LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3554/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 18.02.2010, 11:40:45


Landtagsabgeordnete(r): Ursula Lackner (SPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ), Johann Bacher (ÖVP)
Fraktion(en): SPÖ, KPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Novellierung Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz

Im Zuge der Unterausschussberatungen des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes kamen alle Fraktionen überein, dass die vorläufige Totenbeschau durch die/den im Rahmen des organisierten Notarztsystems beigezogene Notärztin/Notarzt zweckmässig erscheint, da damit ein pietätvollerer und schnellerer Ablauf im Falle des Todes erreicht wird.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom      , mit dem das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 1992 geändert wird
Der  Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 1992, LGBl. Nr. 45/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2006, wird wie folgt geändert:

1.     Dem § 3 wird folgender Abs. 5 angefügt:
"(5) Die/Der im Rahmen des organisierten Notarztsystems beigezogene Notärztin/Notarzt (§ 40 Ärztegesetz) ist berechtigt, die Feststellung des eingetretenen Todes zu treffen, die Todesursache vorläufig zu beurteilen und die Zustimmung gemäß § 6 Abs. 1 anstelle der zuständigen Totenbeschauerin/des zuständigen Totenbeschauers zu erteilen, wobei die Leiche nicht aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der zuständigen Totenbeschauerin/des zuständigen Totenbeschauers entfernt werden darf. Danach ist die zuständige Totenbeschauerin/der zuständige Totenbeschauer möglichst umgehend zu verständigen und hat die Aufgaben der Totenbeschau weiterzuführen."

2.     Dem § 44 wird folgender Abs. 5 angefügt:
"(5) Die Einfügung des § 3 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr.       tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der .......................... in Kraft."


Unterschrift(en):
Ursula Lackner (SPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ), Johann Bacher (ÖVP)