10 Jahren wurden 94 Pflichtschulstandorte aufgelassen bzw. stillgelegt.
In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass die Kostenfaktoren hinsichtlich der Schulstruktur und die Bewirtschaftung der Personalressourcen im steirischen Pflichtschulwesen in den Jahren 1996 und 2004 Gegenstand einer Überprüfung durch den Bundesrechnungshof waren. Bei beiden Überprüfungen wurde seitens des Bundesrech-nungshofes das Bemühen des Landes um eine sparsame Bewirtschaftung der Lehrer-personalstellen und um Erreichung des Zieles einer effizienten Schulstruktur anerkannt.
Wesentlich zur Bereicherung der steirischen Schullandschaft und der modernen Pädagogik trägt auch das Schulversuchsmodell Neue Mittelschule bei, welches im Schuljahr 2009/2010 an 34 Hauptschulstandorten mit 131 Klassen geführt wird (siehe Beilage FA6B 7).
2. Berufsbildende Pflichtschulen
Fachabteilung 6C- Land- und Forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen
Hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen wurde von der Fachabteilung 6C des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung Folgendes mitgeteilt:
"Für die Erarbeitung eines Schulentwicklungskonzeptes für die Steiermark ist es notwendig, statistische Daten zu erheben, die einer umfassenden und systematischen Bildungs- und Schulstandortentwicklung zugrunde gelegt werden können. Die FA6C verfügt über umfangreiches und aktuelles Datenmaterial zum land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulwesen, das gerne zur Verfügung gestellt werden kann.
Allerdings ist das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen nicht unmittelbar mit anderen Bildungseinrichtungen vergleichbar, da es sehr spezifische Aufgaben erfüllt. Es ist die Aufgabe der land- und forstwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen, möglichst optimale Voraussetzungen für die fachlich-schulische Ausbildung in der Land-, Forst-und Ernährungswirtschaft zu bieten, um auch langfristig das notwendige Wissen und die Fertigkeiten für eine flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern. Darüber hinaus soll in den Schulen ein gutes Fundament für die Bewältigung des Alltagslebens gelegt werden. Dies geschieht durch eine starke Praxisorientierung der Schulen und eine Betonung der Förderung der gesamten Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen.
Da in der Landwirtschaft zusätzliche Einnahmequellen die Betriebsstandorte absichern, wird an dafür geeigneten Standorten nach Möglichkeit eine mehrberufliche Ausbildung angeboten. Neben dem einschlägigen Facharbeiterabschluss können in den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen daher mittlerweile auch verschiedenste gewerbliche Berufsabschlüsse und Qualifikationen in den Bereichen Gesundheit und Soziales, Ernährung und Tourismus, Büro, Handel und Handwerk erworben werden.
Gesetzliche Basis für das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen ist einerseits die Rahmengesetzgebung des Bundes sowie andererseits das Steiermärkische Landwirtschaftliche Schulgesetz mit seinen diversen Verordnungen und Ausführungs-bestimmungen. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-wirtschaft kommt zu 50% für die Kosten für LehrerInnen an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen auf (Finanzausgleichsgesetz 2008).
Wie weiter unten noch näher ausgeführt wird, wurde im Jahr 2007 eine Untersuchung der Infora Consulting Group zur "Organisations- und Effizienzoptimierung der einzelnen Schulstandorte für die land- und forstwirtschaftlichen bzw. land- und ernährungs-wirtschaftlichen Fachschulen abgeschlossen, die de facto ein Schulentwicklungskonzept für diesen spezifischen Bereich darstellt. Die daraus abgeleiteten Empfehlungen an Politik und Verwaltung werden schrittweise umgesetzt.
Zu den einzelnen Punkten:
Die Geburtenstatistik für die Steiermark wird von der Landesstatistik geführt.
Die GesamtschülerInnenanzahl im land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulwesen sowie die Anzahl der Klassen und Lehrgänge pro Schulstandort werden jeweils zu Beginn des Schuljahres erhoben. Die Tendenz war in den letzten Jahren steigend. Die SchülerInnenzahlentwicklung in den ersten Klassen (= 9. Schuljahr) korrespondiert annähernd mit der Entwicklung der Geburtenstatistik. Durch attraktivere Schulmodelle (höhere Durchlässigkeiten) verbleiben jedoch mehr SchülerInnen in den zweiten und dritten Klassen. Die Geburtenstatistik lässt dennoch erwarten, dass es in Zukunft auch an einzelnen Standorten des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens Rückgänge der SchülerInnenanzahl geben wird (s. Beilagen FA6C 1, Blatt 1, und FA6C 2).
Eine aktuelle Auflistung der Schulstandorte des land- und forstwirtschaftlichen Berufs-und Fachschulwesens ergibt 33 Schulen. Davon sind 11 land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und 22 land- und ernährungswirtschaftliche Fachschulen. An zwei Standorten werden zusätzlich land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geführt (s. Karte in der Beilage FA6C 1, Blatt 2).
Im Jahr 2007 wurde eine Untersuchung zur Organisations- und Effizienzoptimierung der einzelnen Schulstandorte für die land- und forstwirtschaftlichen bzw. land- und ernährungswirtschaftlichen Fachschulen der Steiermark abgeschlossen. Ziel des Projektes war eine Organisations- und Effizienzoptimierung der einzelnen Standorte insbesondere auch im Hinblick auf die Entwicklung der SchülerInnenzahlen in den nächsten 10 Jahren. Es wurde dargestellt, dass einzelne Schulstandorte in mittel- und langfristiger Perspektive eher aufgelassen werden sollten, während andere saniert oder auch erweitert werden müssten.
Die Studie wurde von der Infora Consulting Group unter Mitwirkung der A5 Personal, der FA1A Organisation sowie VertreterInnen der FA6C und des Volksbildungsheims St. Martin erstellt. Sie zeichnet die voraussichtliche Entwicklung der einzelnen Schulstandorte bis zum Schuljahr 2017/18 auf und mündet in Empfehlungen an Politik und Verwaltung, die schrittweise umgesetzt werden.
ad SchülerInnenstromanalyse:
Die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sind für das jeweilige unmittelbare Einzugsgebiet von Bedeutung. Da an einzelnen Standorten sehr spezifische Ausbildungen angeboten werden, werden diese jedoch nicht nur von Schülern/Schülerinnen aus der unmittelbaren Umgebung besucht. Die Schulwahl erfolgt auch anhand von spezifischen, für die Land- und Forstwirtschaft bzw. die Land- und Ernährungswirtschaft typischen Schwerpunktbildungen an einzelnen Schulstandorten.
Die SchülerInnen der land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Schulen sind großteils AbsolventInnen der Hauptschulen und Neuen Mittelschulen der Region, vereinzelt sind unter ihnen auch SchulabbrecherInnen Allgemeinbildender Höherer Schulen.
Seit einigen Jahren wird erhoben, welche Wege die AbsolventInnen der land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Schulen nach Beendigung ihrer Ausbildung einschlagen. Ca. zwei Drittel der AbsolventInnen beginnen eine Lehre oder wählen den Weg in die Berufspraxis, ein Drittel besucht eine weiterführende Schule.
Die Infora-Studie führt dazu aus: "Die meisten AbsolventInnen der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen ergreifen nach dem Schulabschluss einen handwerklichen Beruf in der Region und arbeiten am elterlichen Hof mit. Die Hofübergabe erfolgt häufig zu einem späteren Zeitpunkt. Die meisten AbsolventInnen der land- und ernährungswirtschaftlichen Schulen üben jene Berufe aus, die in den jeweiligen Regionen gebraucht werden (bedarfsgerechte Ausbildung) und arbeiten teilweise am landwirtschaftlichen Betrieb mit. Viele heiraten später in landwirtschaftliche Betriebe ein bzw. übernehmen den elterlichen Betrieb. Ein Drittel der AbsolventInnen besucht eine weiterführende Schule, vorwiegend im Bereich Gesundheit/Soziales sowie Höhere Lehranstalten für Land- und Ernährungswirtschaft."
Die Daten zu den Wegen, die AbsolventInnen nach Abschluss der Fachschule wählen, werden steiermarkweit erhoben, sie werden bislang nicht auf Bezirksebene herunter gebrochen (s. Beilage FA6C 1, Blatt 3-5). Für SchülerInnen mit weiteren Schulwegen werden an die jeweiligen Schulen angeschlossene lnternatsplätze angeboten. Die Anzahl der lnternats-schülerInnen wird ebenfalls jährlich erhoben.
In der bereits angesprochenen Studie der Infora Consulting Group wurde jede einzelne Fachschule danach bewertet, ob sie als "zukunftssicher" gelten kann. Dabei wurden auch alternative Bildungsangebote in der Umgebung betrachtet.
Dabei zeigt sich, dass die land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Schulen im Vergleich mit Polytechnischen Schulen, Handelsschulen, 1-jährigen Haushaltungsschulen und 2- und 3-jährigen Fachschulen für wirtschaftliche Berufe sehr gut ausgelastet sind.
Auf Grund der geringen Auslastung wurde das Bildungsangebot bei den angesprochenen alternativen Schultypen in den letzten Jahren zurückgenommen. Bei der Beurteilung der "Zukunftsfähigkeit" der Standorte der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen wurde dennoch berücksichtigt, ob es in unmittelbarer Nähe solche alternativen Bildungsangebote gibt.
Auf Grund der spezifischen Ausrichtung der Ausbildung gibt es wenige unmittelbare Berührungspunkte mit dem Pflichtschulwesen bzw. den im Antrag ebenfalls angesprochenen Bundesschulen.
Ein Kooperationsfeld stellt das 9. Schuljahr dar. Zwar zeigt sich, dass gerade SchülerInnen aus dem bäuerlichen Umfeld oft die Absolvierung des 9. Schuljahres an einer land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Schule gegenüber dem Besuch einer Polytechnischen Schule bevorzugen, doch ist diese Möglichkeit in der Schullaufbahnberatung der öffentlichen Pflichtschulen weniger präsent.
Ein nahtloser Übergang von land-, forst- und ernährungswirtschaftlichen Fachschulen an weiterführende Schulen wie an die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen oder an die Aufbaulehrgänge der Berufsbildenden Höheren Schulen ist für das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen besonders wichtig, da damit der Weg zur Matura geebnet wird. An weiteren Modellen in diesem Bereich wird intensiv gearbeitet. Eine entsprechende Berücksichtigung in einem Schulentwicklungskonzept für die Steiermark wäre sehr begrüßenswert."
Beilagen der Fachabteilung 6C: FA6C 1 und FA6C 2.
Fachabteilung 6D - Berufsschulwesen
Für den Berufsschulbereich wurde von der Fachabteilung 6D des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung folgende Stellungnahme abgegeben:
"Von der Fachabteilung 6D wurde auf diese Situation reagiert und mit der Infora eine Standortüberprüfung durchgeführt. Es wurde der zu erwartende Schülerrückgang durchleuchtet und auch schon entsprechende Maßnahmen gesetzt (z.B. "Weststeirische Lösung"), sodass aus heutiger Sicht die Standorte der Berufsschulen gesichert sind. Nachjustierungen erfolgen durch Sprengeländerungen."
3. Elementarbildungsbereich
Fachabteilung 6E - Elementare und musikalische Bildung
Für diesen Bereich wurden von der Fachabteilung 6E des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zwei in Beilage angeschlossenen Auflistungen vorgelegt, die von den Referaten Kinderbildung und -betreuung (Beilage FA6E 1) und Kommunale Musikschulen (Beilage FA6E 2) verfügbar gemacht wurden.
4. Bundesschulen
Für den Bereich der Bundesschulen wurde vom Landesschulrat für Steiermark nachstehend angeführtes Datenmaterial zur Verfügung gestellt:
· Beilage LSR 1 mit zwei Registerblättern:
"Blatt 1: Darstellung nach Schultypen: enthält alle mittleren und höheren Schulen unseres Zuständigkeitsbereiches (gegliedert nach Schultypen) mit den Klassen- und SchülerInnenzahlen des laufendes Schuljahres
Blatt 2: Bezirksweise Darstellung: enthält dieselben Zahlen in bezirksweiser Zusammenfassung, innerhalb des Bezirks gereiht nach Schultypen"
· Beilage LSR 2:
"Aufgrund des vom Ausschuss geforderten Detailgrades wurde die Auswertung
"Schüler nach Schulstufen je Standort" auf einer PDF-Datei ausgegeben\; die Schulen sind darin nach Schultypen gegliedert und innerhalb der Schultypen nach Schulkennzahl gereiht.
· Kinder in schulischer Nachmittagsbetreuung:
. Kinder, die eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen: 1561
(bei dieser Zahl ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Kind nur dann mit "1" in die Summe eingeht, wenn es an 5 Tagen der Woche die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nimmt, sonst nur anteilsmäßig in 1/5-Teilen je Wochentag)
. Kinder, die nur eine Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen: 1622"
Vom Landesschulrat für Steiermark wurden zwei weitere Datenauswertungen vorgelegt und hiezu Folgendes erläutert:
· Beilage LSR 3:
"Eine aktuelle Erhebung der Herkunft der Graz AHS-SchülerInnen, ob in Graz lebend oder EinpendlerInnen. Aufgrund dieser Zahlen kann man die Besuchsquote der Grazer AHS , also wie viele GrazerInnen die AHS besuchen, bestimmen (Das geht sonst nicht, weil viele SchülerInnen in Grazer AHS keine GrazerInnen sind.)
Da ist auch ein Vergleich mit Bevölkerungszahlen der Statistik Austria dabei, da aber diese die Geburtsjahrgänge angibt und sich nicht nach dem Schuljahr richtet, ist dies natürlich nicht exakt, sondern nur ein Größenordnungsvergleich."
· Beilage LSR 4:
"Die Schülerzahlen der 8. Schulstufe wurden denen der 9. Schulstufe des Folge-
jahrs gegenübergestellt. Bezirksweise und schultypenweise über einen Verlauf von
sieben Jahren. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine tatsächliche SchülerInnenstromanalyse, da hier nicht der Werdegang der SchülerInnen dar-
gestellt wird, sondern nur um einen Anzahlvergleich. SchülerInnen, die ein-
oder auspendeln, und SitzenbleiberInnen werden nicht berücksichtigt.
Besonders für die Bezirke Graz, Graz-Umgebung und Judenburg ist das also überhaupt nicht aussagekräftig. Die Kategorie "andere" bezeichnet den Teil der SchülerInnen, die nicht in diesem Bezirk die angegebenen Schultypen besuchen."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2010
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1755 des Landtages Steiermark vom 17.11.2009 betreffend Erarbeitung eines Schulentwicklungskonzeptes für die Steiermark wird zur Kenntnis genommen.