EZ/OZ: 3430/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 16.12.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): LAD - 05.00-584/2002-50
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Beilage 1), Beilage 2)
Betreff:
Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl.Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 822 vom 19.11.2002, XIV. Gesetzgebungsperiode, wird nachfolgend über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 27. November 2009 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse berichtet.
1.) Schulwesen\; gemeinsame Position der Länder zur Reform des Schulwesens
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekennt sich zu einer umfassenden Reform im Schulwesen einschließlich der Schulverwaltung.
Die Länder sind bereit, in diesem für unsere Gesellschaft so wichtigen Bereich weiterhin und auch mehr Verantwortung zu übernehmen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in der gemeinsamen Position der Länder (Beilage 1) getroffenen Festlegungen in den künftigen Verhandlungen entsprechend zu berücksichtigen.
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt ausdrücklich den Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 13. November 2009, VSt-6098/1 vom 16.11.2009 (Beilage 2).
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass die Pflichtschullehrer Landeslehrer bleiben müssen.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, mit den Ländern Verhandlungen über eine Änderung des Berechnungsschlüssels sowohl was die Umsetzung der Klassenschülerhöchstzahl 25 anlangt als auch für den Bereich der Sonderpädagogik in den allgemein bildenden Pflichtschulen aufzunehmen, mit dem Ziel, die in der Stellenplanrichtlinie festgeschriebene Deckelung von 2,7% aufzuheben bzw. diese dem tatsächlichen Aufwand anzupassen.
Im Bereich der Nachmittagsbetreuung an Schulen fordert die Landeshauptleutekonferenz eine Herabsetzung der Eröffnungs-und Teilungszahlen, eine Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen, eine Lockerung der verpflichtenden Anwesenheit bis 16.00 Uhr sowie die Möglichkeit einer schultypenübergreifenden Nachmittagsbetreuung.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Ländern ermöglichen, autonom für alle Schulen Herbstferien durch Verordnung einzuführen.
(Anmerkung der Landesamtsdirektion: Die zitierten Beilagen 1 und 2 sind dieser Vorlage angeschlossen.)
2.) Bundesweite Lösung für die Flugrettung
Ergebnis:
Die Länder halten es für ein funktionierendes System der Flugrettung für erforderlich, dass Fehleinsätze und Paralleleinsätze möglichst weitgehend vermieden werden. Hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise zur allfälligen Einrichtung eines bundesweiten Hubschrauber-Rettungsdienstes wird die Einrichtung eines Planungsausschusses mit Vertretern des Bundes, der Länder und des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger empfohlen.
Jedenfalls sollten die finanziellen Leistungen des Bundes zumindest in bisherigem Ausmaß beibehalten werden.
3.) Militärkommanden
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält ihre Beschlüsse aus den Jahren 2004 bis 2006 zu Fragen der Bundesheerstruktur ausdrücklich aufrecht, unterstreicht die Bedeutung der Militärkommanden als kompetente und selbständig funktions-und entscheidungsfähige Kommanden zur Truppenführung und lehnt daher jede Schwächung der Strukturen der Militärkommanden ab.
Die Landeshauptleutekonferenz stellt mit Verwunderung fest, dass in den Evaluierungsbeirat zur Bundesheerreform 2010 trotz breit gefächerten Teilnehmerkreises keine Vertreter der Länder Aufnahme gefunden haben. Die Landeshauptleutekonferenz wiederholt auch aus diesem Anlass die Bereitschaft der Länder zur konstruktiven Mitarbeit in Fragen der Heeresreform.
4.) EU-Strukturfonds\; Länderexpertenkonferenz zur Zukunft der EU-Kohäsionspolitik 2014+\; Entwurf einer gemeinsamen Länderstellungnahme
Gemeinsame Länderstellungnahme:
Eckpunkte für die Reform der EU-Kohäsionspolitik 2014+
Gemeinsame Länderstellungnahme
Präämbel:
Die gegenständliche gemeinsame Länderstellungnahme wurde im Lichte der derzeit anlaufenden Debatte über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik erstellt1 und leistet einen ersten Beitrag der österreichischen Bundesländer zu dieser Diskussion. Sie soll ein Beitrag sowohl für die innerösterreichische als auch die europäische Diskussion sein.
Der Bund und die Dienststellen der EK werden eingeladen, diesen Beitrag der Länder zu berücksichtigen und die gemeinsame Diskussion darüber aufzunehmen.
Eckpunkte:
(1) Die Länder unterstreichen die Bedeutung einer EU-Kohäsionspolitik als langfristig angelegte Entwicklungspolitik mit einer ausdrücklichen räumlichen bzw. regionalen Orientierung mit dem Ziel, die jeweiligen spezifischen regionalen Potenziale bestmöglich zu nutzen und in Wert zu setzen. In Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und im Sinne einer "ortsgebundenen Politik" ("place-based policy") sehen sich die Länder als wesentliche Gestalter einer effektiven und effizienten Weiterentwicklung und Umsetzung dieser Politik auf regionaler Ebene.
(2) Aus Sicht der Länder ist diese Politik sowohl aus inhaltlichen, als auch aus politischen Gründen für alle EU-Regionen von großer Bedeutung und Relevanz. Neben den kohäsionspolitischen Zielen ist die Verdeutlichung des europäischen Mehrwerts dieses Politikbereichs in den Regionen und gegenüber der Bevölkerung eine wesentliche Aufgabe.
(3) Die Länder treten daher ausdrücklich für eine Weiterentwicklung dieser Politik ein:
i. Sie bekennen sich zu einer Fortführung der derzeit bestehenden klaren Konzeration auf die Regionen mit Entwicklungsrückstand (dzt. Ziel "Konvergenz"). Der Aufholprozess der derzeitigen "Phasing-Out-Regionen" ist durch geeignete Maßnahmen jedenfalls fortzuführen und sicherzustellen, um so an die besser entwickelten Regionen aufschließen zu können und die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht zu gefährden.
ii. Im Sinne der unter RZ (2) erläuterten Bedeutung der EU-Kohäsionspolitik für alle Regionen treten die Länder für die Fortführung des dzt. Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" bzw. einer vergleichbaren Regelung ein.
iii. Das Ziel der "Europäischen Territorialen Zusammenarbeit" ist aus Sicht der Länder beizubehalten, da es einen bedeutenden Beitrag zur Verstärkung des Zusammenhalts zwischen Mitgliedstaaten und Regionen leistet\; dabei sollte das Hauptaugenmerk für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelegt werden.
Die Länder erwarten dazu eine den Zielsetzungen angemessene Mittelausstattung.
(4) Die Länder bekennen sich zu einer klaren Ausrichtung der EU-Kohäsionspolitik auf zentrale Handlungsfelder von europäischer Bedeutung und deren stärkerer Verknüpfung mit anderen wesentlichen europäischen Politikbereichen.
Folgerichtig fordern die Länder, die anderen europäischen Politikbereiche mit den wesentlichen Zielsetzungen der EU-Kohäsionspolitik auf allen Ebenen abzustimmen. Das Ziel der territorialen Kohäsion soll hierfür gemeinsame Leitlinie sein.
Die strategischen Planungsprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen stellen die wesentlichen Instrumente für diesen Abstimmungsprozess dar, an denen sich die Länder aktiv beteiligen wollen und wofür deren aktive Mitwirkungsmöglichkeiten zu gewährleisten sind.
(5) In Bezug auf die Inhalte werden prinzipiell die im "Barca-Bericht" angesprochenen Schwerpunktsetzungen auf die Bereiche "Wirtschaft/Innovation (einschließlich Forschung und Entwicklung)" sowie "Beschäftigung/Soziale Eingliederung" unterstützt. Diese Schwerpunkte müssen insbesondere aber auch den territorial differenzierten Rahmenbedingungen sowie der regionalen Dimension aktueller Herausforderungen wie der Bewältigung der Folgen der aktuellen Krise, demographischer Wandel, Migration/Integration, Klimawandel, nachhaltige Energieversorgung sowie Globalisierung Rechnung tragen.
Der Ansatz integrierter, regionaler, auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung basierenden Entwicklungsstrategien insbesondere unter Berücksichtigung der Erfordernisse funktionaler Regionen (innerstaatlich und grenzüberschreitend) soll hierbei Abgrenzung bzw. Ergänzung zu rein sektoral ausgerichteten Politiken sein und entsprechende Berücksichtigung finden.
Hinsichtlich des Verständnisses von "Innovation" ist jedenfalls ein breiter, d.h. über ein rein technologisches Verständnis hinausgehender Innovationsbegriff anzuwenden.
(6) Die in Vorbereitung befindlichen Strategien für Großräume werden seitens der Länder mit Interesse verfolgt, die regionale Ebene ist aber jedenfalls frühzeitig am Erstellungsprozess aktiv einzubeziehen. Das mögliche Verhältnis dieser Strategien insbesondere zu künftigen Strukturfondsprogrammen ist zu gegebener Zeit näher zu prüfen.
(7) Die wechselseitige Beziehung zwischen Kohäsionspolitk und den anderen EU-Politiken ist bereits bei der Konzeption zu berücksichtigen. Insbesondere ist das Zusammenwirken der von EFRE und ESF kofinanzierten Maßnahmen, sowie dieser mit den Instrumenten der ländlichen Entwicklungspolitik und der europäischen Forschungspolitik sowohl in Bezug auf die strategische Ausrichtung, als auch im Hinblick auf die operative Abwicklung zu verbessern.
(8) Die Länder bekennen sich zu einer weiteren Stärkung des Prinzips der Partnerschaft und zur Weiterentwicklung entsprechender, effizienter Governance-Formate. Die Zielsetzung dieser Politik unterstreicht die zentrale Rolle der regionalen Ebene (einschließlich lokaler Entwicklungsinitiativen) bei der Festlegung der Entwicklungsstrategien und der Umsetzung der Interventionen.
(9) Die Akzeptanz, der Erfolg und die Wirksamkeit der EU-Kohäsionspolitik sind wesentlich auch von den Rahmenbedingungen für die Programmierung und den konkreten Umsetzungsmodalitäten abhängig. Für die Weiterentwicklung sind aus Sicht der Länder jedenfalls folgende Punkte zu beachten:
i. Der Grundsatz der Proportionalität (in Abhängigkeit der Mittelausstattung eines Programms/Projektes und/oder der EU-Kofinanzierungsrate)\; dabei ist auch aus dem spezifischen Charakter der jeweils kofinanzierten Intervention Rechnung zu tragen (Infrastrukturprojekte, Unternehmensinvestitionen, Soft-Maßnahmen,…).
ii. In Bezug auf das Beihilfenrecht wird seitens der Länder auf den für eine effektive regionale Wirtschaftspolitik jedenfalls notwendigen Spielraum auch für kurzfristige Maßnahmen hingewiesen.
(10) Für die operative Abwicklung der Strukturfondsprogramme ist im Vergleich zur laufenden Strukturfondsperiode jedenfalls eine Klarstellung und deutliche Vereinfachung der Abwicklungsmodalitäten herbeizuführen. Elemente dazu sind unter anderem:
i. Die Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der Programme bereits bei der Rechtssetzung zur Gewährleistung einer effizienten und effektiven Umsetzung. Für das Ziel "ETZ" sind zielspezifische Strukturfonds-Regelungen zu gestalten.
ii. Die klare Kompetenzabgrenzung der Programmbehörden (Verwaltungs-, Bescheinigungs-, Prüfbehörde), des Mitgliedstaates sowie der Europäischen Kommission und die Regelung deren Verhältnis zueinander.
iii. Die Stärkung und Gewährleistung der Rechtssicherheit für Programmbehörden und Projektträger.
(11) Die Länder sind jedenfalls gerne bereit, unter dem Gesichtspunkt der Verdeutlichung des Mehrwertes der EU-Kohäsionspolitik und im Sinne einer effizienten Förderungsabwicklung an der Weiterentwicklung dieser Politik und insbesondere an der Neukonzeption der Abwicklungsmodalitäten aktiv mitzuwirken.
Daher werden die Länder zu gegebener Zeit weitere Überlegungen und Vorschläge einbringen.
1Etwa durch die Vorlage des im Auftrag der Europäischen Kommission durch Fabrizio Barca 2009 erstellten Berichtes "An Agenda for a Reformed Cohesion Policy" oder die vom vormals für Regionalpolitik zuständigen Kommissionsmitglied Frau D. HÜBNER im April d.J. für Herbst 2009 angekündigte hochrangige Expertengruppe.
5.) Effektive Medienarbeit für die Länder
Ergebnis:
Das Institut für Föderalismus wird ersucht, sachliche Grundlagen und Argumentationshilfen für einen modernen, bürgernahen und effizienten Föderalismus zu erarbeiten und der Landeshauptleutekonferenz für die weitere Beratung und zur Ableitung politischer Strategien und Perspektiven vorzulegen.
6.) Umweltrat\; VertreterInnen der Länder
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert als neues Ersatzmitglied des Umweltrates gemäß §§ 25ff Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Nachfolge von (ehem.) Abgeordneten zum Oö. Landtag Ing. Mag. Otto GUMPINGER
Herrn Dipl.-Ing. Johann Alois GALLO
Dritter Präsident des Kärntner Landtages
Landhaus
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 0463/57757/131
E-Mail: office@ktn-landtag.at oder gallo@aon.at
7.) Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung in österreichisches Recht
Beschluss:
Die vorliegenden Verordnungsentwürfe des BMLFUW zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan und zur Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer sind gegenüber den tatsächlich umzusetzenden Regelungsinhalten der Wasserrahmenrichtlinie weit überschießend und geeignet, einerseits einen substanziellen Ausbau der vorhandenen Wasserkraftpotentiale bis an die Grenze der Unmöglichkeit zu erschweren und andererseits sogar eine Kürzung der Stromerzeugung aus bereits bestehenden Kraftwerksanlagen zu bewirken.
Die Verordnungsentwürfe werden daher von der Landeshauptleutekonferenz abgelehnt.
8.) Kennzeichnung von Bauprodukten - Zusätzliche Hemmnisse
Ergebnis:
Das Österreichische Institut für Bautechnik wird beauftragt, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass das Handelshemmnis einer zusätzlichen, über die europarechtlichen Normen hinausgehende Kennzeichnung von Bauprodukten in Deutschland wegfällt.
9.) Pensionskassen versus betriebliche Pensionsvorsorge bei Lebensversicherungen
Ergebnis:
Die Personalreferenten der Länder werden ersucht, sich mit dieser Problematik zu befassen und einen Lösungsvorschlag zu erstellen.
10.) Projekt Sonneninsel der österreichischen Kinderkrebshilfe
Ergebnis:
Es bleibt jedem Land überlassen, einen finanziellen Beitrag zu den Bau- und Errichtungskosten des Kinderkrebs-Nachsorgeprojektes "Sonneninsel" zu leisten.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 2009.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl.Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen wird zur Kenntnis genommen.