EZ/OZ: 3427/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 17.12.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA11A-02-16/2009-149
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Beschluss Nr. 1475 des Landtages Steiermark vom 21.4.2009 betreffend Umsetzung der Vorschläge der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Mit Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 1475 wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, mit folgenden Forderungen an die Bundesregierung heranzutreten:
· Personen, die in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe tätig sind, sollen dieselbe sozialrechtliche Absicherung erhalten wie jede/r andere Arbeitnehmer/in auch.
· Die Ausgleichstaxe (anstelle der Einstellung begünstigt behinderter Personen) soll so gestaltet werden, dass eine höhere Bereitschaft zur Erfüllung der Einstellungsverpflichtung erwirkt wird.
Nach dem diesbezüglichen Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5.10.2009 wurde mit diesem Ersuchen die Bundesregierung befasst.
Das Bundeskanzleramt hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Zur Forderung "Personen, die in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe tätig sind, sollen dieselbe sozialrechtliche Absicherung erhalten wie jede/r andere Arbeitnehmer":
Die angesprochene Problematik war bereits mehrfach Gegenstand der Landessozialreferentenkonferenz. Anlässlich der letzten Konferenz im Juni 2009 wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einzurichten. Da Beschäftigungstherapie im Rahmen der Sozial- und Behindertenhilfegesetze der Länder angeboten wird, ist die Teilnahme von Vertretern der Bundesländer an dieser Arbeitsgruppe unabdingbar. Es ist geplant, zur ersten Sitzung dieser Arbeitsgruppe im Dezember 2009 einzuladen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Regierungsprogramm der 24. Gesetzgebungsperiode unter dem Punkt "Chancengleicher und nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen" die Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen in der Beschäftigungstherapie vorsieht.
Zur Forderung "Die Ausgleichstaxe (anstelle der Einstellung begünstigt behinderter Personen) soll so gestaltet werden, dass eine höhere Bereitschaft zur Erfüllung der Einstellungsverpflichtung erwirkt wird":
Das Regierungsprogramm nennt als ein Vorhaben der Bundesregierung im Kapitel "Menschen mit Behinderung, Zugang zum Arbeitsmarkt" die Prüfung der Möglichkeiten einer Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgleichstaxe für Unternehmen, die sich der Einstellungspflicht entziehen. Zu diesem Zweck soll im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner und Vertreter der Behindertenorganisationen eingerichtet werden.
Diesem Auftrag wurde bereits entsprochen\; zwei Sitzungen dieser Arbeitsgruppe haben bereits stattgefunden, weitere sind für Dezember 2009 und Anfang 2010 geplant.
Im Rahmen dieses Arbeitskreises sollen nicht nur die Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität der Ausgleichstaxe angesprochen, sondern etwa auch über die Schaffung und den Ausbau von Anreizsystemen und Unterstützungsstrukturen insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe und die Verbesserung der Stellung der Behindertenvertrauensperson diskutiert werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht zum Beschluss Nr. 1475 vom 21.4.2009 betreffend Umsetzung der Vorschläge der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung wird zur Kenntnis genommen.