LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3532/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 08.02.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA12C-A1.70-529/2010-2 (FA12C-22.GA-11/2010-64, FA12A-30wm-1/2010-91)
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider, Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Beilagen 1) bis 18)

Betreff:
Infrastrukturmaßnahmen Alpine Ski-WM 2013 Schladming

Anlässlich des 46. Internationalen Skikongresses der FIS wurde am 28.05.2008 dem Österreichischen Skiverband mit dem Austragungsort Schladming mit beeindruckendem Votum des Vorstandes des Internationalen Skiverbandes die Ausrichtung der Alpinen Ski-Weltmeisterschaften 2013 übertragen.

Im zeitlichen Vorfeld der drei Bewerbungen wurde der Steiermärkischen Landesregierung seitens des Sportressort des Landes Steiermark jeweils Bericht erstattet, und zwar:

GZ.: FA12C-21.SCH-10/6-2002\; Beschlussfassung 14.10.2002
GZ.: FA12C-21.SCH-10/32-2006\; Beschlussfassung 15.5.2006
GZ.: FA12C-22.SCH-1/2008-4\; Beschlussfassung vom 19.5.2008

Nach Erteilung des Zuschlags für die Ski-WM 2013 wurden unter Einbeziehung von Bundes- und Landesvertretern ein gemeinsamer Bauausschuss mit dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) und diverse Arbeitsgruppen zur Festlegung der nach Maßgabe der Anforderungen der FIS unbedingt erforderlichen WM-relevanten Projekt- und Infrastrukturmaßnahmen eingerichtet. Die Koordination bzw. das Gesamtprojektmanagement seitens des Landes Steiermark erfolgten über Dr. Friedrich Stehlik als Leiter der Sportabteilung bzw. ab Juli 2009 als Geschäftsführer der im Jahr 2009 als 100%-Landestochter eingerichteten GPM Infrastruktur Schladming 2013 GmbH.

Mit Schreiben vom 20.10.2009 (Beilage 1) hat die FIS die aus ihrer Sicht unerlässlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung der Alpinen Ski-WM 2013 angesprochen.

Auf Grundlage der von der FIS geforderten und vom Bauausschuss festgelegten WM-notwendigen Projekte wurden mit Beschlüssen des Landtag Steiermark, Beschluss-Nr. 1530 vom 9.6.2009 und Beschluss-Nr. 1796 vom 15.12.2009, die für die Jahre 2009 und 2010 erforderlichen Mittel im Rahmen der "Konjunkturausgleichsbudgets (KAB) 2009 und 2010 des Landes Steiermark" genehmigt.

Die Abwicklung der einzelnen Projekte erfolgt über unterschiedliche Rechtsträger. Danach bzw. nach der sachlichen Projektzuordnung richtet sich wiederum die Abwicklung der Projektförderung durch das Land Steiermark.

Über die Fachabteilung 12C - Sportwesen erfolgt die Förderung der Projekte "Medienzentrum", "Athletic Area" und "Kommunale Ablöseerfordernisse", die von der Stadtgemeinde Schladming bzw. über eine Tochtergesellschaft umgesetzt werden.

Die Fachabteilung 12A - Tourismusförderung und Steirische Tourismus GmbH wickelt die Förderungen für alle WM-relevanten Projekte der drei Schiberge Planai, Hauser Kaibling und Reiteralm ab. Die Planai ist unmittelbarer Austragungsort der Alpinen Ski WM 2013, die Schiberge Hauser Kaibling und Reiteralm haben laut den Anforderungen der FIS Trainings- und Einfahrpisten samt der erforderlichen Infrastruktur für die Alpine Ski WM 2013 zur Verfügung zu stellen.

Nach Abklärung der beihilfenrechtlichen Thematik (dazu im Folgenden Näheres) sollen nunmehr die Förderungsvereinbarungen mit den Förderungsnehmern abgeschlossen werden.

Die Bereitstellung der Förderungsmittel hat auf Grundlage der mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2007 festgelegten "Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark" zu erfolgen. Gemäß § 8 (3) 2. a) der Rahmenrichtlinie kann eine Förderung erst dann bereit gestellt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist.Um die Gesamtfinanzierung der Projekte im Sinn der Rahmenrichtlinie sicherzustellen, ist es erforderlich, im jeweiligen Förderungsvertrag über die gesamten Landesmittel für das jeweilige Projekt von 2009 bis 2013 zu disponieren. Zu berücksichtigen sind dabei auch die vom Bund im Schreiben vom 30. September 2009 zugesagten Sportförderungsmittel in der Höhe von € 19.000.000,00 (s. Beilage 18). Ein offizielles Schreiben wurde dem Land Steiermark in Aussicht gestellt, ist aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingelangt.
Diese Förderungsmittel des Bundes sind direkt an die Förderungsnehmer auszuzahlen. Die Landesförderung wird entsprechend reduziert.

Der Bedarf an Landesmitteln für die angesprochenen, vom Bauausschuss genehmigten und förderungstechnisch über die Fachabteilungen 12A und 12C abzuwickelnden Projekte, deren Gesamtumsetzung sich bis zum Jahr 2013 erstreckt, beträgt insgesamt € 48.609.334,79

Bislang wurden Mittel in Höhe von € 36.687.589,88 vom Landtag Steiermark mit Beschluss-Nr. 1530 vom 9.6.2009 (KAB 2009) und Beschluss-Nr. 1796 vom 15.12.2009 (KAB 2010) genehmigt. Von diesem Betrag sind jedoch die für die Jahre 2009 und 2010 anrechenbaren Bundesmittel in Höhe von € 7.000.000,00 sowie ein Betrag von € 51.555,09, der im Jahr 2011 in den vom Bund bereitzustellenden Mitteln einbezogen ist, in Abzug zu bringen, sodass sich ein letztendlich vom Land Steiermark aus den Konjunkturausgleichsbudgets (KAB) 2009 und 2010 zu finanzierender Betrag in Höhe von € 29.636.034,79 ergibt.

Für die Jahre 2011 und 2012 ergibt sich für das Land Steiermark unter Berücksichtigung der für diesen Zeitraum erwarteten Bundesförderung in Höhe von € 12.000.000,00 ein (restlicher) Mittelbedarf in Höhe von € 18.973.300,00.

Um die zeitgerechte Durchführung der im Folgenden dargestellten WM-relevanten Projekte zu gewährleisten ist es notwendig, dass der Landtag Steiermark die für die Gesamtfinanzierung notwendigen Landesmittel in Höhe von insgesamt € 18.973.300,00 und zwar im Jahr 2011 € 13.193.233,93 und im Jahr 2012 € 5.780.066,07 bereitstellt bzw. genehmigt.

Eine Übersicht über die in den Jahren 2010 bis 2013 flüssig zu stellenden Förderungsmittel (Land und Bund) nach Förderungsnehmern gegliedert findet sich in Beilage 2 zu diesem Antrag.

Die mit den einzelnen Förderungsnehmern abzuschließenden, den Anforderungen der Rahmenrichtlinie entsprechenden Förderungsvereinbarungen wurden in Zusammenarbeit mit Herrn Mag. Propst, FA1F - Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste, erstellt, mit den Förderungsnehmen abgestimmt und bilden als Beilagen 3 bis 7 einen integrierenden Bestandteil dieses Antrages.

In den Förderungsvereinbarungen ist vorgesehen, dass die definitive Festlegung des förderungsrelevanten Projektumfanges und -inhaltes sowie der anteiligen und maximalen Förderung je Projektteil durch einen einzurichtenden Sachverständigenrat erfolgt, welcher die Aufgabe hat, die ordnungsgemäße und vollständige Durchführung der vertraglich vereinbarten Maßnahmen und die Einhaltung der Verpflichtungen zu prüfen und das Vorliegen der Flüssigstellungsvoraussetzungen festzustellen.

Der Sachverständigenrat setzt sich aus jeweils einem Vertreter des Förderungsgebers, einem Vertreter des Förderungsnehmers, einem vom Förderungsgeber nominierten bautechnischen Sachverständigen und einem vom Förderungsgeber nominierten Rechtskundigen zusammen.

Es wird vorgeschlagen, folgende Personen in den Sachverständigenrat zu entsenden:

Vertreter des Förderungsgebers (je 1 Vertreter pro Vertragswerk):
• Mag. Günter Abraham (für Förderungen FA12C-Sportwesen)
• Mag. Elisabeth Schlögl (für Förderungen FA12A- Tourismusförderung und Steirische Tourismus GmbH)

Bautechnischer Sachverständiger:
• Ing. Andreas Ettl (Planungsbüro EBE)

Rechtskundiger:
• Mag. Gerhard Propst (FA 1F- Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste)

Die Honorierung des bautechnischen Sachverständigen erfolgt in analoger Anwendung der Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes, bei den im Sachverständigenrat tätigen Landesbediensteten erfolgt diese Tätigkeit im Rahmen der Funktion, auf der die jeweilige Nominierung basiert, weshalb hier keine gesonderten Abgeltungen erfolgen.


Fachabteilung 12C:

Gemäß den vorliegenden Unterlagen ergeben sich für die Realisierung dieser Sportprojekte die nachstehend dargestellten Kosten in Höhe von insgesamt maximal € 18.535.334,79.

Medienzentrum: € 15.120.000,00
Athletic Area: € 2.640.000,00
Kommunale Ablöseerfordernisse: € 775.334,79

Landesförderungsmittel an die Stadtgemeinde Schladming
Für Errichtung Athletic Area und Errichtung Medienzentrum:
Gesamtförderung von ………………………………………… € 10.655.866,07

          davon Budget 2009 und 2010 (KAB) insgesamt ….... €  2.831.600,00
          davon Budget 2011 insgesamt .……………………….. €  4.044.200,00
          davon Budget 2012 insgesamt ……….…………....….. €  3.780.066,07

Für Kommunale Ablöseerfordernisse
Gesamtförderung von ………………………………………….. €    465.334,79

          davon Budget 2009 und 2010 (KAB) ……………...…. €    465.334,79

Um die zeitgerechte Durchführung der WM-relevanten Projekte zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Landtag Steiermark im Jahr 2011 € 4.044.200,00 und im Jahr 2012 € 3.780.066,07 bereitstellt bzw. genehmigt.


Fachabteilung 12A:

Von der Fachabteilung 12A werden die Projektförderungen der Seilbahngesellschaften Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH (Gesellschaftsanteil Land Steiermark 61,8 %), Hauser Kaibling Seilbahn- und Lift GmbH &\; Co KG (Gesellschaftsanteil Land Steiermark 77,2 %) und Reiteralm Bergbahnen GmbH &\; Co KG (keine Landesbeteiligung) abgewickelt.

Im Hinblick auf die Gesamtförderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Alpinen Ski WM 2013 und unter spezieller Berücksichtigung der direkt an die drei Seilbahnunternehmen fließenden Förderungen wurde von der Fachabteilung 1E - Europa und Außenbeziehungen gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Schönherr in Wien eine umfangreiche beihilfenrechtliche Abklärung durchgeführt.

Die gewählte Vorgehensweise informeller Pränotifikationsgespräche mit der Europäischen Kommission hat darauf abgezielt, eine langwierige formelle Notifikation der geplanten Förderungsmaßnahmen möglichst zu vermeiden und gleichzeitig ein hohes Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten. Durch die konstruktive Haltung der Europäischen Kommission und die koordinierte Vorgehensweise von Land und Förderungsempfängern bei der
Abstimmung der mit der Europäischen Kommission besprochenen Förderungsvertragskonstruktion wurde dieses Ziel in hohem Maße erreicht.

Die Pränotifikationsgespräche mit der Europäischen Kommission konnten am 26.01.2010 positiv abgeschlossen werden. Der diesbezügliche Ergebnisbericht der Fachabteilung 1E stellt als Beilage 8 einen integrierenden Bestandteil dieses Antrags dar.

Planai:

Die Planai Hochwurzen-Bahnen GmbH soll als unmittelbarer Austragungsort der Alpinen Ski-WM 2013 und der Vor-WM im Jahr 2012 Landesmittel im Gesamtausmaß von € 23.488.133,93 für folgende WM-Projekte mit einem vom Bauausschuss anerkannten Gesamtförderungsvolumen (Land und Bund) von € 35.074.000,00 erhalten:
- Zielstadion (inkl. Talstation-Neubau)                          € 17.880.000,00
- FIS-Abfahrt (Verbindungsröhre)                                 €   3.944.000,00
- FIS-Abfahrt (Hochdruckstation)                                  €   1.500.000,00
- Damen-Speed-Strecken                                             €   6.150.000,00
- Skiabfahrt Liftleiten Rohrmoos                                   €   1.100.000,00
- Skiabfahrt Liftleiten Rohrmoos (Flutlicht)                    €      360.000,00
- Ersatz-Stadion-Express                                             €   2.400.000,00
- Einfahrtspisten                                                          €      840.000,00
- Neubau Parkhaus Planai                                            €      900.000,00
Vom Bauausschuss anerkanntes Gesamtförderungs-
volumen (Land und Bund)                                            € 35.074.000,00

Davon Landesförderung                                               € 23.488.133,93 (66,97%)
Davon Bundesförderung                                              € 11.585.866,07 (33,03%)

Angemerkt wird (siehe dazu auch Förderungsvereinbarung Beilage 5), dass das von der Planai Hochwurzen-Bahnen GmbH im Hinblick auf die Alpine Ski-WM 2013 getätigte Gesamtinvestment
€ 52.500.000,00 beträgt.

Hauser Kaibling und Reiteralm:

Die beiden an die Planai angrenzenden Schiberge Hauser Kaibling und Reiteralm müssen entsprechend den Anforderungen der FIS für die Alpine Ski-WM 2013 und die Vor-WM im Jahr 2012 umfangreiche Einfahr- und Trainingspisten samt Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Für die Umsetzung der dafür erforderlichen Investitionen wurden vom Bauausschuss für den Hauser Kaibling und die Reiteralm jeweils eine Gesamtförderung in Höhe von € 7.000.000,00 anerkannt. Damit soll der notwendige Pistenaus- und -umbau durchgeführt und Sicherheits- und
Beschneiungseinrichtungen sowie ergänzende Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden.
Diese Maßnahmen werden nach derzeitigem Stand zu 100% vom Land Steiermark gefördert, da für den Hauser Kaibling und die Reiteralm bislang keine definitive Bundesförderung zugesagt wurde. Für den Fall, dass dafür Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden sollten, wurde in den Förderungsvereinbarungen dafür Sorge getragen, dass eine Überförderung ausgeschlossen ist und in einem solchen Fall die Bundesmittel an das Land Steiermark rückzuführen wären.

Vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses des Landtag Steiermark zur Bereitstellung der für die Gesamtfinanzierung der infrastrukturellen Maßnahmen im Vorfeld der Durchführung der Alpinen Ski-WM 2013 in Schladming notwendigen restlichen Förderungsmittel für die Jahre 2011 und 2012 sollen seitens der Steiermärkischen Landesregierung nachstehende Förderungsbeiträge gewährt bzw. die bereits im Rahmen der Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 vom Landtag genehmigten Teilbeträge freigegeben werden:


Fachabteilung12C:

Landesförderungsmittel an die Stadtgemeinde Schladming
Für Errichtung Athletic Area und Errichtung Medienzentrum:
Gesamtförderung von ………………………………………………. € 10.655.866,07

          davon Budget 2009 und 2010 (KAB) insgesamt ….......…. €  2.831.600,00
          davon Budget 2011 insgesamt .…………………….…...…. €  4.044.200,00
          davon Budget 2012 insgesamt ……….………………….…. €  3.780.066,07

Für Kommunale Ablöseerfordernisse
Gesamtförderung von ………………………………………………. €     465.334,79

          davon Budget 2009 und 2010 (KAB) ………………..….…. €     465.334,79

Die Verrechnung der bereitzustellenden Teilbeträge hat bei VSt.5/269155 "Alpine Ski-WM 2013 Schladming" - apl. Post 7355 zu erfolgen\; die Bedeckung aus den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 erfolgt seitens der FA4A-Finanzen und Landeshaushalt.


Fachabteilung 12A:

Planai Bahnen:

Landesförderung gesamt:                                                              € 23.488.133,93

Davon bereits vom Landtag genehmigt (KAB 09 und 10) und
in Anspruch zu nehmen bzw. freizugeben.                                     € 18.839.100,00

Davon vom Landtag für das Jahr 2011 zu genehmigen                  €   4.649.033,93

Die Verrechnung des bereits im Jahr 2010 mit sofortiger Wirkung bereitzustellenden und freizugebenden Teilbetrages in Höhe von € 18.839.100,00 hat bei VSt.5/770005 "Sonderinvestitionsprogramm Infrastrukturmaßnahmen Ski-WM 2013 Schladming" - apl. Post 7470 "Beiträge" zu erfolgen. Die Bedeckung aus den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 erfolgt durch die FA4A-Finanzen und Landeshaushalt.

Hauser Kaibling:

Landesförderung gesamt:                                                              €   7.000.000,00

Davon bereits vom Landtag genehmigt (KAB 09 und 10) und
in Anspruch zu nehmen bzw. freizugeben                                      €   4.500.000,00

Davon vom Landtag für das Jahr 2011 zu genehmigen                  €   2.500.000,00
Die Verrechnung des bereits im Jahr 2010 mit sofortiger Wirkung bereitzustellenden und freizugebenden Teilbetrages in Höhe von € 4.500.000,00 hat bei VSt.5/770005 "Sonderinvestitionsprogramm Infrastrukturmaßnahmen Ski-WM 2013 Schladming" - apl. Post 7470 "Beiträge" zu erfolgen. Die Bedeckung aus den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 erfolgt durch die FA4A-Finanzen und Landeshaushalt.

Reiteralm:

Landesförderung gesamt:                                                              €   7.000.000,00

Davon bereits vom Landtag genehmigt (KAB 09 und 10)
und in Anspruch zu nehmen bzw. freizugeben                               €   3.000.000,00

Davon vom Landtag für das Jahr 2011 zu genehmigen                  €   2.000.000,00

Davon vom Landtag für das Jahr 2012 zu genehmigen                  €   2.000.000,00

Die Verrechnung des bereits im Jahr 2010 mit sofortiger Wirkung bereitzustellenden und freizugebenden Teilbetrages in Höhe von € 3.000.000,00 hat bei VSt.5/770005 "Sonderinvestitionsprogramm Infrastrukturmaßnahmen Ski-WM 2013 Schladming" - Post 7480 "Beiträge" zu erfolgen. Die Bedeckung aus den Konjunkturausgleichsbudgets 2009 und 2010 erfolgt durch die FA4A-Finanzen und Landeshaushalt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Infrastrukturmaßnahmen Alpine Ski-WM 2013 Schladming\; Genehmigung und Bereitstellung der notwendigen Förderungsmittel, wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird genehmigt. Der Abschluss der beiliegenden fünf Förderungsvereinbarungen wird genehmigt. Die Mittelbereitstellung der Gesamtbeträge von € 13.193.233,93 (2011) und von € 5.780.066,07 (2012) wird genehmigt.