LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3550/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 17.02.2010, 09:18:33


Landtagsabgeordnete(r): Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger

Betreff:
Förderung eines Lifteinbaus in Sozialbauten bei Bedarf eines Menschen mit Behinderung

Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangt, dass Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen ist. Dazu sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten (Art. 9 Abs. 1 VN-Übereinkommen). Das Übereinkommen wurde am 28.9.2008 von Österreich ratifiziert.

Viele Menschen mit Behinderung leben in Wohnhäusern, die für sie nicht selbständig zugänglich sind, weil Rampen oder Lifte fehlen. Oft leben diese Menschen schon sehr lange in ihrer Wohnung und die Behinderung hat sich erst zu einem späteren Zeitpunkt ergeben.
Würden die in der UN-Konvention genannten Maßnahmen getroffen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu ihren Häusern zu ermöglichen, wäre ein Herausreißen aus der gewohnten räumlichen und sozialen Umgebung mit allen damit verbundenen Nachteilen zu vermeiden. Der nachträgliche Einbau eines Liftes scheitert allerdings meist an den hohen Kosten, die damit verbunden sind.

Bei Wohnungen, die als Sozialwohnungen zu qualifizieren sind - also Mietwohnungen von Gemeinden oder Genossenschaften - sollte der Einbau eines Liftes und einer Rampe zu 100 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses gefördert werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert die nötigen Maßnahmen zu setzen, damit im Rahmen der Wohnbauförderung der Einbau eines Liftes und/oder einer Zugangsrampe zumindest in Mietwohnhäusern von Genossenschaften oder Gemeinden zu 100 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschusses gefördert wird.


Unterschrift(en):
Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)