EZ/OZ: 3577/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.02.2010, 15:47:19
Landtagsabgeordnete(r): Franz Riebenbauer (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Herkunftskennzeichnung und Lebensmittelkontrolle
Die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und Todesfällen durch Listerien hat gezeigt, dass die derzeit bestehenden gesetzlichen Instrumente zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit weiter verbessert werden müssen. Die Verunsicherung bei den Konsumentinnen und Konsumenten ist groß.
Die Ablauforganisation der Kontrolle auf einzelbetrieblicher Ebene, die Umsetzung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in der mittelbaren Bundesverwaltung durch die Länder und der Informationsfluss zu Bundeseinrichtungen wie AGES und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist verbesserungsbedürftig.
Es ist überdies notwendig, dass die Möglichkeiten der Information der Konsumentinnen und Konsumenten - auf europäischer Ebene sowie national - ergänzt und erweitert werden müssen. Ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Information der Öffentlichkeit sind im Sinne des Verbraucherschutzes und zur Verbesserung des Verbrauchervertrauens als Grundlage eines starken Wirtschaftsstandortes Österreich und zum Schutz der österreichischen Lebensmittel erforderlich.
Die Auszeichnung des Ursprungs, der Herkunft, besonderer Produktionsweisen oder besonderer Qualitäten von Lebensmitteln stellt sowohl im Sinne der landwirtschaftlichen Produktion und Verarbeitung als auch der Verbrauchererwartung ein wichtiges Anliegen dar. Zweifelhafte Produktaufschriften oder irreführende Herkunftsangaben in der EU sollen unterbunden werden.
Nur wenn auf EU-Ebene hier eine entsprechende Bestimmung kommt, wären auch ausländische Lebensmittel, die in Österreich verkauft werden, dann auch als solche für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten erkennbar.
Darüber hinaus soll die umfassende Kontrolle der Lebensmittel ein zentraler Schritt sein, der Verunsicherung und dem wachsenden Misstrauen der Konsumentinnen und Konsumenten entgegenzutreten. Das zuständige Regierungsmitglied ist hier jedenfalls gefordert, dafür zu sorgen, dass auch dem Landtag jährlich ein Bericht übermittelt wird.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere an den Bundesminister für Gesundheit, heranzutreten und zu ersuchen,
- auf europäischer Ebene darauf einzuwirken, dass laufend aktuelle und hinreichend detaillierte Informationen über die Risiken in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln, die im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel den Behörden (Lebensmittelaufsicht) zur Verfügung stehen, mit ausreichender Information auch den Konsumentinnen und Konsumenten in der EU aktiv zur Verfügung gestellt werden,
- auf europäischer Ebene im Zuge der Verhandlungen zur EU-Informationsverordnung dafür einzutreten, dass neben unverarbeiteten Lebensmitteln auch bei verarbeiteten Lebensmitteln (z.B. Käse) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung - zumindest der wertbestimmenden Bestandteile - zu erfolgen hat,
- auf europäischer Ebene Bestrebungen anderer Mitgliedstaaten betreffend die Regelungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln grundsätzlich zu begrüßen und derartige Regelungen im Rahmen eines Notifikationsverfahrens zu unterstützen,
- eine Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) auszuarbeiten, die eine gesetzliche Möglichkeit der Vollzugsbehörde vorsieht, dass diese dem Landtag über die Vollziehung der Bestimmungen über Täuschungsschutz und Irreführung durch die Lebensmittelbehörden der Länder jährlich ein Bericht vorlegt. Dieser Bericht soll u.a. die Prüftätigkeit sowie die Ergebnisse dieser Prüfungen dokumentieren,
- eine entsprechende leicht verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen und wenn möglich, in Österreich einzuführen.
Unterschrift(en):
Franz Riebenbauer (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP)