LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3684/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.04.2010, 12:18:12


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath, Franz Voves, Siegfried Schrittwieser, Elisabeth Grossmann, Christian Buchmann, Johann Seitinger, Hermann Schützenhöfer, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Manfred Wegscheider

Betreff:
Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma

Seit Jahren bemühen sich insbesondere der Europarat und auch die Europäische Union um Maßnahmen zugunsten der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Roma.

In der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 7. April 2010 über die "Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma" wird betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ... eine besondere Verantwortung für die Roma [tragen], die in allen Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern leben. In der Charta der Grundrechte sind die Werte festgelegt, auf denen die EU aufbaut. Diese Werte müssen in die Praxis umgesetzt werden, um die Lage der Roma - der größten ethnischen Minderheit in der EU - zu verbessern."

Die Integration der Roma steht darüber hinaus im Einklang mit dem Schwerpunkt
Integratives Wachstum der Strategie Europa 2020 und insbesondere mit der Leitinitiative Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut.

Ein großer Teil der zehn bis zwölf Millionen Roma in Europa lebt sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten extrem marginalisiert und unter sehr schlechten sozioökonomischen Bedingungen. Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Segregation, denen die Roma ausgesetzt sind, verstärken sich gegenseitig. Die Roma verfügen über eingeschränkten Zugang zu hochwertiger Bildung und haben Schwierigkeiten, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren\; daraus resultieren ein niedriges Einkommensniveau und ein schlechter Gesundheitszustand, was wiederum eine höhere Sterblichkeit und eine geringere Lebenserwartung im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen zur Folge hat. Die Ausgrenzung der Roma ist nicht nur mit großem menschlichen Leid, sondern auch mit hohen direkten Kosten für die öffentlichen Haushalte sowie mit indirekten Kosten durch
Produktivitätsverluste verbunden. Die Komplexität und Interdependenz der Probleme erfordern nachhaltige Lösungen, die alle Aspekte der Benachteiligung der Roma in einem integrierten Ansatz berücksichtigen. Geringes Bildungsniveau, Hindernisse auf dem Arbeitsmarkt, Segregation beim Wohnraum und in anderen Bereichen und gesundheitliche Folgen müssen gleichzeitig bekämpft werden, so die Kommission. 

Der Rat hat bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union innerhalb ihrer jeweiligen, sich ergänzenden Zuständigkeitsbereiche gemeinsam für die Integration der Roma verantwortlich sind, und die Integration der Roma fest im politischen Entscheidungsprozess der EU verankert. Der derzeitige Dreiervorsitz hat die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma als einen seiner Schwerpunkte festgelegt.

In den Schlussfolgerungen der Mitteilung der Kommission wird folgendes ausgeführt:
"Die Europäische Union muss sich auf das starke Engagement der EU-Institutionen, der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft stützen, um die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma zu verbessern. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen nationalen, europäischen und internationalen Akteuren kann die Wirksamkeit der vorhandenen Instrumente zur Integration der Roma-Gemeinschaften verbessern. Die Europäische Plattform für die Einbeziehung der Roma und die gemeinsamen Grundprinzipien bilden eine solide Grundlage für die Stärkung dieser Zusammenarbeit. Gemäß diesen Grundprinzipien sollten Roma-Aspekte systematisch in allen einschlägigen europäischen und nationalen Politikbereichen berücksichtigt werden. Strategien, die die Segregation von Roma-Gemeinschaften oder getrennte Wohnviertel, Bildung oder sonstige Dienste für Roma vorsehen, sollten verworfen werden. Dies schließt jedoch nicht aus, dass gezielte oder positive Maßnahmen durchgeführt werden, die nach den einschlägigen EU-Vorschriften erlaubt sind. Die konkrete Aufgabe der Kommission besteht mittelfristig (2010-2012) darin, auf den Erfahrungen aufzubauen, die aus der Bewertung der Wirkung nationaler und europäischer Instrumente und Strategien gewonnen wurden. Neben den weiter oben genannten Verpflichtungen wird die Kommission dazu zunächst einige Modellansätze für die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma entwickeln und danach dafür sorgen, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie "EU 2020" sowie die Programme des neuen Finanzierungszeitraums maßgeschneiderte Lösungen für die Probleme der verschiedenen Typen von Roma-Gemeinschaften liefern."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die einschlägigen Initiativen des Europarates und der Europäischen Union zu unterstützen,
2. in Zusammenarbeit mit ExpertInnen und der Zivilgesellschaft Maßnahmen zu setzen, um die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma zu verbessern, und
3. dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne)