LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3556/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.02.2010, 09:47:54


Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser

Betreff:
Fach- und Diplom-SozialbetreuerInnen in Pflegeheimen

Seit einigen Jahren gibt es das österreichweit vereinheitlichte Berufsbild des/der SozialbetreuerIn. Als Angehörige der Sozialbetreuungsberufe gelten Diplom-SozialbetreuerInnen und Fach-SozialbetreuerInnen und HeimhelferInnen.
Diplom- und Fach-SozialbetreuerInnen können in der Ausbildung zwischen den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung wählen\; Diplom-SozialbetreuerInnen können sich außerdem auch zum Schwerpunkt Familienarbeit ausbilden lassen.

Laut Stmk. Personalausstattungsverordnung wird für das Pflege- und Betreuungspersonal folgende Zusammensetzung vorgeschrieben:
  • 20 %  Dipl. Gesundheits- und Krankenschwestern bzw. -pfleger gem. GuKG
  • 60%  Fach-SozialbetreuerInnen gem. StSBBG oder PflegehelferInnen gem. GuKG
  • max.  20% TherapeutInnen und HeimhelferInnen gem. StSBBG

PflegehelferInnen haben eine Ausbildung von insgesamt 1600 Stunden zu absolvieren, die Ausbildung zum/zur Fach-SozialbetreuerIn beträgt 2400 Stunden. Auf diesen Unterschied nimmt die Verordnung keine Rücksicht. Zudem werden Diplom-SozialbetreuerInnen, deren Ausbildung 3600 Stunden umfasst, in der Verordnung gar nicht genannt.

Es ist daher den PflegeheimbetreiberInnen möglich, anstelle von Fach-SozialbetreuerInnen die kostengünstigeren PflegehelferInnen einzustellen, und trotzdem die vorgeschriebene Quote zu erfüllen. Dies natürlich auf Kosten der Qualität der Betreuung älterer Menschen. Diplom-SozialbetreuerInnen müssen laut Personalausstattungsverordnung in Pflegeheimen gar nicht tätig sein.

Der Qualität in der Betreuung und Pflege wäre es sehr dienlich, wenn die nun neu ausgebildeten - und durch das Stmk. Sozialbetreuungsberufegesetz in der Steiermark anerkannten - Berufsgruppen der Fach-SozialbetreuerInnen und Diplom-SozialbetreuerInnen auch in der Personalschlüsselverordnung verpflichtend vorgesehen wären.
Als Beispiel könnte die Oberöstereichische Alten- und Pflegeheimverordnung dienen. Diese schreibt folgenden Mindestpersonalschlüssel für Pflegeheime vor:
  • 20 - 25 % Diplom- Gesundheits- und Krankenschwestern bzw. -pfleger gem. GuKG
  • 60 - 70 % Fach- oder Diplom-SozialbetreuerInnen mit Schwerpunkt Altenarbeit
  • max.  10 - 15 % HeimhelferInnen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordet, die Verordung über die Personalausstattung in Pflegeheimen dergestalt zu ändern, dass bei der Zusammensetzung des Pflege- und Betreuungspersonals sowohl Fach- als auch Diplom-SozialbetreuerInnen verpflichtend vorgesehen werden.


Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)