LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3579/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 25.02.2010, 20:49:14


Landtagsabgeordnete(r): Detlef Gruber (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Barbara Gross, Gerhard Rupp (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Kurt Flecker, Wolfgang Böhmer (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Manfred Wegscheider

Betreff:
Neuregelung der Feuerbeschau

Auf Grund der durch externe Gegebenheiten verursachten budgetären Situation der Gemeinden in der Steiermark ist es angebracht, rasch Maßnahmen zur Entlastung der Gemeindeverwaltung zu setzen. Die Lösung der in der Folge geschilderten Situation wäre ein Beitrag in diesem Sinn.

Das Stmk. Feuerpolizeigesetz, LGBl. Nr. 49/1985 i. d. F. LGBl. Nr. 6/2008 regelt u. a. die sogenannte Feuerbeschau. Bereits kurz nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes machte der Grazer Gemeinderat darauf aufmerksam, dass es der Stadt Graz aufgrund des zu geringen Personalstandes nicht möglich sei, bei allen Gebäuden (über 34.000 Objekte) eine Feuerbeschau durchzuführen. Damals wie heute besteht der Wunsch "Erleichterungen" für die Stadt Graz als einzige Stadt mit einer Berufsfeuerwehr gesetzlich zu verankern.
 
Durch die technische Entwicklung erscheint das Instrument der Feuerbeschau als veraltet. Für Einfamilienwohnhäuser und auch Kleinhäuser nach dem Steiermärkischen Baugesetz sollten die Festlegungen im Rahmen des Bauverfahrens bzw. Anzeigeverfahrens sowie des Verfahrens der Benützungsbewilligung ausreichend zur Brandverhinderung sein.
 
Mit einer Novellierung des Feuerpolizeigesetzes sollten nur mehr besonders brandgefährdete Objekte einer regelmäßigen Feuerbeschau unterzogen werden. Auch eine Kommission sollte nicht mehr verpflichtend vorgesehen sein. Wenn z. B. ein Gemeindebediensteter über eine feuerwehrtechnische Ausbildung verfügt, könnte auf die Beiziehung der Feuerwehr verzichtet werden. Auch RauchfangkehrerInnen sollten nur mehr bei Bedarf beizuziehen sein.
 
Weiteres gehen nach Meinung des Landesfeuerwehrverbandes von landwirtschaftlich genutzten Objekten eine besonders große Brandgefahr sowie besonders hohe Schadenssummen nach Bränden aus. Daher sollten diese Objekte in die Feuerbeschau inkludiert werden.
 
Neben der regelmäßigen Feuerbeschau von besonders brandgefährdeten Objekten sollte es auch eine "akute" Feuerbeschau bei Objekten geben, von denen eine offenkundige Brandgefahr ausgeht oder bei denen brandschutzrelevante Missstände bestehen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag zur Entlastung der Gemeinden in Umsetzung der in der Begründung enthaltenen Vorschläge einen entsprechenden Entwurf der Novellierung des Stmk. Feuerpolizeigesetzes vorzulegen.


Unterschrift(en):
Detlef Gruber (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Markus Zelisko (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Barbara Gross, Gerhard Rupp (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Kurt Flecker, Wolfgang Böhmer (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ)