EZ/OZ: 3701/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 03.05.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA1F-A1.70-296/2010-9; FA1F-20.06-16/2010-3; A5-C1.10-42514/2004-100; A14-05-613/2010-8; A15-11 W 15-2010-1; FA4A-24 Bu 123-222/2010, FA6E-03.00-414/10-1; FA7A-530-101/1995-64; FA7C-2-5.00/34-2010/3; FA8A 15.9-2/2010-4; FA10A-05Pa-1/2010-10; FA11A L70-31/2010-8; FA12B-03-2/2009-3; FA12C-74A-1/2002-182; FA13A-42.00-1/2008-95
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer, Siegfried Schrittwieser, Christian Buchmann, Johann Seitinger, Bettina Vollath, Elisabeth Grossmann, Manfred Wegscheider
Beilagen: Gesetzestext, Vorblatt und Erläuterungen, Textgegenüberstellung
Betreff:
Gesetz, mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Steiermärkische Landes-Nebengebührenzulagengesetz, das Stmk. Landes Reisegebührengesetz, das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009, das Steiermärkische Pensionskassenvorsorgegesetz, das Steiermärkische Bezügegesetz, das Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen, das Landes Gleichbehandlungsgesetz, das Gemeindebedienstetengesetz 1957, das Steiermärkische Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, das Steiermärkische Gemeinde-Nebengebührenzulagengesetz, die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz, die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976, das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz, das Steiermärkische Landarbeiterkammergesetz 1991, das Landwirtschaftskammergesetz, die Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001, das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, das Steiermärkische Behindertengesetz, das Stmk. Pflegeheimgesetz 2003, das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 1992, das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz 1999, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992, das Steiermärkische Tanzschulgesetz 2000, das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983, das Steiermärkische Schischulgesetz 1997, das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005, die Steiermärkische Landesabgabenordnung, die Gemeindewahlordnung Graz 1992, das Steiermärkische Kontrollinitiativegesetz, das Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999, das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz, das Steiermärkische Wettgesetz, das Steiermärkische Prostitutionsgesetz und das Gesetz, mit dem eine Disziplinarordnung der Steirischen Landesjägerschaft erlassen wird, geändert werden – Steiermärkisches EPG-Anpassungsgesetz
I. Der Nationalrat hat am 10. Dezember 2009 das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz - EPG) beschlossen, das mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten ist. Zur rechtlichen Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare sieht das EPG das Rechtsinstitut der "eingetragenen Partnerschaft" (§ 2 EPG) vor. Das Gesetz regelt die Begründung und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft und enthält detaillierte Regelungen über die Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner einschließlich ihrer wechselseitigen Unterhaltspflicht. Gleichzeitig wurden zahlreiche andere Bundesgesetze im Hinblick auf die eingetragene Partnerschaft geändert und die Rechtsstellung eingetragener Partnerinnen und Partner weitgehend an diejenige von verheirateten Personen angeglichen.
II. Mit der beiliegenden Sammelnovelle soll diese Gleichstellung auch im Bereich des Steirischen Landesrechts verwirklicht werden. Gegenstand der vorliegenden Novelle ist die Änderung von 38 Landesgesetzen. Neben Anpassungen im Dienst, Besoldungs- und Pensionsrecht des Landes und der Gemeinden, sowie in der Gemeindeordnung und im Abgaben- und Sozialrecht des Landes sind Materien wie das Tanzschul-, Lichtspiel-, Schischul- und Veranstaltungswesen sowie die Bereiche Leichenbestattung, Krankenanstaltenrecht, Elektrizitätswirtschaft, Grundverkehr, Landarbeitsrecht, das Landarbeiterkammergesetz und das Landwirtschaftskammergesetz betroffen. In einzelnen Gesetzen wie z.B. in der Gemeindewahlordnung Graz 1992, im Kontrollinitiativegesetz und im Landespersonalvertretungsgesetz wird durch die Ergänzung des Wortes "Familiennamen" durch das Wort "Nachnamen" den entsprechenden Änderungen im Personenstandsgesetz und im Namensänderungsgesetz Rechnung getragen, da eingetragene Partner nur einen gemeinsamen Nachnamen erhalten können.
III. Da in keinem der Landesgesetze großer Novellierungsbedarf besteht und in den einzelnen Bestimmungen jeweils ähnliche Punkte zu ändern sind, bietet sich aus Zweckmäßigkeitserwägungen die Umsetzung in Form einer Sammelnovelle an. Darüber hinaus wurde die Novelle zum Anlass genommen, einzelne geringfügige Änderungen formaler Natur vorzunehmen.
IV. Der beiliegende Gesetzesentwurf wurde einem Begutachtungsverfahren unterzogen, dessen Ergebnisse überwiegend berücksichtigt wurden.
Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung: siehe Beilagen
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Mai 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark, das Steiermärkische Landes-Nebengebührenzulagengesetz, das Stmk. Landes‑Reisegebührengesetz, das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009, das Steiermärkische Pensionskassenvorsorgegesetz, das Steiermärkische Bezügegesetz, das Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechts der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen, das Landes‑Gleichbehandlungsgesetz, das Gemeindebedienstetengesetz 1957, das Steiermärkische Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, das Steiermärkische Gemeinde-Nebengebührenzulagengesetz, die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz, die Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, das Grundsteuerbefreiungsgesetz 1976, das Steiermärkische Grundverkehrsgesetz, das Steiermärkische Landarbeiterkammergesetz 1991, das Landwirtschaftskammergesetz, die Steiermärkische Landarbeitsordnung 2001, das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, das Steiermärkische Behindertengesetz, das Stmk. Pflegeheimgesetz 2003, das Steiermärkische Leichenbestattungsgesetz 1992, das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz 1999, das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz, das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992, das Steiermärkische Tanzschulgesetz 2000, das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983, das Steiermärkische Schischulgesetz 1997, das Steiermärkische Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2005, die Steiermärkische Landesabgabenordnung, die Gemeindewahlordnung Graz 1992, das Steiermärkische Kontrollinitiativegesetz, das Stmk. Landespersonalvertretungsgesetz 1999, das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz, das Steiermärkische Wettgesetz, das Steiermärkische Prostitutionsgesetz und das Gesetz, mit dem eine Disziplinarordnung der Steirischen Landesjägerschaft erlassen wird, geändert werden - Steiermärkisches EPG-Anpassungsgesetz
Der Landtag Steiermark hat - teilweise in Ausführung der Grundsatzbestimmungen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten, BGBl. Nr. 1/1957, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 124/2009, teilweise in Ausführung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes - ElWOG, BGBl. I Nr. 143/1998, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 112/2008, und teilweise in Ausführung der Grundsatzbestimmungen des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287/1984, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2009 - beschlossen: