LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3562/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.02.2010, 12:26:03


Landtagsabgeordnete(r): Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Tonnagenbeschränkung im Salzkammergut - Ausseer Land

Das Salzkammergut ist ein hochwertiger Wohn- und Lebensraum. Mit seinen Bergwelten, Natur- und Seenlandschaften ist das Salzkammergut ein einmaliges Naturjuwel und rangiert auf Platz 3 unter den österreichischen Tourismusregionen.
Teile des Salzkammergutes sind UNESCO Weltkulturerbe-Region (Hallstatt),
andere Teile des Salzkammergutes sind UNESCO Weltnaturerbe-Region (Dachstein-Gosau).

Zunehmend wird das Salzkammergut jedoch durch den LKW-Durchzugsverklehr belastet und bedroht. Dabei ist das Salzkammergut an drei Seiten von Autobahnen umgeben, sodass es für LKW nicht notwendig ist, durch das Salzkammergut durchzufahren. Mit der Einführung der LKW-Autobahnmaut am 1.1.2004 war eine kontinuierliche Zunahme des Schwerverkehrs die Folge. Mehr und mehr Frächter haben das Salzkammergut als mautfreie Ausweichroute entdeckt.

Besonders schlimme Folgen hätte der geplante nach Trautenfels von der Pyhrn-Autobahn herangeführte Autobahnen-Hochleistungsverkehr. Ab dem gegenwärtig geplanten "Megakreisverkehr" Trautenfels - faktisch das eigentliche "Autobahn-Ende" - würde ein wesentlicher Teil des Schwerverkehrs durch das Ausseer Land und Salzkammergut rollen.
 
Der Schwerverkehr - ausgenommen der Ziel- und Quellverkehr - muss auf das hochrangige Straßennetz rückverlagert werden. Daher muss zusammen mit den beiden anderen betroffenen Bundesländern möglichst rasch eine Tonnagenbeschränkung auf allen Bundesstraßen des Salzkammergutes durchgesetzt werden. Zudem bedarf es eines bundesländerübergreifenden Gesamtverkehrskonzeptes der drei Länder des Salzkammergutes.

Der Salzburger Landtag hat am 13.1.2010 folgenden Beschluss gefasst: 

Die Landesregierung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit auf der B 158 und B 154 ein sektorales LKW-Fahrverbot für den Durchzugsverkehr erlassen werden kann. Weiters ist mit den Landesregierungen von Oberösterreich und Steiermark in Verhandlungen zu treten, damit auch die in diesen Bundesländern liegenden Straßenabschnitte ebenfalls miteinbezogen werden. Bei der Ausgestaltung eines gegebenenfalls zu erlassenden LKW-Fahrverbotes ist sicherzustellen, dass der regionale Ziel- und Quellenverkehr ausgenommen ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg alle notwendigen Schritte zu setzen, damit möglichst rasch auf allen Bundesstraßen des Salzkammergutes (B154, B158, B145, B166) eine 3,5 Tonnagenbeschränkung für den LKW-Durchzugsverkehr erlassen wird, und
2. ein länderübergreifendes Gesamtverkehrskonzept unter Einbindung der Bevölkerung zu erarbeiten, um das Salzkammergut als hochwertigen Lebensraum zu bewahren.


Unterschrift(en):
Lambert Schönleitner (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)