LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3549/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 09.02.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA6D-A1.70-317/2010-4; FA6D-66.LiAe1/2010-5
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Elisabeth Grossmann
Beilagen: Tabellen 1 bis 9)

Betreff:
Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und landeseigenen Internate, Freigabe der 4. Tranche im Gesamtumfang von ca. € 42,464.000,-- Bedeckung erfolgt per Vorfinanzierung durch die LIG

Abschnitt - A) Vorgeschichte

Mit Regierungsvorlage vom 17.11.2003, GZ.: FA6D-66-LiAe1/03-22, wurde der Landtag Steiermark über das Projekt "Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und landeseigenen Internate" informiert und hat den Gesamtumfang dieser Maßnahmen (inklusive Kostenanpassungen) und die daraus resultierende Verpflichtung zur Tilgung der Darlehensaufnahmen der LIG über den Mietenbestandteil "Zusatzmieten" zur Kenntnis genommen.

Aufgrund dieser Sachlage hat der Landtag Steiermark folgende Beschlüsse gefasst:

Teil I) - Maßnahmen, die überwiegend in den Berufsschulen gesetzt werden sollen:
Nr. 1292 vom 20. Jänner 2004, Einl.Zl. 1615/1
Freigabe der 1. Tranche im Gesamtumfang von ca. € 19.889.000,-- (davon € 14.534.566,-- durch Darlehensaufnahme - Restfinanzierung durch Instandhaltungsmiete)

Nr. 1818 vom 19. April 2005, Einl.Zl. 2209/2
Freigabe der 2. Tranche im Gesamtumfang von ca. € 17.600.000,-- (davon € 15.000.000,-- durch Darlehensaufnahme - Restfinanzierung durch Instandhaltungsmiete)

Mit diesem Beschluss Nr. 1818 hat der Landtag Steiermark unter anderem folgendes zur Kenntnis genommen:

- In der auf Basis der Baurevision 2002 ermittelten Summe sind hauptsächlich Kosten für bauliche Maßnahmen enthalten. Es wird im Zusammenhang mit der Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und der landeseigenen Internate aber auch notwendig sein, die Einrichtungsinfrastruktur in Klassen, Werkstätten, Laboren, Internatsräumen etc. zu adaptieren.
- Aufgrund der zum Zeitpunkt der Baurevision 2002 laufenden Infora-Studie wurden bei Standorten, die von der Strukturoptimierung massiv betroffen waren, nur die wichtigsten baulichen Maßnahmen in die Kostenschätzung aufgenommen - auch in diesen Bereichen werden im Zuge der Umsetzung der Infora-Studie Änderungen eintreten.
- Die in den Schätzkosten enthaltenen Beträge für Internatsadaptierungen betreffen - mit Ausnahme der Internatsneubauten Fürstenfeld und Gleichenberg - hauptsächlich bauliche Maßnahmen in den landeseigenen Internaten. Betreffend eine umfassende Verbesserung der Internatsinfrastruktur wäre - in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Steiermark - ein eigenes Projekt zu starten.

Es wurde daher schon im Zuge der Freigabe für die 2. Tranche festgestellt, dass
a) in den Plansummen, welche den Projektumfang zum Zeitpunkt der Freigabe der 1. Tranche festgelegt haben, nicht alle Kostenbestandteile beinhaltet waren und
b) für die Verbesserung der Internatsinfrastruktur ein eigenes Projekt zu starten wäre.

Nr. 450 vom 16.01.2007, Einl.Zl. 978/3
Freigabe der 3. Tranche im Gesamtumfang von ca. € 34.412.000,-- (davon € 34.412.000,-- durch Darlehensaufnahme)


Teil II) - Maßnahmen, die überwiegend in den Lehrlingshäusern gesetzt werden sollen:

Nr. 406 vom 12. 12 2006, Einl.Zl. 864/3
Rückmietung der Lehrlingshäuser von der LIG und Standardanhebung in diesen Lehrlingshäusern


Mit diesem Beschluss Nr. 406 hat der Landtag Steiermark unter anderem folgendes zur Kenntnis genommen:

- Die Ausbildung von Lehrlingen im dualen System und ihre Qualifizierung zu Facharbeitern sind für den Wirtschaftsstandort Steiermark von besonderer Bedeutung. Neben der Ausbildung in den Unternehmen kommt dabei der begleitenden schulischen Ausbildung eine wichtige Rolle zu.
- Die regionale Berufsschulstruktur in der Steiermark macht eine qualitativ hochwertige internatsmäßige Unterbringung der Lehrlinge während des Berufsschulbesuches notwendig. Die Betreuung des steirischen Fachkräftepotenzials während der Berufsschulzeit ist für die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen enorm wichtig.
- Das Land Steiermark und die Wirtschaftskammer Steiermark bekennen sich daher dazu, für die steirischen Lehrlinge in diesem Bereich in Zukunft besondere Anstrengungen zu unternehmen.
- Als gesetzlicher Heimerhalter muss das Land Steiermark in Zukunft - zusätzlich zu den derzeit im Unterabschnitt 251 veranschlagten Mitteln - für folgende Positionen Mittel vorsehen:
a) für den Kauf der Wirtschaftskammerinternate,
b) für die Sanierung aller an die Berufsschulen angeschlossenen Internate,
c) für die Betriebs- und laufenden Instandhaltungskosten (analog zu den LIG-Internaten) der zugekauften Internate,
d) für die Standardanhebung in allen an die Berufsschulen angeschlossenen Internate (kleinere Zimmer, bessere Sanitärräume) und
e) für die Standardanhebung der Einrichtung in allen an die Berufsschulen angeschlossenen Internate
- Zur genauen Evaluierung der mit den oben angeführten Punkten verbundenen Kosten und zur Festlegung der Modalitäten der Übertragung der Wirtschaftskammerinternate und der Rahmenbedingungen der zukünftigen Führung der Internate durch die Wirtschaftskammer Steiermark bzw. die Lehrlingshäuser Betriebs GesmbH wurde - wie schon im einstimmigen Beschluss des Steiermärkischen Landtages, Nr. 1818 vom 19. April 2005 angekündigt - ein eigenes Projekt unter dem Titel "Übernahme der Wirtschaftskammerinternate und Modernisierung aller Berufsschulinternate" in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Steiermark durchgeführt.

Aufgrund dieser Sachlage hat der Landtag Steiermark daraufhin folgenden Beschluss gefasst:

- Der Landtag Steiermark genehmigt die Rückmietung der vom Land von der Wirtschaftskammer gekauften und anschließend an die LIG weiterverkauften Lehrlingshäuser.

- Der Landtag Steiermark nimmt den Umfang der angeführten Sanierungsmaßnahmen und die sich dadurch allfällig ergebenden Zuschlagsmieten und Baubetreuungshonorare zur Kenntnis, wobei jedoch festgehalten wird, dass diese Sanierungsmaßnahmen nur nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel umgesetzt werden können.


Abschnitt - B) Bericht über umgesetzte bzw. sich in Umsetzung befindliche Programme


a) Projekte der 1. und 2. Tranche

In Umsetzung der Landtagsbeschlüsse für die Tranchen 1 und 2 im Umfang von rd. € 37,5 Mio. wurden in Zusammenarbeit mit der LIG folgende Maßnahmen durchgeführt:

Beschreibung
Netto
USt
Brutto
LBS Bad Gleichenberg Internat NEUBAU
8.154.000,00
0
8.154.000,00
LBS Bad Gleichenberg Umbau Altbau 01
3.100.000,00
20
3.720.000,00
LBS Bad Radkersburg Internat (Waschraumsanierung)
521.000,00
20
625.200,00
LBS Eibiswald Schule - INFORA u. Inforafolgearb.
301.000,00
20
361.200,00
LBS Eibiswald Schule - Sanierung Heizungsanlage
270.000,00
20
324.000,00
LBS Fürstenfeld Schule Tapeziererwerkstätte
480.000,00
20
576.000,00
LBS Fürstenfeld Brandschutz Werkstätte04
513.000,00
20
615.600,00
LBS Fürstenfeld Schülerheim - Umbau Bestand 04-05
530.000,00
0
530.000,00
LBS Fürstenfeld Internatszubau
4.421.000,00
0
4.421.000,00
LBS Gleinstätten Schule - INFORA
658.000,00
20
789.600,00
LBS Mitterdorf Schule INFORA (Anpassung der EDV-Infrastruktur)
61.000,00
20
73.200,00
LBS Mureck Werkstättenneubau (Nur Wettbewerb)
130.000,00
20
156.000,00
LBS Voitsberg Schule INFORA Umbau
1.487.000,00
20
1.784.400,00
LBS Graz St. Peter Gebäudehüllen inkl. Energiefassade
1.587.000,00
20
1.904.400,00
LBS Graz St. Peter Außenanlagen
250.000,00
20
300.000,00
LBS Graz St. Peter Generalsanierung WC
805.000,00
20
966.000,00
LBS Graz St. Peter INFORA Werkstättenumbau
2.850.000,00
20
3.420.000,00
LBS Murau Schule Umstrukturierung INFORA  (Nur Wettbewerb)
150.000,00
20
180.000,00
Sanierung und Instandhaltungen lt. Baurevisionen 2003-2005 (Div. LBS)
8.606.179,00
0
8.606.179,00
Total


37.506.779,00

b) Status 3. Tranche

Mit den Mitteln der 3. Tranche sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:


(siehe Tabelle 1)




Diese Projekte weisen derzeit folgenden Status auf:

1.) abgeschlossene Projekte:

Die Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Standorten Feldbach, Arnfels und Mureck sind abgeschlossen und konnten den Berufsschulen zur Nutzung übergeben werden.

2.) in Umsetzung befindliche Projekte

a) Werkstättenneubau in Murau
b) Werkstättenneubau im BSZ Graz St. Peter



Abschnitt - C) Restumsetzung der 3. Tranche und weitere Maßnahmen der 4. Tranche sowie allfälliger Folgetranchen

Der Restbedeckungsmöglichkeit der 3. Tranche für die in Umsetzung befindlichen Projekte zeigt - unter Berücksichtigung der abgerechneten Projekte und der Indexanpassung - folgendes Bild:


(siehe Tabelle 2)




Zur Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und Lehrlingshäuser wären aus heutiger Sicht noch folgende Projekte umzusetzen:


(siehe Tabelle 3)



zu a) Werkstättenneubau in Murau:

Projektbeschreibung

Am Standort Murau sollen dringend notwendige Werkstättengebäude und Labore für die Berufsgruppen Maurer, Tiefbauer, Straßenerhaltungsfachmann, Fertigteilhausbauer und Schalungsbauer sowie Rauchfangkehrer neu errichtet werden.

Bereits im Jahr 1999 stellt der Berufsschulbeirat in einem Prioritätenkatalog fest, dass Murau neue Laborräume auf Grund von Lehrplanänderungen erhalten soll.

Von der Schule wurde gemeinsam mit der FA6D, der Schulaufsicht und Vertretern der Bauinnung ein Raumprogramm erstellt, in dem die neuen Lehrplananforderungen und Veränderungen berücksichtigt wurden.

Auf Basis dieses Raumprogramms wurde von der LIG ein EU-weiter Architektenwettbewerb durchgeführt, aus dem die Planung von Architekt Dipl.-Ing. Mesnaritsch, Graz, als Siegerprojekt hervorgegangen ist.

Kostenumfang
Die Kosten für die Umsetzung des Werkstättenneubaus wurden im Zuge der Freigabe der 3. Tranche folgendermaßen geschätzt:

Baumaßnahmen
10.850.000,00
Einrichtung
432.000,00
Gesamtkosten
11.232.000,00

Aufgrund von a) Valorisierungen und b) zusätzlichen Baumaßnahmen muss diese Kostenschätzung angepasst werden.

Zu a) - Valorisierungen

Die letzte Indexanpassung des Projektes "Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und landeseigenen Internate" erfolgte im Zuge der Freigabe der 3. Tranche per Januar 2006. Die weitere Anpassung zeigt folgendes Ergebnis:

Index Jan 06                       101,6
Index Okt 09                      116,4

Diese Anpassung entspricht einer Steigerung von 14,57 %. Die Valorisierungssumme beträgt daher € 1.643.441,00


Zu b) - zusätzliche Baumaßnahmen

ba) Infrastruktur:
Ausgangslage für die Realisierung des Werkstättenneubaus der Schule Murau war die gemeinsame Entwicklung einer Bebauung zusammen mit der Gemeinde Murau. Die Gemeinde wollte - als Ersatz für den alten Festsaal - einen in das Projekt integrierten neuen Festsaal auf ihre Kosten errichten. Bei der Erstellung des Kostenrahmens ist man daher davon ausgegangen, dass die Gemeinde anteilige Kosten an der Errichtung der Infrastruktur (Anschlüsse, Zufahrt, Außenanlagen etc.) übernimmt.
Nunmehr hat die Gemeinde von diesem Vorhaben Abstand genommen und einen neuen Standort für den Festsaal näher dem Zentrum gesucht. Die anteiligen Kosten für die Infrastruktur belasten daher das Projekt jetzt zusätzlich.

Der Festsaal sollte über dem Werkstättenlager errichtet werden. Die dazu notwendige verstärkte Ausführung der Fundamente wäre in diesem Fall von der Gemeinde zu tragen gewesen. Auch nach dem Rückzug der Gemeinde sollen die Fundamente in einer verstärkten Ausführung errichtet werden, um in Zukunft allfällige notwendige Erweiterungen zu ermöglichen.

bb) Internat 1. OG:
Im 1. OG des Internates befinden sich derzeit Unterrichtsräume der Schule. Ursprüngliches Projektziel des Werkstättenneubaues war nur die Neuerrichtung von fehlenden bzw. zu kleinen Werkstätten und Unterrichtsräumen. Das Projekt von Arch. Mesnaritsch hat aber mit seinem Entwurf gleichzeitig eine Entflechtung von schulischer und Internatsnutzung angeboten. Damit werden Teilflächen im 1.OG frei, die wieder auf eine Internatsnutzung zurückgeführt werden können. Diese Kosten sind nicht im Projektrahmen enthalten und erhöhen daher ebenfalls das Projektbudget.

bc) Klassenlüftung:
Auf Grund der bautechnischen Entwicklung der letzten Jahre und der Notwendigkeit der energiesparenden dichten Bauweise der Gebäudehülle hat die LIG die unbedingte Notwendigkeit aufgezeigt, die Unterrichtsräume mechanisch zu be- und entlüften.
Zusätzlich erfordert die ständig steigende Nutzung der EDV während des Unterrichtes eine Kühlung der Zuluft, um die Einhaltung der vom ÖISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) empfohlenen Maximalwerte zu gewährleisten.

Alle unter ba) - bc) angeführten Maßnahmen ergeben einen Betrag von rd. € 1.661.793,00

Der neue Kostenumfang ergibt daher folgendes Bild:


(siehe Tabelle 4)



zu b) - Werkstättenneubau im BSZ Graz St. Peter:

Projektbeschreibung

Am Standort Graz-St. Peter sollen nach Maßgabe zur Verfügung stehender Budgetmittel

a) in erster Linie fehlende bzw. nicht mehr zeitgemäße Werkstätten und Labore neu errichtet,
b) das Schulgebäude Hans-Brandstettergasse 12, welches grundsätzlich nicht mehr sanierungswürdig ist, in diesen Neubau integriert und
c) ein Lehrlingshaus - als Ersatz für die Standorte Graz-Naglergasse und Mühleck - neu gebaut werden.
Zur optimalen Umsetzung dieser Maßnahmen wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt, welcher zum Ziel hatte, diese 3 Teilprojekte in ein Gesamtprojekt zusammenzufassen.
Sieger dieses Wettbewerbes war das Architekturbüro WALRAFF, Wien.


Gesamtprojektkosten
Durch den das gesamte Areal des Berufsschulzentrums umfassenden Architekturwettbewerb wurde das Gesamtprojekt in drei mögliche Bauabschnitte geteilt:

BA1: Errichtung der Werkstätten- und Laborgebäude inkl. Sanitärflächen, Verkehrsflächen und Tiefgarage
a) 1. Etappe: Gesamtkosten rd. € 20,852 Mio.(ohne Einrichtung ZWG Bestand
€ 0,87 Mio)
b) 2. Etappe: Gesamtkosten rd. € 23,796 Mio.
BA2: Einbindung des Objektes Hans-Brandstettergasse 12 in diesen Werkstätten- und Labortrakt´
Gesamtkosten rd. € 24,203 Mio. (ohne Verwertungserlös St. Peter Haus 12)
BA3: Errichtung eines Lehrlingshauses am Standort Graz-St. Peter Gesamtkosten rd. € 27,300 Mio. . (ohne Verwertungserlös Naglergasse und
Mühleck
Gesamtkosten am Standort Graz St. Peter € 97,021 Mio.

Projektfinanzierung
Mit Beschluss Nr. 450, Einl.Zl. 978/3 vom 16.01.2007 hat der Landtag Steiermark die 3. Tranche der Sanierungsmaßnahmen für die Landesberufsschulen im Gesamtumfang von ca. € 34.412.000,-- freigegeben. Teil dieser Tranche war auch das Projekt Berufsschulzentrum Graz im Umfang von rd. € 9,2 Mio. für Bau- und rd. € 5,0 Mio. für Einrichtungsmaßnahmen.
Doch wurde bereits in diesem Beschluss angeführt, dass es sich bei den Maßnahmen lediglich um eine 1. Etappe der Generalsanierung der bestehenden Werkstättengebäude zur Schaffung von modernen Werkstätten und Laboren für die Berufe der LBS 4 (Gas-Wasser-Heizung), der LBS 5 (Baunebengewerbe - Glaser, Pflasterer, Steinmetz, Hafner, Fliesenleger usw.) und alle Metallberufe der LBS 6 und LBS 8 handelt.
Grundüberlegung für den Architekturwettbewerb war, dass - unabhängig von zur Verfügung stehenden Budgetmitteln - für den Standort Graz ein optimales Gesamtkonzept erarbeitet wird. Dieses Konzept kann dann in der Folge - je nach Freigabe von Budgetmitteln - auch in mehreren Teilschritten abgearbeitet werden.
In Umsetzung dieser Grundüberlegung soll nunmehr mit der Realisierung des BA1 begonnen werden, wobei die Umsetzung des gesamten BA1 vorerst nicht finanzierbar ist. Es ist deshalb angedacht, den BA1 in mindestens 2 Etappen aufzugliedern. In der 1. Etappe sollen vorerst in einem ersten Schritt die dringendst notwendigen Werkstätten und Labore des BA1 neu errichtet werden. Es handelt sich dabei vor allem um jene Räumlichkeiten, welche eine aufwändige Haustechnik benötigen - wie z.B. Schweißwerkstätten etc.
Die Kosten für die 1. Etappe des BA1 belaufen sich auf insgesamt € 21,722 Mio. (inkl. Einrichtung für den Neubau und der verbleibenden bestehenden Werkstätten) und wäre wie folgt zu bedecken:


(siehe Tabelle 5)



zu c) - Sanierung und Modernisierung der Lehrlingshäuser:

Im Zuge der Übernahme der Lehrlingshäuser von der Wirtschaftskammer befasste sich eine eigene Projektgruppe (Arbeitskreis 3) mit der Standardanhebung in den Lehrlingshäusern.
Ziel dieses Arbeitskreises war, Bedarf und Kosten der Modernisierung für alle an die Berufsschulen angeschlossenen Lehrlingshäuser nach folgenden Gesichtspunkten zu erheben:
  • Sanierung (Gebäudestruktur, Gebäudehülle, Infrastruktur)
  • Standardanhebung der Infrastruktur (kleinere Zimmer, bessere Sanitärräume etc.)
  • Standardanhebung der Einrichtung (Möblierung und Ausstattung)

Auf Basis der Vorarbeiten des Arbeitskreises 3 wurde nunmehr der Finanzbedarf für die dringendst notwendigen Maßnahmen in den Lehrlingshäusern in Zusammenarbeit von LIG, FA6D und der Geschäftsführung der Lehrlingshäuserbetriebsgesellschaft neu evaluiert und dies ergibt folgende Beträge (Details über Standorte und Maßnahmen sind im Punkt G) "Übersicht über Baumaßnahmen" ersichtlich).


(siehe Tabelle 6)



zu d) - Sanierung und Modernisierung der Schulen:

Zusätzlich zum Neubau der Werkstätten im BSZ Graz St. Peter sind an Berufsschulen weitere Sanierungen (inkl. der thermischen Sanierung) notwendig.


(siehe Tabelle 7)



Abschnitt - D) Nächste Umsetzungsschritte:

Aus allen zuvor angeführten Projekten ergibt sich - nach Umsetzung der 3. Tranche - für die Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und angeschlossenen Lehrlingshäuser noch folgendes zukünftige Gesamterfordernis, wobei die Umsetzung der Stufen 1 und 2 dringendst erforderlich wäre (Details über Standorte und Maßnahmen sind im Punkt G) "Übersicht über Baumaßnahmen" ersichtlich):


(siehe Tabellen 8)


Zu Pos 1) Neubau Lehrlingshaus Murau
Im Lehrlingshaus sind viele der Zimmer noch auf Standard 6-Bett-Zimmer ausgelegt. Diese Räumlichkeiten sind in einem äußerst desolaten Zustand - insbesonders bezüglich Zimmerausstattung und Sanitäreinrichtungen.
Weiters müssen aufgrund des Platzmangels derzeit noch Lehrlinge im ca. 300 m entfernten "Haus Stadler" untergebracht werden. Dies erschwert die Organisationsplanung.

Im Zuge des Schulneubaus ist vorgesehen, das OG 1 im Haus 4 wieder an das Internat zurückzugeben. Die Räume der Schule werden über dem Werkstättentrakt neu errichtet. Dadurch ist es in einem ersten Schritt möglich, dass ein Großteil der nicht mehr zeitgemäßen 6-Bettzimmer in 4-Bettzimmer umgewandelt werden können.
Zur Umsetzung der nächsten Schritte zur Schaffung einer modernen, zeitgemäßen Unterbringungsmöglichkeit für die Lehrlinge wurden von Herrn Architekt Mesnaritsch in einer Potentialanalyse mehrere Varianten der Internatsentwicklung geprüft.
Als beste Variante hat sich dabei jene herausgestellt, bei der durch eine umfassende Bestandssanierung und einen erweiterten Ausbau des Dachgeschoßes die notwendige Bettenanzahl im Bestand untergebracht werden kann.
Gesamtkosten rd. € 7.200.000,00

Zu Pos 2) Investitionen in die Sicherheit
Unter den Begriff Sicherheit fallen die Prüfung und Adaptierung der Elektroinstallation, Errichtung von brandtechnischen Einrichtungen, Verbesserungen der Absturzsicherungen und der Allgemeinbeleuchtungen.
Gesamtkosten rd. € 3.780.000,00

Zu Pos 3)
Um die mit den Mitteln der 3. Tranche begonnene 1. Etappe des BA1 im BSZ Graz St. Peter (dringendst benötigte Werkstätten und Labore) ausfinanzieren zu können, ist dieser Anteil aus der 4. Tranche notwendig.
Gesamtkosten rd. € 6.764.000,00

Zu Pos 4) Investitionen in die Zimmereinrichtung
Die großteils stark abgewohnte und teilweise unbrauchbare Einrichtung der Internatszimmer wird nach Möglichkeit durch Standardmöbel, mit denen flexibel auf Änderungen bei der Belegungszahl reagiert werden kann, ersetzt. Außerdem werden die Oberflächen der Zimmer saniert (Wände und Decken ausgemalt) und die Elektroinstallation in den Zimmern auf die heutigen Bedürfnisse erweitert.
Gesamtkosten rd. € 13.088.000,00

Zu Pos 5) Investitionen in die Sanitärausstattung
Die völlig veraltete und nicht mehr den hygienischen Ansprüchen entsprechende Installation der Nassbereiche (zentrale WC´s, Dusch- und Waschräume) in den Internatsbereichen werden generalsaniert. Die Sanitärgegenstände, Duschkabinen, Beleuchtung, Verfliesung etc. wird erneuert. Eine Umstrukturierung, mit einer Verlegung von Nasszellen in den Zimmern, ist nicht vorgesehen.
Gesamtkosten rd. € 11.632.000,00

Zu Pos 6) sonstige Sanierungen in den Lehrlingshäusern
Unter diesem Punkt wären folgende Maßnahmen zu setzen:
1. Instandsetzung und thermische Verbesserung der Gebäudehülle, sodass zumindest die Mindestanforderung gemäß der § 15a- Vereinbarung erfüllt werden. Dies umfasst die Verbesserung der Fassade, Erneuerung der Fenster, gegebenenfalls bessere Dämmung der letzten Geschoßdecke bzw. des Daches.
2. Die Erneuerungen der Küchen der Lehrlingshäuser (angenommen für 11 Standorte)
3. Kleine Sanierung im Inneren mit Ausmalen und Sanierung der Böden in den allgemeinen Flächen.
4. Erweiterung des Standortes Feldbach (lt. Potentialanalyse Arch. DI Liedl)
Gesamtkosten rd. € 24.000.000,00

Zu Pos 7) BSZ Graz St. Peter - BA3 - Neubau Lehrlingshaus
Für den Standort Graz sind die Objekte Graz-Naglergasse (Mädchen) und Mühleck / Fernitz (Burschen) die entsprechenden Lehrlingshäuser. Im 3. Bauabschnitt ist geplant, am Standort Graz St. Peter ein Lehrlingshaus neu zu errichten. Dies hätte den Vorteil, dass
a) dieses - wie an den übrigen Standorten - direkt an die Schule angeschlossen ist und
b) die Objekte Graz-Naglergasse und Mühleck anderweitig verwertet werden könnten.
Gesamtkosten rd. € 27.300.000,00

Zu Pos 8) BSZ Graz St. Peter - BA1 - Folgeetappen
Um den Rest der 1. Etappe des BA1 im BSZ Graz St. Peter (restliche Werkstätten und Labore, Nebenräume, Tiefgarage etc.) umsetzen zu können, sind folgende Mittel erforderlich:
Gesamtkosten rd. € 23.796.000,00

Zu 9) BSZ Graz St. Peter - BA2 - Einbindung des Objektes Hans-Brandstettergasse 12
Da das Objekt Hans-Brandstättergasse 12 (Haus 12) als nicht mehr sanierungswürdig betrachtet wird, wurde vorgeschlagen, dieses Objekt in einem 2. Bauabschnitt in den Neubau des Werkstätten- und Labortraktes zu integrieren.
Durch diese Maßnahme könnte das Grundstück, auf dem sich das Haus 12 befindet, freigespielt und anderweitig verwertet werden.
Gesamtkosten rd. € 24.203.000,00

Zu Pos 10) sonstige Sanierungen in den Schulen
Unter diesem Punkt wären folgende Maßnahmen zu setzen
1. Thermische Sanierung wie bei den Lehrlingshäusern.
2. Zuzgl. Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung wo technisch möglich bzw. sinnvoll.
Gesamtkosten rd. € 56.640.000,00


Abschnitt - E) Finanzplanung für die 4. Tranche


Der Businessplan der für das Projekt "Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und der landeseigenen Internate - 4. Tranche" ergibt folgendes Bild:

Vorfinanzierung und Tilgungsplan der Programme 4. Tranche durch die LIG:


Stufe 1
Stufen 1 und 2
Jahr
Netto-
Investition
Brutto-Zusatzmiete
Netto-
Investition
Brutto-Zusatzmiete
2010
2.129.280

5.095.680

2011
8.517.120
156.689
20.382.720
374.981
2012
1.419.520
798.782
3.397.120
1.911.603
2013
2.839.040
908.593
6.794.240
2.174.397
2014
2.839.040
1.134.350
6.794.240
2.714.665
2015
bis
2035

1.366.864

3.271.107


Auswirkungen auf das Landesbudget

Zur Umsetzung der Projekte werden von der LIG bei Bedarf Darlehen aufgenommen. Es wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass in den Landesvoranschlägen nicht die Summen für die jeweiligen Vorfinanzierungen (Netto-Investition) durch die LIG vorzusehen sind, sondern die Beträge für die sich daraus ergebenden Tilgungspläne (Brutto-Zusatzmieten), welche dem Land in Form einer "Zuschlagsmiete" vorgeschrieben werden. Für diese Zuschlagsmieten ist in den zukünftigen Budgets Vorsorge zu treffen\;
Die Zuschlagsmieten werden dem Land erst im Jahr, nachdem die LIG zur Bedeckung des Programmes tatsächlich ein Darlehen aufnehmen muss, vorgeschrieben. Durch den Vorlauf der einzelnen Projekte (Ausarbeitung der Raumkonzepte, Planungen, Ausschreibungen, Bauphase, Abrechnungsphase) können sich Zeitverschiebungen ergeben.

Die Planung für allfällig notwendige Darlehensaufnahmen und Tilgungen wird laufend an den tatsächlichen Baufortschritt/Zahlungsplan und an die aktuellen Zinssätze angepasst.
Darüber hinaus wird bei genauer Zuordnung der Investitionen zu Schulen und Internaten für sämtliche Bauvorhaben ein Vorsteuervergleich durchgeführt, auf dessen Basis zu entscheiden ist, ob die Zuschlagsmieten aus den Nettoprojektkosten zzgl. Umsatzsteuer oder aber aus den Bruttoprojektkosten ohne Umsatzsteuer zu verrechnen sind.
Dadurch kann sich der Betrag der oben angeführten Zuschlagsmieten - die brutto kalkuliert sind -  um eine eventuell beinhaltete Vorsteuer verringern.


Abschnitt - F) Grundsätze zur Umsetzung des Programmes "Modernisierung 1. bis 4. Tranche"

Wie schon mit den bisherigen Beschlüssen ausgeführt, gelten für die Umsetzung des Programmes insbesonders folgende Grundsätze:

a) Alle Schätzkosten spiegeln den Stand der aktuellen Baurevisionen wider.

b) Die bis zum Abschluss der einzelnen Teilprojekte eintretenden Indexschwankungen sind zu berücksichtigen, wobei bauseits noch zusätzlich mit einer Schwankungsbreite von +/- 10 % - 25 % zu rechnen ist (Details siehe Abschnitt G)

c) Im Zuge des Baufortschrittes bzw. aufgrund zukünftiger Baurevisionen können sich andere oder weitere Erfordernisse ergeben, als im derzeitigen Programm gemäß Abschnitt E) festgelegt ist.

d) Der den Projekten zugrundegelegte Raumbedarf kann sich durch Maßnahmen wie Lehrplanänderungen (neue Berufe, modulare Ausbildung etc.), Änderungen der Berufsschulzeit usw. während der Umsetzung der Maßnahmen unvorhergesehen ändern.

e) Betreffend infrastruktureller Erweiterungen wird festgehalten, dass in den vom Programm "Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und landeseigenen Internate" erfassten Räumen und Gebäudeteilen auch alle notwendigen Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Geräte sowie notwendige moderne technische Ausstattungen wie Netzwerke und PCs, etc. Teil des Gesamtprogramms und daher Teil der Auftragsinhalte sind.

f) Gemäß obiger Punkte a) - e) ist daher sicherzustellen, dass das auf Basis des derzeitigen Wissensstandes lt. Abschnitt D) erstellte Programm im Umfang von € 42,464.000,00 rasch und flexibel neuen Situationen angepasst werden kann und die vorgesehenen Plansummen bei Bedarf variabel zwischen einzelnen Projekten (auch standortübergreifend) bzw. bei Bedarf auch auf notwendige neue Projekte verschoben werden können. Die FA6D wird daher ermächtigt, bei Bedarf allenfalls notwendige Änderungen des Programms durchzuführen.

g) Für Teilprojekte des Programmes, die gemäß § 11 des Landesrechnungshof-Verfassungsgesetzes einer Projektkontrolle durch den Landesrechnungshof unterliegen, ist vor der konkreten Inangriffnahme das gegenständliche Verfahren durchzuführen.


Abschnitt - G) Übersicht über Baumaßnahmen

Erfordernisse in den Schulen und in den Lehrlingshäusern


(siehe Tabelle 9)





Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Das Programm "Modernisierung der gewerblichen Landesberufsschulen und der landeseigenen Internate - 4. Tranche" für die Stufe 1 und 2 im Gesamtumfang von ca. € 42,464.000,-- wird unter Berücksichtigung der im AV angeführten Grundsätze genehmigt. Die FA6D "Berufsschulwesen" wird ermächtigt, die entsprechenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der LIG zu setzen und im Sinne des Bestellerprinzips die entsprechenden Aufträge an die LIG zu erteilen sowie bei Bedarf allenfalls notwendige Änderungen des Programms durchzuführen.