EZ/OZ: 3846/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 16.06.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA1F-A1.70-296/2010-12; FA1F-19.02-1/2000-31
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Beschluss Nr. 1848, Einl.Zahl 3291/7, betreffend die Beibehaltung der Schwellenwerteverordnung 2009
I. Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom 9. Februar 2010 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, mit dem Anliegen an die Bundesregierung heranzutreten, die in der Schwellenwerteverordnung 2009 festgesetzten Schwellenwerte auch nach 2010 beizubehalten."
II. Die Steiermärkische Landesregierung hat entsprechend dem Beschluss des Landtages Steiermark am 15. März 2010, GZ: FA1F-19.02-1/2000-30, ein Schreiben an den Bund gerichtet.
III. Das Bundeskanzleramt-Ministerratsdienst hat folgende Antwort übermittelt:
"Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Zu Ihrem Schreiben vom 15. März 2010, mit dem Sie einen Beschluss des Steiermärkischen Landtages vom 9. Februar 2010 betreffend Beibehaltung der Schwellenwertverordnung 2009 vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage der bei der zuständigen Stelle eingeholten Stellungnahme nachfolgende Antwort übermitteln:
Die Schwellenwerteverordnung 2009 wurde vor dem Hintergrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erlassen, um dem Erfordernis einer raschen Realisierung investitions- und beschäftigungswirksamer Maßnahmen gerecht zu werden. Auch der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im Dezember 2008 die große Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise erkannt und in seinen Schlussfolgerungen befürwortet, dass "in den Jahren 2009 und 2010 die beschleunigten Verfahren der Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen angewandt werden, was durch den außergewöhnlichen Charakter der gegenwärtigen Wirtschaftslage gerechtfertigt ist, um die Dauer des Ausschreibungsprozesses bei den gebräuchlichsten Verfahren für Großprojekte der öffentlichen Hand von 87 auf 30 Tage zu verkürzen."
Die Europäische Kommission ihrerseits hat am 19.12.2008 anerkannt, "dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen ... Die Annahme der Dringlichkeit sollte in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten."
Diese europäischen Initiativen wurden von einigen Mitgliedstaaten der EU (so etwa Deutschland und Frankreich) zum Anlass genommen, darüber hinaus in dem durch die EU-Vergaberichtlinien nicht geregelten Bereich des öffentlichen Auftragwesens Erleichterungen im Sinn des vorgenannten Zieles für die Durchführung von Vergabeverfahren vorzusehen. Die befristete Ausdehnung der Möglichkeit, die freihändige Vergabe (Direktvergabe) in Anspruch zu nehmen, bildet dabei das Kernstück.
Aus der skizzierten "Entstehung" der Schwellenwerteverordnung ist erschließbar, dass es sich dabei um eine Maßnahme gehandelt hat, die ausschließlich im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens auf Ebene der Europäischen Union zulässigerweise möglich war. Folglich hängt auch die Möglichkeit der Beibehaltung der in Rede stehenden Verordnung von Faktoren (wie etwa der internationalen Wirtschaftslage, einer europäischen Strategie zur Bewältigung der Situation) ab, deren Entwicklung und Beurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt seriös nicht getätigt werden kann.
Es ist auch zu beachten, dass die Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 1 BVergG 2006, BGBl. I Nr. 15/2010, (einschränkend) für die (Neu-)Festsetzung von Schwellenwerten darauf abstellt, dass "völkerrechtliche Verpflichtungen Österreichs dies erfordern oder dies auf Grund von gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften erforderlich oder zulässig ist oder dies im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise bei der Vergabe von Aufträgen zweckmäßig ist."
Erst die Entwicklung in den nächsten Monaten - insbesondere die Haltung der Europäischen Kommission zur allfälligen Beibehaltung der im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise getroffenen außerordentlichen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten - kann daher Aufschluss darüber geben, ob bzw. in welcher Form eine Beibehaltung der Schwellenwerteverordnung 2009 möglich ist."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1848 vom 9. Februar 2010 betreffend die Beibehaltung der Schwellenwerteverordnung 2009 wird zur Kenntnis genommen.