LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3747/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 28.04.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA7C-A1.50-446/2010-6; FA7C-2-0311/113-2009
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 1657 vom 20. Oktober 2010 betreffend Erhalt des Kriminalreferates und des Stadtpolizeikommandos beim Paulustor

Seitens der  Steiermärkischen Landesregierung wurde Herr Bundeskanzler Werner Faymann mit Schreiben vom 26.11.2009 um Abgabe einer Stellungnahme in dieser Angelegenheit ersucht, die nach Einbindung des zuständigen Bundesministeriums für Inneres in nachstehender Form der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt wurde, die der Landtagsvorlage zugrundegelegt wird:

"Aufgrund der Erfordernisse des Digitalfunkes ist in Graz die Errichtung eines neuen Technikgebäudes im Areal des Landespolizeikommandos in der Straßgangerstraße mit der räumlichen Zusammenführung der Landesleitzentrale des Landespolizeikommandos und der Stadtleitstelle des Stadtpolizeikommandos unumgänglich. Im Zuge der gesamten Rohplanungen wurden gesamthafte organisatorische Überlegungen in bezug auf eine synergetische Unterbringung von sonstigen Organisationseinheiten des Stadtpolizeikommandos Graz unter möglichster Raumoptimierung in den bestehenden angemieteten Räumlichkeiten in der Paulustorgasse angestellt.
Im Zuge der darauf folgenden Detailplanungen wurde zwischenzeitlich unter Einbindung von regionalen Führungskräften festgelegt, dass das Stadtpolizeikommando sowie der beim Stadtpolizeikommando Graz eingerichtete operative Kriminaldienst grundsätzlich in der Paulustorgasse verbleiben und in der Straßgangerstraße die räumliche Zusammenführung der Landesleitzentrale und der Stadtleitstelle durchgeführt werden wird.

Diese grundsätzliche organisatorische Festlegung ist nunmehr Basis aller dienstbetrieblichen und baulichen Planungen."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2010.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1657 vom 20. Oktober 2009 betreffend den Erhalt des Kriminalreferates und des Stadtpolizeikommandos beim Paulustor wird zur Kenntnis genommen