LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3517/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 03.02.2010, 19:38:00


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Klaus Zenz (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ)
Fraktion(en): Grüne, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser, Franz Voves, Manfred Wegscheider, Bettina Vollath, Johann Seitinger, Hermann Schützenhöfer, Elisabeth Grossmann, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Christian Buchmann

Betreff:
Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung

Am 13. Dezember 2006 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zum Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Die Konvention präzisiert und ergänzt bereits bestehende menschenrechtliche Standards unter dem besonderen Blickwinkel der Menschen mit Behinderung. Behinderung wird als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und als Quelle kultureller Bereichung in der Gesellschaft verstanden. Die Konvention fordert von Staat und Gesellschaft die freiheitliche und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung. Zur Konvention liegt der Text eines Zusatzprotokolls vor. Das Zusatzprotokoll sieht die Schaffung eines quasi-gerichtlichen Beschwerdemechanismus auf internationaler Ebene vor. Nach Ausschöpfung des nationaler Rechtsweg können betroffene Personen ihre menschenrechtlichen Anliegen vor das internationale Fachgremium bringen, das anschließend über diese Beschwerde entscheidet.

Die Republik Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention ratifiziert. Somit sind Bund und Länder völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention in Bundes- und Landesrecht umzusetzen. Im Wege eines nationalen Aktionsplanes und regionaler Aktionspläne der Länder soll die Umsetzung der Konvention in Gesetzgebung und Vollziehung vorangetrieben werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. einen Aktionsplan des Landes Steiermark zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung zu erarbeiten und dem Landtag zuzuleiten,
2. jährlich dem Landtag über die Umsetzung des Aktionsplanes zu berichten und diesen laufend weiterzuentwickeln, und
3. steirische Organisationen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen vertreten, sowie die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung des Aktionsplanes einzubinden.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Klaus Zenz (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ)