LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 14

EZ/OZ 3489/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Aktualisierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes


zu:


  • 3489/1, Aktualisierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seinen Sitzungen vom 02.02.2010 und 04.05.2010 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Antrag der Grünen, Einl. Zl. 3489/1 betreffend Aktualisierung des Altstadterhaltungsgesetzes wurde der Landesregierung am 2.2.2010 vom Gemeindeausschuss mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
 
Die Landesregierung nahm dazu folgendermaßen Stellung:
 
Zu 1., "den an den Landtag zuzuleitenden Tätigkeitsbericht des Altstadtanwaltes breit öffentlich zugänglich zu machen":
 
Den Tätigkeitsbericht 2009 des Grazer Altstadtanwaltes hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer Sitzung am 22. März 2010 zur Kenntnis genommen und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umgehend in den Landtag Steiermark eingebracht. Im Vorfeld konnte dieser einer interessierten Medienöffentlichkeit vorgestellt werden und wurden dessen Ergebnisse, die insbesondere auf die Neufassung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 zurückzuführen sind, in allen für die Stadt Graz relevanten elektronischen und Printmedien entsprechend dargestellt und gewürdigt. Jedenfalls ist der vollständige Bericht unter http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/150268/DE/ in der Verlinkung mit Grazer Altstadtanwaltschaft breitestmöglich öffentlich bekannt gemacht und zugänglich. Darüberhinaus wird erwogen diesen Bericht Adressen zuzuleiten, die ein besonderes Interesse an der Erhaltung der Grazer Altstadt dargelegt haben und zeigen.

Zu 2., "die rote Liste der Grazer Bau- und Anlagenbehörde zum gefährdeten Baubestand dem Landtag in aktualisierter Form zuzuleiten":
 
Auf das Ersuchen an die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz um Zuleitung der "roten Liste" wurde am 8. April 2010 folgende Information übermittelt: "Der Baubestand in den Schutzzonen der Stadt Graz wird nicht in Form einer "Roten Liste" evident gehalten, sondern sind die Gebäude nach Bezirken, Straßennamen und Hausnummern geordnet. Der bauliche Zustand der Gebäude im Hinblick auf Baugebrechen wird regelmäßig überprüft."
 
Da eine "Rote Liste" nicht geführt wird, erscheint eine Zuleitung an den Landtag nicht möglich.

Zu 3., "die baupolitischen Leitsätze des Landes breit bekanntzumachen":
 
Die Leitsätze richten sich primär an das Land Steiermark selbst, also an die Politik und Verwaltung, sowie an die ausgelagerten Gesellschaften (KAGes,  LIG etc.). Diese Zielgruppen waren in den Prozess eingebunden und sind über die baupolitischen Leitsätze bereits im Detail informiert worden. Der im Regierungssitzungsbeschluss zu den baupolitischen Leitsätzen geforderte Beirat hat seine konstituierende Sitzung am Dienstag, dem 13. April 2010 abgehalten.
Die breite Kundmachung der Baupolitischen Leitsätze wird von der Landesbaudirektion vollzogen. Dazu werden unter anderem acht Veranstaltungen in den sieben steirischen Regionen (veranstaltet jeweils von den sieben Baubezirksleitungen) ausgerichtet. In Hartberg wurde am 22. März 2010 die Veranstaltungsreihe eröffnet. Neben dieser laufenden Veranstaltungsreihe und der Veröffentlichung in der Agenda 21-Zeitung, gab es bereits eine breite Medienberichterstattung. Darüber hinaus sind die Leitsätze auf der Website der Landesbaudirektion öffentlich zugänglich, wodurch eine breitestmögliche Kundmachung gewährleistet ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gemeinden zum Antrag, Einl.Zahl 3489/1, der Abgeordneten Mag. Zitz, Lechner-Sonnek und Schönleitner betreffend Aktualisierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes wird zur Kenntnis genommen.