LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 9

EZ/OZ 3667/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Regionalverkehr Bus ab Fahrplanwechsel 2010
Kosten des Landes: € 10.750.000
VSt. 1/690204-7420 „Beiträge an den Verkehrsverbund“\; VSt. 5/690104-7420 „Beiträge an den Verkehrsverbund“


zu:


  • 3667/1,
    Regionalverkehr Bus ab Fahrplanwechsel 2010 \;
    Kosten des Landes: € 10.750.000 \;
    VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund"\; VSt. 5/690104-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" \;
    (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in

seiner Sitzung

vom
04.05.2010
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, für das Projekt "Regionalverkehr Bus ab Fahrplanwechsel 2010" die erforderlichen Verkehrsdienstverträge mit unterschiedlicher Laufzeit (je nach Konzessionsbündel) abzuschließen.

3. Die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt € 10.750.000 zu leisten.

Für die Bedeckung der Kosten in den Jahren 2011 und 2012 der gegenständlichen Busmaßnahmen (mit Ausnahme des Bündels Hartberg/Fürstenfeld) im ao. Haushalt (Sonderinvestitionsprogramm 2007 ff) bei der VSt. 5/690104-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" in der Höhe von rund € 3 Mio. sind die bisherigen Raten von € 6 Mio. p.a. aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2007 ff für den Öffentlichen Verkehr fortzuschreiben. Darüberhinaus ist für die Finanzierung in den Jahren 2013 bis 2016 in den jeweiligen Landesvoranschlägen Vorsorge zu treffen.

Für die Finanzierung der Busleistungen des Bündels Hartberg/Fürstenfeld in den Jahren 2011 bis 2014 ist in den jeweiligen Landesvoranschlägen bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" im Rahmen der jährlich verfügbaren Ressortbudgetvolumina und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung Vorsorge zu treffen.