LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3860/1

Sonderstück

eingebracht am 17.06.2010, 16:35:20


Landtagsabgeordnete(r): -
Fraktion(en): -
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Tabelle), Beilagen)

Betreff:
Beschluss Nr. 1969 des Landtages Steiermark vom 02.06.2010 betreffend Aufforderung zur unverzüglichen Vorlage des gesamten Aktes und Schriftverkehres über die Genehmigung der 18 Mio. €-Garantie für die Gemeinde Fohnsdorf (Einl.Zahl 3803/3)

Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung


Begründung:
Der Landtag Steiermark hat am 02.06.2010 folgenden Beschluss gefasst:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, den gesamten Akt und Schriftverkehr betreffend die Genehmigung der 18 Mio. Euro Garantie für die Gemeinde Fohnsdorf dem Landtag Steiermark unverzüglich zu übermitteln.

Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

In Entsprechung des Beschlusses 1969, Einl.Zahl 3803/3, des Landtages Steiermark wird der gesamte, im folgenden angeführte Akt und Schriftverkehr betreffend die Genehmigung der 18 Mio. Euro Garantie für die Gemeinde Fohnsdorf durch die Steiermärkische Landesregierung dem Landtag Steiermark vorgelegt:


(Übersicht gemäß angeschlossener Tabelle)

Akt und Schriftverkehr: siehe Beilagen


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juni 2010.


Es wird der
Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1969, Einl.Zahl 3803/3, des Landtages Steiermark vom 02.06.2010 betreffend die Aufforderung zur unverzüglichen Vorlage des gesamten Aktes und Schriftverkehres über die Genehmigung der 18 Mio. Euro Garantie für die Gemeinde Fohnsdorf durch die Steiermärkische Landesregierung an den Landtag Steiermark wird zur Kenntnis genommen.