EZ/OZ: 3849/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 16.06.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA1F-A1.70-296/2010-11; FA1F-11.01-10/2000-63
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Beschluss Nr. 1659, Einl.Zahl 3100/8, betreffend die Prüfkompetenz der Landesrechnungshöfe für Gemeinden und für von Gemeinden beherrschte oder ausgelagerte Unternehmen
I. Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2009 folgenden Beschluss gefasst:
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, dass diese dem Nationalrat eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes vorlegt, mit dem die Landes-Verfassungsgesetzgeber ermächtigt werden, die Prüfkompetenz der Landesrechnungshöfe auf Gemeinden und von Gemeinden beherrschte bzw. ausgelagerte Unternehmen unter Berücksichtigung des Diskussionspapiers des Österreichischen Gemeindebundes vom 24.9.2009 auszudehnen."
II. Die Steiermärkische Landesregierung hat entsprechend dem Beschluss des Landtages Steiermark am 17. November 2009, GZ: FA1F-11.01-10/2000-45 ein Schreiben an den Bund gerichtet.
III. Das Bundeskanzleramt Ministerratsdienst hat folgende Antwort übermittelt:
"Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Zu Ihrem Schreiben vom 17. November 2009, mit dem Sie einen Beschluss des Steiermärkischen Landtages vom 20. Oktober 2009 zur Prüfkompetenz der Landesrechnungshöfe für Gemeinden und für von Gemeinden beherrschte oder ausgelagerte Unternehmen vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage der bei den zuständigen Stellen eingeholten Stellungnahmen nachfolgende Antwort übermitteln:
Der Nationalrat hat mit der Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/2009, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes - auch im Hinblick auf den Beherrschungstatbestand bei Unternehmen im Einfluss der Gebietskörperschaften - ausgeweitet. Bei diesem Anlass wurde vereinbart, über die Prüfzuständigkeiten des Rechnungshofes und auch die der Landesrechnungshöfe weitere Verhandlungen zu führen.
Bei allen diesen Fragen ist jedoch auch zu bedenken, dass die Bundesregierung im Nationalrat nicht über die Unterstützung von zwei Dritteln der Abgeordneten verfügt."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Prüfkompetenz der Landesrechnungshöfe für Gemeinden und für von Gemeinden beherrschte oder ausgelagerte Unternehmen wird zur Kenntnis genommen.